Stand doch oben schon:
15-30 Euronen pro Tag, je nachdem was für ein Fahrzeug Du fährst.
Welche Vorraussetzungen für Leihwagen nach Unfall?
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Zitat
Original geschrieben von Bjoernyy
Also entweder ich nehm nen Leihwagen umsonst und krieg nix mehr!
Oder ich verzichte auf den Leihwagen und krieg den Nutzungsausfall...richtig?
AFAIK, ja.Zitat
Müsste jetzt nur noch wissen wieviel das am Tag ist...
Das hängt von Deinem Wagen ab. Bei mir waren es 1998 72.- DM pro Kalendertag (Golfklasse).MfG
bimmelbommel -
Werden so ca. 30 Euro am Tag sein. Je nach Modell.
Habe nur nen alten Palandt von 97 hier, da war der billigste Corsa mit 49 DM Nutzungsausfall je Tag drin.Wenn Du auf die Karre verzichten kannst, lohnt sich das schon

Achja, mit Mietwagen sollte man tatsächlich auch eine gewisse Km-Anzahl fahren, sonst verstösst man nämlich gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn man trotzdem einen nimmt

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So, der Schaden beläuft sich auf 1.946,- EUR (Brutto)
Werd die Frau jetzt anrufen, ob sie das selber übernimmt od. die Versicherung!
"Achja, mit Mietwagen sollte man tatsächlich auch eine gewisse Km-Anzahl fahren, sonst verstösst man nämlich gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn man trotzdem einen nimmt "
Wie meinst du das? Heißt, wenn ich einen Leihwagen nehm, krieg ich keinen Betrag dafür, dass der Wagen jetzt Unfallwagen ist??
alles weitere gleich..
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Zitat
Original geschrieben von Bjoernyy
(...)
Wie meinst du das? Heißt, wenn ich einen Leihwagen nehm, krieg ich keinen Betrag dafür, dass der Wagen jetzt Unfallwagen ist??
alles weitere gleich..Das sind zwei verschiedene Dinge:
1. Wenn Du Dir einen Leihwagen bezahlen lässt, musst Du diesen auch nutzen. Fährst Du keinen oder nur wenige Meter damit, hättest Du keinen Leihwagen gebraucht und treibst damit die Kosten nur unnötig in die Höhe. Kann Dir die Versicherung dies nachweisen, zahlt sie keinen Cent.
-> Schadenminderungspflicht, d.h. die Kosten so gering wie möglich und nur so hoch wie nötig halten. Dazu sind beide Seiten verpflichtet.2. Je nach Alter (bis zu IIRC 5 Jahren) und Wert des Fahrzeuges, bekommst Du durch den Unfall einen Wertminderungsausgleich, da es sich jetzt bei Deinem Auto um einen "Unfallwagen" handelt. Wie viel das ist, wird die Versicherung errechnen.
-> Als meiner Mutter letztes Jahr auf ihr 3,5 Jahre altes Fahrzeug mit einem Restwert von ca. 8.000 € jemand aufgefahren ist, kostete die Reparatur etwa 2.500 € und sie bekam von der gegnerischen Versicherung einen Wertminderungsausgleich von ~560 € ausbezahlt. Also erwarte nicht allzu viel.Stefan
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Zitat
Original geschrieben von Stefan
2. Je nach Alter (bis zu IIRC 5 Jahren) und Wert des Fahrzeuges, bekommst Du durch den Unfall einen Wertminderungsausgleich, da es sich jetzt bei Deinem Auto um einen "Unfallwagen" handelt. Wie viel das ist, wird die Versicherung errechnen.
Das nennt sich auch "merkantiler Minderwert". Hilft viellecht beim googlen.MfG
bimmelbommel -
Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
Wieso kann man keine S-Klasse als Leihwagen nehmen wenn man sonst z.B. nen Maybach fährt?

