Wer kann mir RA zur Ebay Kaufabwicklung empfehlen?

  • Zitat

    Original geschrieben von SebastianW


    Na, ja Problem dem Verkäufer wollte ich nicht primär provozieren, dann hätte ich ja die Auktion an Ebay melden können.
    ...
    Ja ich weiss (langsam) ich habe mir da ein kleines Problem ersteigert.

    Jetzt allerdings bin ich wirklich etwas sprachlos. Hast Du denn tatsächlich geglaubt, daß Du einfach zum Verkäufer spazierst, etwas sagst wie "Hi, ich bin der Käufer Deines XDA. Hier ist der Euro." und der Verkäufer gibt Dir das Gerät und erwidert "Danke, viel Spaß damit!"?!? :confused:


    Es sollte doch jedem einigermaßen vernunftbegabten Menschen klar sein, daß es Ärger ohne Ende bedeuten würde, wenn Du versuchst, dem Verkäufer klarzumachen, daß er Dir das Gerät für einen Euro überlassen soll, weil Du es ja persönlich abholst. Mit was für einer unglaublich naiven Vorstellung bist Du denn bitte an die Sache rangegangen? :eek:

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Schon eine seltsame Sache, so eine knifflige Auktion ist mir bisher noch nicht begegnet.
    Laut Wortlaut ist zwar auch Abholung möglich, der Verkäufer impliziert jedoch sehr ausdrücklich mit seiner Beschreibung daß er eben das Gerät nicht für einen Euro sondern eben für 800€ verkaufen will und er mit dem 1€-Angebotspreis eben die Ebaygebühren sparen will.
    Deswegen wirst du da kaum eine Chance haben. Dazu kommt noch daß die ganze Transaktion von Seiten Ebays nicht erlaubt ist, der ganze Kaufvertrag also aufgrund der Ebay-AGBs nichtig sein könnte, darüber will ich aber nicht urteilen. Hilfe von Ebay das Ding für einen Euro zu bekommen kannst du sowieso vergessen, das einzige was Ebay vielleicht macht ist den Verkäufer abzumahnen.
    Das ganze läuft doch entweder auf zwei Entscheidungen raus, entweder das ganze wird annulliert (und der Verkäufer bekommt evtl. Ärger) oder du mußt das Ding wirklich für 800€ kaufen.
    Ich würde an deiner Stelle den Verkäufer bitten, dich vom Kaufvertrag wegen Willensirrtums zu entbinden, das wäre noch das fairste.

    Paranoia strikes deep
    into your life it will creep
    it starts when your always afraid
    you step out of line, the men come
    and take you away
    (stephen stills/ buffalo springfield "for what its worth" 1966)

  • Sorry aber das ist doch echt einfach nur großer Blödsinn.


    Der Vk will Ebay bescheißen und Du willlst Den VK bescheißen.


    Da brauch man gar nicht groß juristisch zu analysieren, in dem Fall habt ihr beide keine rechtmäßig durchsetzbaren Ansprüche.


    Jeder seriöse Anwalt und erst recht ein Richter würden über Dein Ansinnen allenfalls den Kopf schütteln und mal ehrlich:


    Unsere Gerichte haben wirklich besseres zu tun als sich um solchen ****** zu kümmern nur weil Du denkst Du hast ne tolle Idee gehabt.


    Und von wg. der Quatsch mit dem Versand:
    Es steht da Verpackung + Versand. Also kann er Dir das Ding doch auch bei Abholung für 799€ verpacken, wäre nicht die erste teurer Verpackung bei Ebay.


    Sei froh wenn das für Dich mit ner negativen Bewertung endet und lass demnächst die Finger von sowas.


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Sei froh wenn das für Dich mit ner negativen Bewertung endet und lass demnächst die Finger von sowas.
    CH


    Findest du nicht, dass du dich etwas im Ton vergreifst?


    Klar ist, der Verkäufer hat gegen die ebay-Grundsätze wegen Nutzung einer falschen Angebotstechnik verstoßen:


    Das heißt, die Plattform ebay wurde missbraucht, um einen Artikel zu verkaufen. Dadurch kann ebay die Auktion beenden. Ebay ist jedoch nicht Vertragspartner, dies sind nur Käufer und Verkäufer. Der Kaufvertrag ist wegen des Verstoßes gegen ebay-Grundsätze nicht unwirksam.


