Verleih bzw. Verkauf von "Ab 18-Artikeln" per Post wieder legal?

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    Das Problem ist glaub ich eher, dass es ja auch Filme und Spiele gibt, wo zensiert sind und nicht öffentlich ausgestellt werden dürfen. Und bei ebay werden die ja ein einer gewissen Weise öffentlich ausgestellt.


    indizierte und beschlagnahmte Filme/Spiele dürfte man logischerweise nicht verkaufen (am Bsp. eBay und online Shop), aber FSK18 bzw. KJ bedeutet nicht automatisch dass ein Film/Spiel auch indiziert ist.


    CU
    Dennis

  • Hi,
    bei uns im "Planeten-Markt ;) " liegen die DVDs "ohne Jugenfreigabe" auch im Regal. Als unterschied zu den normalen haben die eine rote Plastikhülle drum, auf der groß "FSK 18" prangt. (An der Kasse wurde trotzdem noch nie mein Ausweis kontrolliert, aber das ist ein anderes Problem...)
    Gibt es im Gesetz vielleicht eine Unterscheidung zwischen Versandhandel oder onlineshop und dem normalen Handel? Bei den beiden "ab 18"-Versendern die ich im Netz kenne, muss man vorher sein Alter nachweisen, ehe man das Angebot zu sehen bekommt.
    Kann das auch was mit den beim "Planeten-Markt" AFAIK nicht im Regal liegenden KJ-"Erotik"videos zu tun haben?


    Lord EX: Du meinst glaub ich nicht "zensiert" sondern "indiziert", oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von real_proximus
    Hi,
    bei uns im "Planeten-Markt ;) " liegen die DVDs "ohne Jugenfreigabe" auch im Regal.


    Wieso auch nicht?
    INDIZIERTE Titel dürfen minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden, noch nicht einmal die Verpackung.
    "Keine Jugendfeigabe" ist ja nur die neue Bezeichnung für das alte "FSK18" und bedeutet somit nicht, dass der Film indiziert ist.
    Dann gibt es noch die "JK geprüft"en Filme, das ist in etwa mit indiziert gleich zu setzen, bedeutet aber dass der Film der FSK nicht vorgelegt wurde, sondern nur einer Juristenkommission, die bestätigt hat, dass der Film nach §131 (das ist der mit "Gewaltverherrlichung" wegen dem 99% aller Beschlagnahmungen von Filmen stattfinden) unbedenklich ist.


    CU
    Dennis

  • Zitat

    Original geschrieben von dob
    INDIZIERTE Titel dürfen minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden, noch nicht einmal die Verpackung.


    Das heisst also, dass Erwachsene diese Filme ohne weiteres kaufen und besitzen dürfen?!?
    Dann gibt es aber auch Filme, die indiziert und auch verboten sind, sprich die man nicht besitzen darf?!?


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.


  • Das ist mir klar, aber trotzdem hilfreich.
    Was ich mich nur frage ist, warum man für Onlineshops sein Alter nachweisen muss um das Angebot des Shops zu sehen, im Offline-Shop aber nicht. Muss das so sein oder wollen die Shopbetreiber im Internet nur sicher gehen? Oder liegt das vielleicht daran, dass in den Onlineshops auch indizierte Titel angeboten werden?

  • Schönen guten (Feier)Abend.:D


    Das Problem ist, dass Ware ab 18 nicht in Hände unter 18 kommen soll.
    Um das zu gewährleisten muss das Alter festgestellt werden. Das wird dadurch erreicht, dass der Shop z.B. durch Ausweiskopie das Alter feststellt (und folglich den 18er-Bereich freischaltet) und die Ware dann perönlich an den Inhaber des Ausweises schickt (PostIdent). Dieses Verfahren genügt den Vorschriften und ist anerkannt.


    Die Online-Videothek netleih.de hat ebenfalls eine "ab 18"-Ecke angekündigt, wenn ich es richtig verstanden habe allerdings nur in Bezug auf Schmuddelfilme :( und die müssen nicht wirklich sein.
    Das Verfahren von netleih und Verleihshop wird wohl ähnlich laufen müssen.


    Es ist folgendes zu unterscheiden:
    Ab 18 - Dieser Artikel darf ausgestellt werden, ist aber nur an über 18-jährige zu verkaufen.


    Indiziert - Der Artikel darf weder öffentlich ausgestellt, noch beworben werden (Jugendschutz), ein Verkauf an "ab 18"-Jährige ist unter der Ladentheke zulässig (sofern sichergestellt ist, dass niemand den Verkaufsvorgang beobachtet und sich der Kaufer verpflichtet, den Titel nur im Keller und inabsoluter Dunkelheit zu spielen:D ;) ) <= Das in der Klammer ist natürlich Quatsch.


    Beschlagnahmt - Den Artikel sollte man besser nicht besitzen:rolleyes: , importieren, kaufen oder verkaufen.
    Der Besitz kann ggf. auch strafrechtlich relevant sein.


    Ich habe erst vor kurzem mit Freude festgestellt, dass man als Erwachsener doch noch die Möglichkeit hat Videospiele "ab 18" online zu bestellen. Das habe ich natürlich direkt in Anspruch genommen:D .


    Aber wenn ich jede Verleihshop/ netleih - Sendung selbst annehmen muß, dann habe ich ein größeres Zeitproblem, weil ich kaum bis 11 Uhr warten kann, wenn die Post kommt :rolleyes:


    Gruß
    Chris

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  • zumindest bei Arcor Video-on-Demand muss man nur einmal ein Postident machen, da geht man zur Post und die schicken das an Arcor. DAnn darf man FSK18 Filme online sehen. Bei Invdeo.com (oder wie die nochmal heißen, ein DVD-Online-Verleih) funktioniert das genauso. Es ist nicht so, dass die Sendungen dann alle per PostIdent kommen (das Verfahren ist sehr teuer)

    Viele Grüße
    Martin

  • Naja, wenn das PostIdent nur einmal gemacht wird, geht es ja gerade noch. Ansonsten wäre es wirklich nicht so toll. Aber vom PostIdent an sich habe ich ja mal wieder keine Ahnung:D .




    Zitat

    Hm, ich dachte man dürfte beschlagnahmte Titel besitzen.



    Deswegen auch die Anmerkung "kann strafrechtlich relevant sein". "Sollte man nicht bestitzen" ist dagegen nur eine Empfehlung von mir, weil es ggf. etwas problematisch sein kann, festzustellen, ob der Inhalt nun strafbar ist, oder nicht.


    Ich versuche gerade ganz verzweifelt in der StPO die Vorschriften aus dem StGB zu finden :mad: ;) .


    Da wären z.B. § 86a II 1 StGB, 184 III StGB oder 131 I Nr. 4 StGB, nachzulesen, wie immer unter http://dejure.org . Besonders wichtig in diesen Vorschriften: Ebenfalls strafbar ist derjenige, die die entsprechenden Dinge "vorrätig hält".

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  • "1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)"
    Das klingt ja echt böse. :eek:
    Ich hatte eigentlich nicht an diese Art von Filmen gedacht, sondern mehr in die Richtung beschlagnahmte Splatterfilme.
    Aber da ich so etwas eh nicht besitze, brauche ich mir darüber keine Gedanken machen und erfreue mich lieber noch ein bisschen daran, dass ich mittlerweile FSK-18 Filme kaufen darf. ;)

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