Wer kann mir RA zur Ebay Kaufabwicklung empfehlen?

  • Hallo,


    ich suche einen Rechtsanwalt, oder einen sehr guten Tipp wie ich folgenden Kauf den ich bei Ebay ersteigert habe, am einfachsten abwickeln kann:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3360619301


    (XDA2 für 1 Euro Sofortkauf zuzüglich 799 Euro Versand, Abholung laut beschreibung möglich)


    habe ich zum Sofortkaufpreis von 1 Euro gekauft :D , und würde das Gerät gerne selbst abholen, so wie es ausdrücklich in der Autionsbeschriebung angeboten wird. Bei Abholung möchte ich natürlich nicht die Horrenden :mad: Versandkosten in Höhe von 799 Euro zahlen, das ist ja klar.....


    ... Habe ich eine Chance??
    was soll ich tun???


    vielen Dank für Eure Tipps!
    fall es tatsächlich klappt gebe ich allen antwortenden eine Runde aus!!


    Ciao und vielen Dank Sebastian

  • Wenn man die Auktionsbeschreibung liest und die durchweg positiven Bewertungen des Verkäufers, dann kann ich nur sagen, dass ich es sowas von ätzend finde, dass Du hier noch probierst mit Rechtsanwalt das Teil für nen Euro zu bekommen und dann auch noch das Forum hierfür missbrauchst.:mad: :flop: kann echt nur hoffen, dass Du damit gründlich auf die Nase fällst und dem Verkäufer das Teil letztlich für 800 Euro abkaufen musst...
    glaube übrigens auch nicht, dass Dir da ein Richter folgen würde... ich denke Dein Ansinnen könnte man auf jeden Fall unter den Tatbestand der missbräuchlichen Rechtsanwendung subsumieren

  • Es erstaunt (oder besser gesagt entsetzt) mich immer wieder, zu was die Gier manche Menschen treibt - und damit beziehe ich mich nicht auf den Ersteller der eBay-Auktion, der auf recht unkonventionelle Weise versucht, die eBay-Gebühren zu sparen (wobei eBay da sicherlich nicht untätig bleiben wird).

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • @ JGW ich akzeptiere Deine Meinung ja durchaus, möchte aber 3 Sachen anmerken:


    1. ich habe auch durchwegs positive Bewertungen


    2. in der "Auktions Abwicklungs Beschreibung" ist ausdrücklich erwähnt, dass eine Abholung möglich ist; ähm und bitte, wer kann bei Abhlung Versandkosten verlangen???



    "Est stehe in der Beschreibung ausdrücklich geschrieben:
    Akzeptierte Zahlungsmethoden:
    Überweisung
    Barzahlung bei Abholung
    Nachnahme"



    3. Laut den Ebay-Kriterien sind "# Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten" gar nicht zulässig

  • Zitat

    Original geschrieben von SebastianW


    3. Laut den Ebay-Kriterien sind "# Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten" gar nicht zulässig

    Dann solltest Du die Auktion eBay weitermelden und nicht stattdessen versuchen, den Typen über den Tisch zu ziehen. :flop:

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • EBAY Owei


    hallo zusammen,


    die ganze auktion hätte normalerweise gestrichen werden müssen , sie verstößt expliziet gegen die ebay agb !


    desweiteren ist der verkäufer es selbst schuld ,bei abholung fallen eben keine versandkosten an ,oder seht ihr das anders !eine andere sachlage wäre gewesen wenn der verkäufer die selbstabholung nicht angeboten hätte !


    fazit ist der verkäufer wollte die ebay-gebühren umgehen und hat sich nun selber ins fleisch geschnitten , bin mal gespannt wie ebay reagiert !ich denke mal das der bald seinen hut nehmen kann und gesperrt wird !


    bin ja mal gespannt wie die ganze sache ausgeht !


    greetz strike

  • Re: Wer kann mir RA zur Ebay Kaufabwicklung empfehlen?


    Zitat

    Original geschrieben von SebastianW
    ... Habe ich eine Chance??
    was soll ich tun???


    Nein. Und stell´ dich eine Stunde in die Ecke und schäm´ dich!


    *kopfschüttel*

  • Kurze Anmerkung von mir:


    Wenn ein Verkäufer bei Ebay gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, ist das nicht dein Ding. Ebay hat das Recht, etwas gegen diese Praxis zu unternehmen, bzw. ggf. die Gebühren nachzufordern, da ja offensichtlich über Ebay, aber doch an Ebay vorbei verkauft werden sollte.


    Zum Thema Versandkosten:


    Du hast einen Vertrag mit folgendem Inhalt geschlossen:
    Der Kaufpreis beträgt auch bei einem angegebenen Sofortkaufpreis von einem Euro insgesamt 800 €. Er wurde lediglich zum Schein in 1€ Kaufpreis und 799€ Versand aufgespalten.
    Tut mir ja leid für dich (mehr oder weniger, bei der klaren Beschreibung ;)), aber ich gehe davon aus, dass das beste, was du bei der Sache rausschlagen kannst, erstens Probleme für den Verkäufer sind, da er gegen die Ebay-Bedingungen verstoßen hat und zweitens mit viel Glück noch eine Vertragsauflösung/ Nichtigkeit d. Vertrages.


    Mehr ist da in meinen Augen nicht zu machen.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Ohne mich jetzt auf SebastianW`s Seite zu stellen :


    Ihm steht ein MDAII für 1 Euro bei pers. Abholung zu - es sei denn, eBay erhebt noch Einspruch dagegen...


    Finde Sebastian`s Frage zwar auch etwas komisch, aber laut geltendem Recht (wenn man die AGB`s auser Acht lassen würde), hätte der Verkäufer den Deal zu machen - oder Sebastian beschwert sich bei eBay über Ihn...


    Ist zwar nicht die feine englische Art, aber falsch gemacht hat er nichts...


    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


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  • Danke für die Zahlreichen Antworten, ich werde Euch auf dem Laufenden halten.


    Na, ja Problem dem Verkäufer wollte ich nicht primär provozieren, dann hätte ich ja die Auktion an Ebay melden können.


    Ganz einfach war meine Idee ein Schnäppchen zu machen, wenn er nicht ausdrücklich die Abholung angeboten hätte, hätte ich ja auch nicht gekauft, da aber drinstand das Auch Barzahlung bei Abholung möglich ist, habe ich mich auf der sagen wir: "Sicheren Seite" gewähnt, denn Versand bei Abholung kann er ja nicht verlangen, oder??


    Na, ja klar er könnte nun argumentieren, dass er nie zuhause ist und das vondaher eine Abholung so gut wie unmöglich ist, oder er lässt mich abholen und ist dann einfach nicht zuhause, weil etwas "dringendes" vorgefallen ist.....


    Ja ich weiss (langsam) ich habe mir da ein kleines Problem ersteigert.


    Kann ich denn Hilfe seitens Ebay erwarten (immerhinn zahle ich Jeden Monat für meine Auktionen mehrere Hunder Euro Gebühren....)


    Na, ja ich bin mal gespannt.....


    Wünsch Euch noch eine Ruhige nacht. Ich melde mich am Wochenende wieder.


    Ciao Sebastian

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