Betrunken eine Frau geschwängert, was nun?

  • Hallo,


    lese schon lange mit und nun habe ich auch mal eine Frage:


    Ein guter Freund von mir hat ziemlich betrunken eine Frau geschwängert.
    Er selbst weiss nichts mehr von seinem Geschlechtsakt und hat dies nur erfahren, weil ihn alle darafu angesprochen!


    Fakt ist ja demnach, dass er unzurechnungsfähig war!


    Sie will das Kind behalten und deswegen wird sie denke ich mal, von ihm Unterhalt fordern!


    Nun meine Frage: Muss er den Unterhalt zahlen? Er wußte ja nicht mehr, was er tut und wurde sozusagen "vergewaltigt".


    Grüssle....

  • 1. Vaterschaftstest, nicht dass es nur ein Fake ist!!!


    2. Ja, er muss Unterhalt bezahlen! Auch wenn Alkohol im Spiel ist, kann er diesen nicht für seinen Dödel veramtwortlich machen...


    Denk ich ma, dass das so ist!!


    MfG

    Legt euer Geld in Alkohol an! Wo sonst bekommt man 40%???

  • Blöde Frage! Und warum fragen immer alle für irgendwelche Freunde? :confused:


    Selbstverständlich wurde "dein Freund" nicht vergewaltigt und muß in vollem Umfang für die Vaterschaft einstehen!


    Und noch ein kleiner Tip: sollten keine absolut berechtigten Zweifel an der Vaterschaft bestehen, dann sollte man sie auch nicht anzweifeln, denn das wird teuer (gerichtliches Vaterschaftsgutachten, nicht das vom Labor nebenan, Gerichtskosten, vorgestreckte Gelder vom Jugendamt usw.!)!

  • Re: Betrunken eine Frau geschwängert, was nun?




    Nein, natürlich muss er keinen Unterhalt bezahlen. War ja schließlich betrunken....
    :rolleyes:


    Die Frage ist doch hoffentlich nicht dein ernst, oder ?? Falls doch, dann frag ich mich wirklich manchmal ....

    Nicht der Große frißt den Kleinen, sondern der Schnelle den Langsamen !

  • Re: Betrunken eine Frau geschwängert, was nun?



    Aber sonst hat Dein "Freund" noch alle Pferde auf der Koppel, was?!
    Wo sind wir denn hier gelandet?

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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