Muß mein Arbeitgeber zahlen?

  • Grundsätzlich solltest du aber mal drüber nachdenken, ob du dich nicht etwas übernommen hast. Haus, Frau und Kind, ein Gehalt von stolzen 3000€ und trotzdem im tief-roten Bereich? Im Normalfall hat man bei so einer Verantwortung einige €`s als Rücklage. Bei dir muss es schon arg eng zugehen, wenn das ganze Gerüst bei Wegfall eines halben Gehaltes ins wanken gerät (eigentlich nicht wirklich, da du das Geld ja zu früh bereits bekommen hast).


    Bitte verstehe mich nicht falsch, aber vielleicht solltest du, da es gerade nochmal gut gegangen ist, es zum Anlass nehmen, dich mal fachmännisch beraten zu lassen.


    Auf jeden Fall :top: , dass alles (wieder) ins Lot kommt!


    Gruß,
    nutellatoast

  • JGW


    Die Antwort ist einfach:
    Stell Dir vor, auf Deinem Konto wären sehr starke Bewegungen. Mieteinnahmen, unregelmäßige Tantiemeneinnahmen, Gehaltseingänge, Nebenkostenausgaben für die Wohnung, Nebenkostenausgaben für das Haus, Kredite, Versicherungen, diverse Rechnungen. Alles in Allem hat Du so locker Schwankungen im satten 5stelligen Bereich. Manche Einnahmen (zB Tantiemen meiner Frau) sind nicht kalkulierbar, weil sie ohne Vorankündigungen unregelmäßig kommen. Es kann also durchaus vorkommen, daß mal, (nur um eine fiktive Zahl zu nennen) 2000 Euro reinkommen, die nicht einkalkuliert waren und mit denen keiner gerechnet hat. Ich brauch in der Regel locker am Monatsende zur Bilanzierung des Kontos einen Tag. In genau in dieser Zeit kam kein Gehalt mehr von meiner Frau (dummerweise wurde ihr Job nicht verlängert - DFG muß sparen), daher war der Dispo recht am Anschlag und es kam eben die falschen Überweisungen des AG. Richtig: Nicht eine, sondern zwei, jede für sich betrachtete Überweisung gar nicht allzugroß und auffällig) rein. Dazu kamen Sonderausgaben (Tierarztkosten und Instandhaltungsrenovierung der Wohnung sowie Kleckerkram wie die Jugendfreizeit meines Kleinen, die nicht aufschiebbar waren, und plumps ist das Geld untergegangen.


    Ich meine auch nicht, daß ich mich entgegen meiner eigenen Sorgfaltspflichten verhalte und ich will auch in keinster Weise den AG betrügen oder so. Ím Gegenteil: Ich habe ja, wie geschrieben, sofort angeboten, den überzahlten Betrag stückchenweise zurückzuzahlen - da liegst Du also total falsch, wenn Du meinst, ich hätte darauf spekuliert, die würden es schon nicht merken.


    Ergo: Du hat mich da "komplett falsch verstanden"


    nutellatoast:
    Jepp, ist zugegeben eine enge Finanzierung, das streite ich überhaupt nicht ab. Ich glaube dennoch nicht, daß es zu knapp ist - schließlich haben ich auf genau diese Kalkulations hin das Haus bereits zu 4/5tel gezahlt (ungefähr) und als die Verträge etc gemacht wurden, haben sowhl meine Frau als auch ich ungefähr gleichgut verdient... Nur die letzte Zeit ist eben aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit recht eng geworden.
    Noch was: Wir haben durchaus Rücklagen - zwar in Form von Besitz (wohnung, Grundstücke) und eben nicht flüssig, aber ganz ohne jedwegen Rückhalt wäre das wirklich schon fast Kamikaze.


    Luposen

    Handys sind die einzigen Objekte, bei denen Männer sich streiten, wer das kleinere hat.

  • edit: habs mal gelöscht. luposen war ja schneller, ergo hatte sich mein posting erledigt... und es dríftet ja auch etwas in OT ab...



    Jens

  • Sorry, aber das ist alles Blödsinn!


    Luposen:


    Dein Arbeitgeber darf definitiv NICHT soviel Geld einbehalten, dass Du unter das Existenzminimum rutscht! Der Einbehalt ist ja wie eine Pfändung durch den Arbeitgeber in eigener Sache, und dafür gelten natürlich die allgemeinen Pfändungsregeln!


    Alle vorgehenden Aussagen hierzu sind leider Blödsinn und wohl eher aus dem Bauch heraus entstanden, das ist auch immer das Problem mit Rechtsberatungen im Internet...


