Geld falsch überwiesen - und nun?

  • Anscheinend hat der Hinweis des Vertreters des Bankenverbands auf ein solches "intelligentes" System bei der Kontonummernvergabe zumindest eine gewisse Berechtigung. Umsetzbar ist dertariges natürlich.


    Allein das Statement eines Vertreters der Bankenlobby war aber nicht geeignet, mich von dessen tatsächlicher Existenz zu überzeugen. Ich erinnere mich noch zu gut an etliche "Finten", die nur dazu dienen sollten, die Kunschaft zu beschwichtigen.


    Aber letzteres vergißt die Kundschaft in aller Regel schnell, so dass man hofft, alsbald wieder zu zur "Normalität" zurückkehren zu können ... sagte ein Vertreter der Deutschen Bank. Das allerdings glaube ich ihm aufs Wort ... :p


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Anscheinend hat der Hinweis des Vertreters des Bankenverbands auf ein solches "intelligentes" System bei der Kontonummernvergabe zumindest eine gewisse Berechtigung. Umsetzbar ist dertariges natürlich.


    Das System ist ganz einfach und wird auch umgesetzt.


    Die Kontonummer enthält eine Prüfziffer.


    Ich habe es erst einmal erlebt, daß mir das Banking mitgeteilt hat, die eingegebene Kontonummer sei nicht korrekt. Ein Anruf beim Lieferanten ergab jedoch, daß sie korrekt war. Da hat sich die Bank ans vereinbarte Kontonummernvergabesystem nicht gehalten. Die Überweisung kam natürlich auch mit der "falschen" Kontonummer an.

  • Zahlendreher bei Überweisung AN mich


    Hallo,


    meine Festgeldanlage bei Bank A ist fällig und Bank A wollte das Geld auf mein Girokonto bei meiner Hausbank überwiesen hat.
    Leider ist Bank A bei meiner Girokontonummer ein Zahlendreher unterlaufen. Wie gesagt nur eine Zahl ist falsch, sonst stimmt alles (Habe ein Schreiben erhalten, in dem sie die falsche Kontonummer aufführen)


    Ordnet meine Bank das Geld automatisch richtig zu (die Kontonummer mit Zahlendreher ist laut Prüfzifferrechner nicht möglich) oder geht es automatisch retour? Wie ist seit der SEPA die Verfahrensweise der Banken? Oder macht das jede Bank anders?


    Ich habe natürlich bei beiden Instituten nachgefragt - die eine Bank sagt, das Geld wird retour geschickt, die andere sagt, es würde automatisch richtig zugeordnet werden.

  • Re: Zahlendreher bei Überweisung AN mich


    Zitat

    Ich habe natürlich bei beiden Instituten nachgefragt - die eine Bank sagt, das Geld wird retour geschickt, die andere sagt, es würde automatisch richtig zugeordnet werden.


    Na jede Bank hat halt ihr Verfahren.

  • In der Regel Retoure...da alles automatisch geschieht. Was es nicht gibt, geht zurück.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Ich habe kürzlich Geld von meinem Girokonto bei der ING Diba auf mein Tagesgeldkonto bei der Comdirect überweisen wollen. Versehentlich habe ich allerdings nicht meine Tagesgeldkontonummer angegeben, sondern die von meiner Freundin (anderer Familienname). Als Kontoinhaber hab ich aber meinen Namen eingegeben.


    Direkt nach dem Absenden habe ich den Fehler bemerkt und gleich bei der Diba angerufen - trotzdem lt. Auskunft des Kundenbetreuers keine Chance, die Überweisung zu stoppen. Er sagte mir, dass das Geld höchstwahrscheinlich in den nächsten Tagen zurückkommt.


    Tatsächlich jedoch wurde das Geld dem Konto meiner Freundin gutgeschrieben... jetzt meine Frage: Was wäre gewesen, wenn ich den Besitzer des Empfängerkontos nicht gekannt hätte? Wäre das Geld weg gewesen???


    Danke!

