Zahlt sowas eine evtl. vorhandene Vollkasko?
Motorrad auf dem Hinterhof beschädigt - Wer haftet für den Schaden ?
-
-
-
Re: Motorrad auf dem Hinterhof beschädigt - Wer haftet für den Schaden ?
ZitatOriginal geschrieben von Ninja6
Ich hatte auch gleich bei der Polizei angerufen, zwecks Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung, wurde ich gleich daruf hingewiesen, das das nichts bringt, da es sich um ein Privatgelände handelt.Welcher Praktikant hat denn diese Auskunft gegeben? Dann würden so ziemlich alle Anzeigen bei Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, etc. "nichts bringen", da diese Taten vermutlich in 99% der Fälle "auf Privatgelände" stattfinden ;).
Nein, natürlich kannst du Anzeige erstatten. Nichts bringen wird es wohl aus dem Grunde, da vermutlich niemand etwas beobachtet hat und daher die Täterermittlung schon irgendwie ins Leere läuft. Mit dem "Privatgelände" an sich hat es aber nichts zu tun.
ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Zahlt sowas eine evtl. vorhandene Vollkasko?Es reicht die Teilkasko. Glasbruch (auch Scheinwerfer) werden von der Teilkasko, abzgl. einer eventuellen Selbstbeteiligung, übernommen.
-
Zitat
Original geschrieben von Pumi
Nee, nee, nee, euer Benehmen ist schlimmer als im Kindergarten
Ninja6: Wer gehört denn alles zu den Innenhofbenutzern, hast du mit jemanden von denen Stress?
Ansonsten würde ich mal deine Versicherung anrufen, ich weiß ja nicht wie das da beim Motorrad ist.
CU
Pumi
xoduz und Pumi
VK für´s Moped ist kaum bezahlbar
Ich habe HIER mit keinen Stress
@ Stefan
Oh mein GURU, ich habe Dich VOLL verstanden, meine Kontonummer ist .................
ich bitte um Spenden

Ninja6
-
Zitat
Original geschrieben von Ninja6
(...)@ Stefan
Oh mein GURU, (...)
Mach´ mich bitte nicht für Deine Minderwertigkeitskomplexe verantwortlich...
Vielleicht wird es auch für Dich klarer, wenn ich meine Sicht darlege:
- Du parkst Dein Motorrad im Hinterhof
- Der Stellplatz ist für Dich kostenlos aufgrund einer Gefälligkeit Deines Vermieters
- Jetzt ist der Scheinwerfer Deines Zweirades defekt
- Der Scheinwerfer wurde vorsetzlich "zerstört"So weit nichts besonderes.
Allerdings ziehst Du anscheinend allen ernstes in Erwägung, dass der Vermieter Deinen Schaden übernimmt oder über seine Versicherung reguliert, weil es schliesslich sein Haus/Grundstück ist und er mit seinem Vermögen für seine Mieter und durch sie hervorgerufene Schäden haftet.
Is klar.

Ich möchte Dich aber keinesfalls daran hindern, mit Deinem Anliegen an Deinen Vermieter heranzutreten.
Vielleicht liegt es ja auch im Bereich den Möglichen, dass Du keinen weiteren Wind machst, das gute (?) Verhältnis zu Deinem Vermieter nicht aufs Spiel setzt und den Schaden beheben und ggf. über die Teilkasko abrechnen lässt.
Letztendlich ist es nur ein Stück Glas, das nichtmal diese sinnlose Diskussion wert ist.
Stefan
-
Zitat
Letztendlich ist es nur ein Stück Glas, das nichtmal diese sinnlose Diskussion wert ist.
Wenn es nur ein Stück " Glas " wäre, würde mir das auch egal sein.Aber, da man nur einen kompletten Scheinwerfer bekommt und der mit 380 € zubuche schlägt ( Ohne Einbau ) ist wohl diese Frage erlaubt.
ZitatMach´ mich bitte nicht für Deine Minderwertigkeitskomplexe verantwortlich...
Ohne Worte
Zitatggf. über die Teilkasko abrechnen lässt.
Da gebe er mir mal einen Tipp !!! Meinst Du etwa: Stein vom LKW gefallen oder Federvieh hinein geflogen ?
Ninja6
-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Ninja6
Da gebe er mir mal einen Tipp !!! Meinst Du etwa: Stein vom LKW gefallen oder Federvieh hinein geflogen ?
Ninja6
Wie blöd muß man eigentlich sein?
Schau doch mal das Posting von Merlin an. Dann hast du ne vernünftige Antwort. Und brauchst hier andere wegen deinem Mist nicht weiter zu belästigen. Was sollen denn die Leute sagen, die auf nem Parkplatz von Unbekannt die Tür ins Auto gerammt bekommen?
-
Zitat
Original geschrieben von RedEagle
Was sollen denn die Leute sagen, die auf nem Parkplatz von Unbekannt die Tür ins Auto gerammt bekommen?
Die sollen sich gefälligst an den Parkplatzeigentümer wenden, damit der ihnen den Schaden ersetzt.MfG
bimmel'SCNR'bommel, der auch jetzt nicht mit der Unsitte anfängt, ein Schloss zu fordern -
Zitat
Original geschrieben von Ninja6
(...)
Ohne Worte
Ins schwarze getroffen?
Zitat
Da gebe er mir mal einen Tipp !!! Meinst Du etwa: Stein vom LKW gefallen oder Federvieh hinein geflogen ?Ninja6
Ich kann es Dir gerne auch nochmal in Lautschrift aufschreiben. Merlin und RedEagle haben es doch eigentlich (inkl. meiner Wenigkeit) relativ deutlich rübergebracht, dass durch Deine Teilkasko Glasschäden abgedeckt sind, egal wie diese entstanden sind. Lediglich die Selbstbeteiligung hast Du zu tragen.
Wenn Du Deine eigenen Versicherungsbedingungen nicht kennst, würde ich empfehlen, Dir den Vertrag mal durchzulesen. Dann hättest Du Dir einen Teil Deines Ärgers und diesen Thread sparen können.
Aber ich kann wahrscheinlich nicht erwarten, dass Du Tipps eines "Büchsen"-Fahrers ernst nimmst.

Stefan
-
???
Ironie an:
Was regt Ihr Euch auf....kaum einer hier liest die AGB's der Ferntelekommunikationsverträge die er jede zwei Jahre unterschreibt....!
Wie sollen da die Leute die Versicherungsverträge erst lesen ?
Ironie aus:
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!