Handyversicherungen ab 0,95 € im Monat

  • Hallo wir haben nun einen Partnerschaft mit der AXA Versicherung AG geschlossen.


    So können wir euch für alle Handys die nicht älter als 3 Monate (bestimmend ist die Handyrechnung)sind Handyversicherungen anbieten.


    Die Handyversicherungen sind in 3 Stufen gestaffelt :


    Basic-Paket für 0,95 €


    Das Handyschutz Basic-Paket für monatlich nur € 0,95 versichert: Bedienungsfehler, unsachgemäße Behandlung, Induktion, Kurzschluß, Stoß-/Sturz- und Fallschäden, höhere Gewalt, Schäden durch Flüssigkeit und Überschwemmung. Die Konditionen: monatliche Zahlungsweise, 24 Monate Laufzeit (max. 36), 250,- € Höchstleistung je Schadensfall, 15,- € Selbstbehalt je Schadenfall, Versicherungsschutz weltweit.



    Standard-Paket für monatlich 2,45 €


    Das Handyschutz Standard-Paket für monatlich € 2,45 versichert: Bedienungsfehler, Unsachgemäße Behandlung, Überspannung, Induktion, Kurzschluß, Blitzschlag, Schäden durch Flüssigkeit, Stoß- und Sturzschäden, Unfallschäden, Einbruchdiebstahl, Höhere Gewalt, Überschwemmung, Raub und Plünderung, Sabotage, Vandalismus und Diebstahl aus dem KFZ. Die Konditionen: monatliche Zahlungsweise, 24 Monate Laufzeit (max. 36), 350,- € Höchstleistung je Schadensfall, 15,- € Selbstbehalt je Schadenfall, Einbruchdiebstahl ohne Diebstahl aus KFZ, Versicherungsschutz weltweit.


    Premium-Paket für monatlich 4,95 €


    Das Handyschutz Premium-Paket für monatlich € 4,95 versichert: Bedienungsfehler, Unsachgemäße Behandlung, Überspannung, Induktion, Kurzschluß, Blitzschlag, Schäden durch Flüssigkeit, Stoß- und Sturzschäden, Unfallschäden, Einbruch / Diebstahl, Höhere Gewalt, Überschwemmung, Raub und Plünderung, Sabotage und Vandalismus. Die Konditionen: monatliche Zahlungsweise, 24 Monate Laufzeit (max. 36), 750,- € Höchstleistung je Schadensfall, 25,- € Selbstbehalt je Schadenfall, Diebstahl und Einbruchdiebstahl inkl. Einbruchdiebstahl aus KFZ, Selbstbehalt bei Diebstahl 20% (mind. 25,- €), Versicherungsschutz weltweit.


    Mehr dazu und den Vertrag findet Ihr auf meiner Seite hier


    Dort werden auch alle Fragen beantwortet in einer FAQ Direktlink .


    Also sowas darf doch euren P900, Z600 und den anderen schönen Handys nicht fehlen. :top:

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNet GmbH & Co KG

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  • Weil es hierzu ein paar Anfragen gab ergänze ich das gerne :


    Also das Handy muss nicht bei mir bestellt/gekauft worden sein, die einzigste Auflage ist, dass das Handy nicht älter als 3 Monate ist (ausschlaggebend ist die Handyrechnung).


    Es können also ruhig Handys bei den TTler Kollegen fonez.de, MPtelecom, Berger-Mobile usw. gekauft wurden versichert werden.


    Da TTler :D ja meisst Ihr Handy keine 2 Jahre haben, man kann die Versicherung auf ein anderes Handy jederzeit wechseln.


    ;) Also nun erst zu fonez.de ein V600 kaufen und dann bei mir es versichern, das Ihr auch dieses ersetzt bekommt, wenn jemand meint das V600 nötiger zu brauchen als Ihr.


    Als letztes zu den Vertragshandys welche ja immer nicht den wirklichen Handypreis wiederspiegeln. Es kann natürlich der Marktpreis vom Handy versichert werden, d.h. es gelten nicht die 0-50€ sondern den Preis den Ihr für das Handy zahlen würdest, welches es ohne Vertrag kostet.


    Es bleibt euch frei, z.B. das SE P900 nur bis 350€ zu versichern.


    Sollten noch Fragen sein so schaut in meine FAQ, Email an mich Service@jazayeri.de oder einfach hier stellen.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • Da wir heute neue Firmenhandys bekommen haben, und dort eine beilage der AXA dabei war, wollte ich dich mal ein paar sachen fragen.


    Mal vorrausgesetzt, ich bekomme mein P900 bald mal...