  • Namens- und Nummernvariationen



    Der allergrößte Teil ließe sich doch mit einem einfachen Regelwerk auf Plausibilität überprüfen. Bei internationalen Überweisungen wird's da natürlich schwierig, bei Verwendung unterschiedlicher Alphabete und Schriften in Auftraggeber- und Empfänger praktisch unmöglich.


    Was anderes, dazu passendes: Ich hatte mich schon gewundert, daß verschiedene Tagesgeldkonten (wegen Sonderzinsaktionen) bei derselben Bank fortlaufende Nummern tragen, obwohl man sich das bei Prüfziffernwendung eigentlich nicht vorstellen kann. Nun, mit dem erwähnten Bankverbindungsprüfer habe ich mal verschiedene Varianten durchprobiert. Nicht nur die letzte Stelle, sondern die letzten drei sind variabel, die Kontonummer bleibt also formal korrekt. Bedeutet das, daß die führenden 7 Stellen - wahrscheinlich 6+Prüfziffer? - den Kunden identifizieren? Daß der Dreierblock keineswegs mit 001 beginnt könnte ja daran liegen, daß in den führenden Ziffern vielleicht die Kontoart kodiert sein könnte. Würde eine Überweisung an eine formal korrekte Kontonummer bei nicht existentem Unterkonto einem existierenden zugeordnet oder aber zurückgehen?

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von schnibbel
    Tatsächlich jedoch wurde das Geld dem Konto meiner Freundin gutgeschrieben... jetzt meine Frage: Was wäre gewesen, wenn ich den Besitzer des Empfängerkontos nicht gekannt hätte? Wäre das Geld weg gewesen???


    Es besteht ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückzahlungen ggü dem Empfänger, der das Geld irrtümlich erhalten hat.
    Klingt einfach, kann in der Praxis mühsam werden. Zuerst mal muß man an die Daten rankommen. Normalerweise gibt die Empfängerbank der Absenderbank bereitwillig Auskunft, da man auch im umgekehrten Fall auf Kooperation angewiesen ist. Aber verpflichtet ist die Empfängerbank nicht, da man als Absender ja keinen Vertrag mit ihr hat und der Datenschutz verhindert, daß man als Dritter Auskunft über die Kontoinhaberidentität bekommt. Mir ist nicht bekannt, daß das jemals ausjudiziert wurde, aber ich würde die eigene Bank dann veranlassen die Empfängerbank auf Herausgabe der Kontodaten zu klagen, aber das ist in der Praxis noch das kleinere Problem, denn:


    wenn der Empfänger das Geld schon verbraucht hat, dann kann es gut sein, daß man in die Röhre guckt, sollte das ein Sozialhilfeempfänger sein, Ausländer ohne Wohnsitz im Inland, etc... das Konto kann auch einer Firma gehören, die gerade im Insolvenzverfahren steckt -> man darf sich in die Konkursgläubiger einreihen ...


    strafbar ist das Verbrauchen einen irrtümlich zugegangenen Geldbetrags überdies auch nicht, zumindest nicht in Deutschland, das wurde 2000 bis zum BGH durchjudiziert, es ist weder Betrug noch Unterschlagung. In der Schweiz gibt es einen eigenen StGB-§ für die Unterschlagung von unbarem Geld, aber in Deutschland ist nur die Unterschlagung von phyischen Gegenständen, d.h. ua Bargeld, strafbar, das wirkt aber nicht bei Fehlüberweisungen.


    Die Banken haften auch nicht, denn es wird nicht mehr auf Identität geprüft - wäre bei Millionen von Überweisungen auch nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Man sollte also zur Sicherheit die Kontonummern genau prüfen und - noch besser - alles im SEPA-Raum abwickeln, da die IBAN über zusätzliche zwei Prüfziffern verfügt, sodaß Zahlendreher sowohl in der Kontonummer als auch in der BLZ schon beim Absenderinstitut auffallen und erst gar nicht an die Empfängerbank weitergeleitet werden. Eigentlich sollten Vertipper bei IBAN-Kontonummern schon in der Eingabemaske des Überweisungsprogramms auffallen, da die IBAN-Prüfziffernrechnung international einheitlich ist.


    Man kann auch reine Inlandsüberweisungen mittels IBAN durchführen.

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