    Angeboten wurde der Artikel zum Festpreis 1,00 EUR. Unter der Rubrik Verpackung und Versand war vermerkt:

    Zitat

    EUR 799,00 (innerhalb Deutschland)
    Käufer trägt Versandkosten


    Daher muss ich ChickenHawk widersprechen. Die Rubrik heißt zwar "Verpackung und Versand". Lediglich zum Versand sind jedoch Angaben gemacht worden, zur Verpackung nicht. Der Verkäufer wird daher also nicht 799 EUR für die Verpackung berechnen können, wenn der Käufer die Ware abholt.


    Weiter hat der Verkäufer die Bezahlungsmethode "Barzahlung bei Abholung" akzeptiert. In diesem Falle ist es sicher treuwidrig, Versandkosten zu verlangen, ein Anspruch darauf besteht nicht.


    Der Käufer hat damit bei Abholung des Artikel und Bezahlung von einem Euro Anspruch auf Übereignung der Ware.


    Um wieder auf meinen ersten Satz zurückzukommen, warum wird hier zum Teil SebastianW als Käufer an den Pranger gestellt?


    1)
    Der Verkäufer hat gegen ebay-Grundsätze verstoßen.


    2)
    Der Verkäufer hat die Bezahlungsmethode "Barzahlung bei Abholung" akzeptiert.


    Mal Klartext gesprochen, der Verkäufer ist doch der Wicht. Erst verstößt er wissentlich gegen ebay-Grundsätze und dann ist noch zu blöd, die Sache für ihn und seine eigenen "Bedingungen" wenigstens wasserdicht zumachen.


    Wenn zu mir ein Mandant mit der Geschichte ankäme und er eine Rechtsschutzversicherung hätte (um das Risiko für den Mandanten aus Kostengründen gering zu halten), würde ich das Mandat annehmen.


    Erfahrungsgemäß neigen Richter dazu, eher demjenigen "einen Denkzettel zu verpassen", der sich vermeintlich clever im Recht fühlt, als demjenigen der dann eine Schwäche des vermeintlich schlauen ausnutzt.


    Zappi


    EDIT Rechtschreibung...

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Ob der Mandant sich freuen würde :confused:
    Ich sage nur objektiver Empfängerhorizont ;)
    und der dürfte eher zu einem Kaufpreis Richtung 800 Euro als nur 1 Euro tendieren :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Wenn zu mir ein Mandant mit der Geschichte ankäme und er eine Rechtsschutzversicherung hätte (um das Risiko für den Mandanten aus Kostengründen gering zu halten), würde ich das Mandat annehmen.


    Deswegen sprach ich davon das es ein seriöser Anwalt nicht tun würde.


    Immer wird rumgejault das Täter die Tötungsdelikte verübt haben auf freiem Fuß sind, weil die Staatsanwaltschaft und Gerichte die Fälle nicht rechtzeitig bearbeiten kann.
    Und warum nicht? Weil unsere Gerichte einfach durch solchen Mist überlastet sind. (Und ja ich weiß das derartige Fälle und Mord nicht unbedingt vor die selbe Kammer kommen aber es dient zur Verdeutlichung)
    Es wird auf unser Rechtssystem geschimpft wo nur geht aber sobald jemand meint er hätte irgendwo "Recht" wird fröhlich drauflosgeklagt.
    Nicht umsonst gibt es Statistiken das jeder Deutsche in seinem Leben bis er 65 J. alt ist mindestens 2x mal vor Gericht gestanden hat.
    Und das ist einfach nur krank!


    Ich meine: Hallo!!! Sebastian wusste ganz genau das das was der Vk macht gegen alle Regeln von Ebay verstößt und wollte das gezielt ausnutzen.


    Ich kann doch der Polizei auch nicht erzählen das ich dem Drogendealer ja nur eins auswischen wollte indem ich ihm sein Dope ohne Versandkosten abkaufe...


    Der Vk sollte wg. vorsetzlicher Dummheit verhaftet werden, er betrügt Ebay und ist dabei auch noch so dämlich das öffentlich reinzuschreiben.


    Und der potentielle Käufer? Da kommen doch glatt so Stichworte wie "Scheingeschäft" "Beihilfe zum Betrug" etc. pp hoch.
    Und bei dieser Ausgangssituation dann mit dem Anwalt zu winken...
    Hallo gehts noch? Und nein da vergreife ich mich nicht im Ton.


    Und jetzt komm mir keiner mit: Das hat er vorher nicht gewusst:
    Wenn Sebastian nicht schon ganz genau wüsste das der Vk den Pda nicht für nen Euro rausrückt warum fragt er dann nem Anwalt für die "Kaufabwicklung" und eben der VK weißt in der Artikelbeschreibung auch noch drauf hin...