    Was passiert, wenn man das Handy z.B. beim Motorradfahren in der Tasche hat und stürzt? -> Handy = totalschaden....bekomme ich dann ein neues P900 ? Weil angeblich bekommt man kein Geld, sondern nur ein gleichwertiges Handy.


    und was wäre, wenn ich grad Pommes esse und mich wer anruft und mir das Handy dann entgleitet, was dann ?

    Frage:
    *"Nennen sie mindestens drei Aggregatszustände."*


    Antwort:
    *"An, Aus, Kaputt."*


  • ;) Wird dann auch über mich der Vertrag bei der Axa abgeschlossen oder dann bei den anderen Händler? :) Ich hoffe doch dann bei mir oder?!


    Nun mal zu Deinen Fragen:


    Wenn Du nun stürzt, dann bekommst Du ein neues P900, es stimmt Du bekommst kein Geld ausgezahlt sondern wieder ein Handy. In der Regel das gleiche ausser es gibt das Handy nicht mehr auf dem Markt, wobei hier zu beachten ist das wenn man das Handy unterversichert, man die Differenz zahlt.


    Nehmen wir an Du würdest Dein P900 nur mit dem Basis-Schutzpaket versichern, wäre es ja unterversichert. da nur bis 250€ versichert. Der Selbstbehalt ist 15€ bzw. beim höchsten Paket 25€ und 20% bei Diebstahl.


    Das gilt auch beim ungeschickten Pommes essen.


    Anders ist es, wenn Du Zeitunglesend in der Bahn sitzt und beim aussteigen Dein P900 vergisst, das ersetzt Dir dann keiner.


    Im Premium wird Dir aber Dein P900 ersetzt, wenn abends auf der Strasse ein paar Jugendliche meinen das Dein P900 eigentlich Ihr P900 ist. Dann bekommst Du Dein Handys -20% (Mind. 25€) ersetzt.


    Ich hoffe geholfen zu haben.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice
    Im Premium wird Dir aber Dein P900 ersetzt, wenn abends auf der Strasse ein paar Jugendliche meinen das Dein P900 eigentlich Ihr P900 ist. Dann bekommst Du Dein Handys -20% (Mind. 25€) ersetzt.


    in deiner Beschreibung ist ab dem Standardpaket Versicherungsschutz bei "Raub und Plünderung" enthalten.


    Auch bei Premium lt. deiner Beschreibung max. 25€ Selbstbehalt

    Viele Grüße
    Martin

  • :apaul: Mein Fehler, also wenn Du von ein paar Jugendlichen beraubt wirst greift natürlich schon die Standard zu 15€ bzw. Premium zu 25€ Selbstbehalt.


    Wo gilt mein Diebstahl-Versicherungsschutz?
    Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt weltweit, auch wenn das Gerät aus dem Auto geklaut wurde.


    ;) Nun kann man manchmal diskutieren, wann es Raub und wann Diebstahl ist, das bitte den Juristen überlassen.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • Zitat


    § 242 StGB Diesbstahl:
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Zitat


    § 249 StGB Raub

    (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


    :)

    Viele Grüße
    Martin

  • Also wenn mir da einer im Stadt gedränge mein P900 unbemerkt aus meiner Tasche entfernt und ich das erst später merke, bekomme ich das ersetzt? Halt abzüglich des Selbstbehaltes?


    Wie soll ich denn dann nachweisen, das es geklaut wurde, man könnte mir ja auch im Zweifelsfall nen versicherungs-betrug unterstellen !

    Frage:
    *"Nennen sie mindestens drei Aggregatszustände."*


    Antwort:
    *"An, Aus, Kaputt."*

  • Zitat

    Original geschrieben von EddyCool
    Also wenn mir da einer im Stadt gedränge mein P900 unbemerkt aus meiner Tasche entfernt und ich das erst später merke, bekomme ich das ersetzt? Halt abzüglich des Selbstbehaltes?


    Wie soll ich denn dann nachweisen, das es geklaut wurde, man könnte mir ja auch im Zweifelsfall nen versicherungs-betrug unterstellen !


    Das ist dann Diebstahl und nur im Premium versichert.


    Da Du im Vertrag auch die IMEI-Nr. angeben muss, wird eben geschaut ob sich das Handy wieder auftaucht und wenn Du zufällig eine Woche später das Handy wieder mit Deiner Karte betreibst, dann hast Versicherung betrogen.


    Du musst natürlich wenn Du bestohlen wurdest bei der Polizei auch eine Anzeige machen und somit den Verlust melden.


    Du bekommst 80% ersetzt, da ja 20% Selbstbehalt (Mind. 25€) ist.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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