    Wenn Du bei Deinem Arbeitgeber eh nichts mehr zu verlieren hast, sofort auf zum Arbeitsgericht, in der Rechtsantragsstelle Klage aufnehmen lassen, dafür brauchst Du noch nicht einmal einen Anwalt (den zahlst Du nämlich auf jeden Fall selbst, falls Du keine RS-Versicherung hast). In spätestens zwei-drei Wochen solltest Du einen Gütetermin vor Gericht haben, dann wird die Sache schon geklärt werden.


    Gruß, lmn

  • Re: Sorry, aber das ist alles Blödsinn!


    Zitat

    Original geschrieben von lmn
    [BDein Arbeitgeber darf definitiv NICHT soviel Geld einbehalten, dass Du unter das Existenzminimum rutscht! Der Einbehalt ist ja wie eine Pfändung durch den Arbeitgeber in eigener Sache, und dafür gelten natürlich die allgemeinen Pfändungsregeln!


    Alle vorgehenden Aussagen hierzu sind leider Blödsinn und wohl eher aus dem Bauch heraus entstanden, das ist auch immer das Problem mit Rechtsberatungen im Internet...
    [/B]


    Sicher, dass er dass nicht darf.


    Beispiel für ein Gehalt von 2000 Euro mit Zahlung von 50% am 1 und 50% am 15.


    1.5. - 1000 Euro
    1.5. - 1000 Euro
    15.5. - 1000 Euro
    15.5. - 1000 Euro
    15.6. - 1000 Euro
    15.7. - 1000 Euro
    1.8. - 1000 Euro
    15.8. - 1000 Euro


    Das Geld ist ja relativ zeitnah vorab gezahlt worden. Ich weiß nicht, ob es so einfach ist, auf den Nicht-pfändbaren Teil zu bestehen. Wenn dem so wäre, dann würde sich ja kein Arbeitgeber mehr auf einen Vorschuß einlassen, z.B. bei Einstellung, da dann sofort der Arbeitnehmer am Ende des Monats darauf pochen könnte, dass nur der nicht-pfändbare Teil zum Ausgleich des Vorschusses herangezogen würde. Außerdem sind ja beim derzeitigen Arbeitsvertrag auch Abschlagszahlungen vorgesehen, wenn diese mit einem etwaig vorab bereits gezahlten Gehalt(oder Vorschuß, Abschlag oder wie immer der Arbeitgeber das auch nennt) verrechnet werden? Man könnte klagen, aber ich denke, es liegt nich so klar auf der Hand, dass man auf jeden Fall gewinnen würde. Außerdem wäre bis dahin das Problem wohl auch nicht behoben und es geht ja nur um 2 Monate. Bis die Gerichtverhandlung stattfindet, ist daher ja alles wieder wie vorher, bis auf den evtl. wegfallenden Arbeitsplatz. Ich denke, man könnte eher versuchen, eine Art Schadenersatz zu fordern, da das Geld doppelt überwiesen wurde und aufgrund des Bankeinbehalts (man konnte ja nicht ahnen, dass doppelt so viel überwiesen wird), Kosten für Kredite und Stundung entstanden sind.


    Aber mal eine andere Frage, vielleicht ist es ja auch nur ein :gpaul: wegen der Hitze.


    Aber wenn der Dispo überzogen ist und meine Bank daher die Zahlung einbehält, dann macht sie dass doch auch dann, wenn nicht das doppelte Gehalt eintrifft und würde das im nächsten Monat erneut machen, wenn der Rest des Gehaltes eintrifft. Daher ist mir nicht so ganz klar, wo der Unterschied ist, ob die Bank jetzt im Juli z.B. 6000 Euro einbehält (Schließung des Dispo-Lochs) oder im Juli 3000 und im August 3000....


    Und was mir gerade noch einfällt: ich glaube mal gelesen zu haben, dass dann, wenn man Arbeitslosengeld bezieht, die Bank das nicht für Dipso oder ähnliches zum Ausgleich verwenden kann in den ersten xx Tagen ab Geldeingang. Ist das so und wenn ja, gilt das auch für Gehaltszahlung des AG und wenn nein warum nicht??

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Nebelfelsen:


    Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich auf das monatliche Einkommen, daher ist es egal, in welchen "Stückelungen" gezahlt wird. Auf den Monat verteilt darf die Grenze halt nicht unterschritten werden.


    Bei Kontopfändungen ist die Sache eine andere.


    Du hast ja verschiedene Möglichkeiten zu pfänden. Z.B. kannst Du eine Pfändung direkt beim Arbeitgeber oder auch beim Arbeitsamt ausbringen, diese dürfen dann als Drittschuldner den die PFG übersteigenden Einkommensteil nur noch an den Pfändenden überweisen. Die PFG ist also zu beachten, d.h. übersteigt das Monatseinkommen diese nicht, gibt es auch kein Geld für den Schuldner (Pfändung von z.B. Sozialhilfe kann man sich daher sparen...). Das beachten der Arbeitgeber und die Ämter von sich aus (sollten sie zumindest, in der Praxis gibt es da natürlich ganz andere Stories).