    Und dieses ganze zitiere von Ebay-Regeln ist auch für den Äther, mal ganz abgesehen davon das jeder vernüftig denkende Mensch erkennen kann wie da das Geschäft abgewickelt werden soll.


    Bei sowas gibt es keinen "Cleveren" und keinen der nur als "Schwächenausnutzer" auftritt, hier gibt es hüben wir drüben nur....


    Ach nein sonst vergreife ich mich noch wirklich im Ton


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ich kann doch der Polizei auch nicht erzählen das ich dem Drogendealer ja nur eins auswischen wollte indem ich ihm sein Dope ohne Versandkosten abkaufe...


    Der Hintergrund deines Vergleichs mit dem Drogengeschäft erschließt sich mir nicht, sorry. In einem anderen Thread wurde der Vergleich mal angeführt, da machte er Sinn.

    Zitat


    Der Vk sollte wg. vorsetzlicher Dummheit verhaftet werden, er betrügt Ebay und ist dabei auch noch so dämlich das öffentlich reinzuschreiben.


    Auch hier habe ich Schwierigkeiten, das Argument zu sehen. Zur "Verhaftung" enthalte ich mich.
    Ein Betrug zum Nachteil der Firma ebay ist keineswegs erfolgt. Es wurde gegen Vertragsbedingungen verstoßen. Dies ist kein strafbewehrtes Verhalten.

    Zitat


    Und der potentielle Käufer? Da kommen doch glatt so Stichworte wie "Scheingeschäft" "Beihilfe zum Betrug" etc. pp hoch.
    Und bei dieser Ausgangssituation dann mit dem Anwalt zu winken...
    Hallo gehts noch? Und nein da vergreife ich mich nicht im Ton.


    Ein Scheingeschäft liegt nicht vor. Der Vertrag gilt zwischen den Parteien, ebay hat nichts damit zu tun.


    Da kein Betrug vorliegt, ist auch eine Beihilfetat des Käufers abwegig.


    @CH
    Deine Postings bewegen sich juristisch gesehen auf Stammtischniveau. Parolen werden geschmettert, abwegige Forderungen in den Raum gestellt.


    Zuletzt führst du klassisch noch die Überlastung der Gerichte und das Argument "was das den Steuerzahler kostet" an. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass die Justiz in Deutschland alles andere als defizitär arbeitet.


    Zuletzt, aus den letzten Postings von dir tritt mehr als latent ein ständiges Genörgel und Gepoltere hervor. Es stört mich nicht, aber es fällt schon auf...


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Zappi


    Wenn Du mal genauer gelesen hättest wüsstest Du das ich absichtlich auf eine seriöse Diskussion von juristischen Erwägungen verzichtet habe. Egal.


    Außerdem sollte es auch dem geneigten Leser doch auffallen das die Forderung nach "Verhaftung wegen vorsätzlicher Dummheit" etc. irgendwie einen Hauch Ironie enthalten oder nicht?


    Soll ich extra jedesmal dabei schreiben wenn ich etwas nicht ernst meine?
    Einige sind hier ja mittlerweile so weit das sie extra den
    [Ironie On /Off] Mode verwenden, aber ich denke mal das war so offensichtlich na gut scheinbar nicht.


    Wie auch immer ich wiederhole nochmal meine Grundaussage auch verständlich für jeden Anwalt ohne irgendwelche juristischen Begrifflichkeiten zu verballhornen:


    Jeder halbwegs vernüftig denkende Mensch hätte in der vorliegenende Situation nicht als erstes mit $-Zeichen in den Augen an den Weg zum Anwalt gedacht.


    Punkt.


    Und das werde ich auch meinen Jungs heute abend beim Stammtisch sagen


    CH


    By the way:
    Wo habe ich was von Steuerzahler etc. pp. im Zusammenhang mit den Gerichten geschrieben?
    Du interpretierst da offensichtlich Sachen zusammen die zwar Deine Aussage stärken könnten aber weder in dieser noch einer andere Form von mir in den Raum gestellt wurden.


    Und ja ich poltere und zwar weil ich für solchen Fragen/Vorhaben überhaupt kein Verständnis habe und mir der Kamm bis zum geht nicht mehr schwillt.
    Aber ich werde dabei nicht beleidigend und hätte auch kein Problem damit meine Position gegenüber den anderen von Angesicht zu Angesicht zu klären.
    Und das geht vielen im Netz ja ab

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