Hi,
ich wollte gerade bei Ebay ein äußerst schickes Handy kaufen - privat von dem, der es zuerst beim Händler gekauft hat (wie es ja oft ist). Die Rechnung dazu ist erst ein paar Wochen alt, also noch fast 24 Monate Gewährleistung. Zur Sicherheit habe ich mir mal die AGB des Händlers angeschaut, und siehe da, es stand folgender Satz drin:
ZitatDie Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
Das heißt, der Händler gibt Gewährleistung nur dem Erstkäufer, nicht aber dem, der das Handy später vom Erstkäufer erwirbt. Ist das üblich und rechtlich o.k.? Ich bin kein Jurist, aber mich interessiert das sehr, es wäre ja auch bei anderen Käufen von privat wichtig.
Der zitierte Händler ist übrigens ein TT-Mitglied (mit dem ich sehr gute Erfahrungen beim Kaufen von Handys und Zubehör habe). Ich verlange nicht, dass er Stellung nimmt, habe aber natürlich auch nichts dagegen
Wie gesagt, meine Meinung dazu ist bisher neutral, da ich mich mit AGBs kaum auskenne.
Gruß, Chris ![]()