    Wenn Du nun ein Konto pfändest, weist Du als Gläubiger die Bank an, Dir das komplette Guthaben (evt. auch den Dispo) eines Kontos zur Schuldtilgung zu überweisen. Die Bank weis natürlich nicht und es ist ihr auch egal, was nun genau für Gelder auf dem Konto lagen. Dementsprechend ist der Bank auch die PFG egal, das Geld ist erstmal weg. Ob Du als Schuldner DANACH dann dagegen vorgehen kannst, ist eine andere Frage.


    Ich hoffe, die Antwort passte zu Deiner Frage, oder lag der
    :gpaul: bei mir? *g*



    Ergänzung:
    Die PFG sind zum 1.1.2002 deutlich angehoben worden, so dass man als Schuldner seitdem oft echt fein raus ist. Wir merken das im Moment ganz drastisch, wie schwer es geworden ist, an Geld bei Schuldnern zu kommen.
    Andererseits haben hoffnungslos überschuldete Fälle jetzt ganz andere Möglichkeiten gegenüber den Banken. So ist auch eine Privatinsolvenz mittlerweile recht interessant geworden. (Das ist jetzt o.T.)


    Gruß, lmn

  • Zitat

    Original geschrieben von Luposen
    [...] Ich brauch in der Regel locker am Monatsende zur Bilanzierung des Kontos einen Tag. [...]


    Bei vielen Buchungen kann man den Überblick durchaus verlieren.


    Grundsätzliche Lösungsvorschläge:
    - Die altbekannte Lohntüte wieder einführen, dann merkt man sofort, ob der Betrag stimmt.
    - Ein zusätzliches Gehaltskonto anlegen.
    - Eine finanzielle (direkt erreichbare) Rücklage bilden, so dass man einen Monat auch bei Zahlungsausfall überstehen kann. Sollte in Deiner Lage mit Mietwohnung etc. doch kein Problem darstellen.


    Kann unterm Strich den Arbeitgeber durchaus verstehen, dass er auf eine zügige Rückzahlung des Mehrbetrages besteht.
    Eine Einigung auf Ratenzahlung wäre allerdings für die Arbeitsmotivation ratsamer.


    Gruß! Kromi

    Wer oder was ist eigentlich Nachbars Lumpi und warum ist er so spitz?

  • Wenn es zu keiner Einigung zwischen der Art und Weise der Rückzahlung zwischen dir und deinem Arbeitgeber kommt, versuche einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen, der das mit Hilfe einer Sozialklausel durchdrücken kann, das du das Geld in Raten zurückzahlst. Du must dich auf jeden Fall rühren, sonst läßt die Firma das Geld gerichtlich eintreiben. Vielleicht hilft auch ein Schuldenberater.

  • Zitat

    Original geschrieben von lmn
    Nebelfelsen:


    Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich auf das monatliche Einkommen, daher ist es egal, in welchen "Stückelungen" gezahlt wird. Auf den Monat verteilt darf die Grenze halt nicht unterschritten werden.


    Das heißt also, wenn ich meinen Arbeitgeber bitte, mir einen Vorschuß in Höhe von 2 Bruttogehältern bei Jobbeginn zu zahlen und dann 40 und 60 Prozent von den nächsten Gehältenr abziehen lasse kann ich, wenn der ausgezahlte Teil unter der Pfändungsgrenze liegt, Terz machen und mir mehr auszahlen lassen (zumindest dann, wenn das mit dem Vorschuß nur mündlich abgemacht war)? Der Arbeitgeber müsste mir doch dann länger, als eingentlich vorgesehen einen zinsfreien Kredit geben. Das ist so rechtens?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Re: Re: Sorry, aber das ist alles Blödsinn!


    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen

    *hochhol*


    Aber mal eine andere Frage, vielleicht ist es ja auch nur ein :gpaul: wegen der Hitze.


    Aber wenn der Dispo überzogen ist und meine Bank daher die Zahlung einbehält, dann macht sie dass doch auch dann, wenn nicht das doppelte Gehalt eintrifft und würde das im nächsten Monat erneut machen, wenn der Rest des Gehaltes eintrifft. Daher ist mir nicht so ganz klar, wo der Unterschied ist, ob die Bank jetzt im Juli z.B. 6000 Euro einbehält (Schließung des Dispo-Lochs) oder im Juli 3000 und im August 3000....

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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