Erzähl doch die Geschichte so wie hier bei der Polizei...
Aussage gegen Aussage, beide Parteien haben ja Zeugen.
Deine Mum sogar 'Beweis'spuren.
Vorladung b. Polizei, Vorwurf: Nötigung
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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man ein drohendes Strafverfahren als Kleinigkeit abtun sollte.
z.B. wg. Akteneinsicht wäre ein Anwalt im Ergebnis sicher nicht falsch. Nur so erfährst du ganz genau, was in den Akten zur Sache steht.Nötigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ich würde nach deiner Version schlimmstenfalls auf Geldstrafe tippen, allerdings kenne ich auch nicht die andere Version und weiß folglich nicht, welche glaubwürdiger ist.Nach deiner Schilderung wäre z.B. aus § 240 StGB "rechtswidrig mit Gewalt" die einschlägige Passage. Stand der betroffene aber in der Haustür und du musstest schnell vorbei, hast also den Geschädigten aus dem Weg gechubst, um schnell deiner Mutter zu Hilfe zu kommen, zweifle ich die rechtswidrigkeit doch sehr stark an.
Mehr kann ich an dieser Stelle nicht dazu sagen.
Alle Infos ohne Gewähr.
Am besten gehst du wirklich zum Anwalt.@ handy-sascha.de:
das wird wohl zunächst einmal die polizeiliche Anhörung sein. Das kann schon schnell gehen. Ob der Rest so schnell geht, bezweifle ich:DGruß
ChrisEdit: Dass ich zu langsam bin, ist ja klar
Edit 1: Nachdem du erst 16 bist, kannst du die Strafe auch direkt wieder vergessen, da auf dich Jugendstrafrecht anzuwenden wäre.
Edit 2: Wenn er dir Schläge androht, wäre das ja eher Nötigung.
Erzähle der Polizei einfach wie es war. -
@ Maxx:
Meine private Einschätzung (kein Rechtsrat!):
Die Polizei ermittelt nur, Sie kann Dir in dieser Sache keine Strafe auferlegen. Wenn Du Dich mit einer Aussage selbst belasten würdest, kannst Du die Aussage verweigern. Dies gilt auch, wenn Du Familienangehörige belasten würdest. Wenn Dich "der Schwager" nicht vorbeigelassen hat, obwohl Du Deiner Mutter während der Körperverletzung durch den Ex zu Hilfe eilen wolltest, hat er möglicherweise genötigt und sich möglicherweise auch der Beihilfe der Körperverletzung an Deiner Mutter schuldig gemacht. Eine Anzeige dahingehend wäre zu prüfen.
Sollte es nach Deiner Aussage oder Deiner Zeugnisverweigerung zu einer Anklage kommen (Strafprozess) ist ein Anwalt anzuraten. Den hätte Dir aber auch keine Rechtsschutzversicherung dieser Welt gezahlt, denn die sind nur für zivile Streitigkeiten "zuständig".
HTH
muli
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Zitat
Original geschrieben von DaFunk
@ handy-sascha.de:
das wird wohl zunächst einmal die polizeiliche Anhörung sein. Das kann schon schnell gehen.Gestern (auf dem Nachhauseweg), also späten Nachmittag passiert etwas, dass zur Anzeige gebracht wird und einen Tag später ist ein Brief da? In der Regel läuft die Polizeipost über eine Poststelle, bzw. jemanden, der morgens Post holt und bringt. D.h. der Brief wäre heute raus...
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ja, es ist der Brief zur polizeilichen Anhörung mit Termin etc.
Was komisch dran ist: Das Teil war weder frankiert noch war meine vollständige Anschrift drauf vermerkt. Es stand nur:
Michael XXXX
PLZ xxxStadt
keine Straße, kein gar nix.
Edit: Das ganze war auch nicht am späten nachmittag, sondern gegen 21:30 (übliche Zeit wo meine mutter von der arbeit heimkommt)
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Vielleicht haben sich die auch nur nen Scherz mit dir erlaubt?
Schon mal bei der Polizei angerufen? Wär glaub ich am einfachsten...
Gruß,
Sebi -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Sebi
Vielleicht haben sich die auch nur nen Scherz mit dir erlaubt?Schon mal bei der Polizei angerufen? Wär glaub ich am einfachsten...
Gruß,
SebiHatte ich mir auch schon gedacht!
Wenn dem tatsächlich so ist, dann würd ich mal an deiner Stelle bei den Grün-Weissen vorbeischauen, die dürften sich evtl. freuen...! :cool:
Eisi -
also als erstes würde ich mal bei der polizei fragen ob der brief wirklich von denen ist
und dann ab zum anwalt
btw: respekt
so eine ruhige reaktion wenn einer gerade die mutter würgt
hätte das einer mit meiner mutter gemacht würde der unter garantie den rest seines lebens nichts mehr in die hand nehmen können :mad: -
Wie sieht denn das Vorladungsschreiben der Polizei aus? Mit richtigem Briefkopf? Handunterschrieben? Sind Kontakttelefonnummern angegeben?
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Ich würde sagen, wenn das Ding gefakt ist hat der Schwager richtig Probleme.
Wenn es nämlich für die Polizei eilig wäre, wären sie vorbeigekommen oder hätten Dich angerufen.
Ich würde die Sache so ruhig wie möglich angehen. Die Frage ist ob Ihr Euch das antun wollt selbst anzeige zu erstattenViel Erfolg
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