1. Der Maybach wird abgeholt. Damit darf man gar nicht in eine "hundsgewöhnliche Werkstatt". Die würden da mehr kaputt machen, als sie ganz machen.
2. Wenn am Maybach wirklich mal was kaputt sein sollte, und es die KfZ-Meister (2-3) nicht vor Ort auf deinem Stellplatz hinbekommen, kriegst du für diese Zeit einen "Standard"-Maybach mit Chauffeur.
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Ja, ich denke ich nehme keinen Leihwagen, wenn es nur eine Woche dauert, kassier ich liebe den Nutzungsausfall. Auf den hat man doch immer Recht, wenn man keinen Leihwagen nimmt,richtig? Gibts da nicht Tabellen im Web, wie hoch da der Tagessatz ist, oder hängt dies von der Versicherungsgesellschaft ab?
Habe gerad gegooglt, wg "merkantiler Minderwert".
Dazu steht folgendes:"Ein Fahrzeug, das einen Verkehrsunfall hatte, wird in der Regel auch nach der Reparatur bei einem Verkauf nicht denselben Verkaufswert erzielen, wie ein vergleichbares Fahrzeug ohne Vorschaden.
Für diesen (merkantilen) Minderwert gewähret die Rechtsprechung dem Geschädigten einen Ausgleichsanspruch gegenüber der Versicherung, sofern das beschädigte Fahrzeug nicht älter als 60 Monate ist und eine Fahrleistung unter 100.000 km hat.
In besonderen Einzelfällen besteht ein Anspruch auf Wertminderung auch dann, wenn die zuvor genannte 60-Monatsgrenze nur unwesentlich überschritten wird."
Ja, ich bin ein kl. Pechvogel, mein Fahrzeug über 60 Monate, EZ 4/98 das heißt = 68 Monate...meint ihr da ist die Versicherung noch kulant? Oder gibts da eher keinen müden Euro?
Naja ich bin IMHO unter 100.000 KM, aber das hilft dann wohl auch nicht viel!Ich such jetzt mal nach Tagespauschalen zur Nutzungsausfall...
EDIT: so hier eine gute Seite zum Nutzungsausfall:
Also mein Wagen wäre B, aber da er etwas älter ist als 5 Jahre, imho Klasse A.
Das sind 27,- EUR/Tag. Nun wie ist es denn jetzt, ich verstehe es nicht genau, ab wann die Tage denn zählen? Hab den Wagen Freitag morgen zum Gutachten in die Werkstatt gebraucht, zählt es ab dann? Oder nur wennn es wirklich repariert wird?
Und kann man Nutzungsausfall nur geltend machen, wenn man es in der Werkstatt offiziel reparieren lässt, oder auch dann wenn man es privat reparieren lässt (was wohl die meisten machen)?
Darüber habe ich nämlich (noch) nix gefunden... -
Zitat
Original geschrieben von Bjoernyy
(...)
Ja, ich bin ein kl. Pechvogel, mein Fahrzeug über 60 Monate, EZ 4/98 das heißt = 68 Monate...meint ihr da ist die Versicherung noch kulant? Oder gibts da eher keinen müden Euro?
Naja ich bin IMHO unter 100.000 KM, aber das hilft dann wohl auch nicht viel!
(...)Kurz und knapp: Nein. "Kulant" sind aufgrund der eindeutigen Vorgaben die Versicherungen sicher nicht.
Die Nutzungsausfallentschädigung beläuft sich bei Deinem Fahrzeug auf 27-29.-€ / Tag. (Quelle)
Edit:
Die Nutzungsausfalldauer bezieht sich auf den tatsächlichen Nutzungsausfall, nicht nur auf die errechnete, angemessene Reparaturdauer. Stand Dein Auto also einen Tag bei Gutachter, wird dies auch als Nutzungsausfall bewertet und fliesst in die Berechnung mit ein.Stefan
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Nutzungsausfall gibt es für jeden Tag, ab dem Unfalltag, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit, bzw. verkehrssicher ist, da kann schon ein defektes Rücklicht, scharfe KAnte, etc. reichen. Das sollte aber dann auch im Gutachten stehen. Wenn nicht "offiziell" repariert wird, wird es damit aber schwierig.
Wertminderung gibt es verschiedene Berechnungsmöglichkeiten. Wenn es der Gutachter schreibt, wird es i.d.R. auch bezahlt. Viel dürfte es, wenn denn überhaupt, in dem Fall aber nicht sein
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