Die GEZ: Welche "Rechte" haben die Außendienstmitarbeiter ?

  • Hallo !


    Mich würde mal interessieren, welche bzw. ob die GEZ-Mitarbeiter irgendwelche Rechte haben, wenn sie bei einem an der Tür klingeln ?


    Auskünfte auf Fragen ?


    usw...


    SunnyStar

  • Hmm, was haltet ihr dann von folgendem Auszug:


    Ihre Auskunftspflicht:
    Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangverfahren durchgesetzt werden.


    SunnyStar

  • Das heißt aber auch, daß jemand, der keine Rundfunkgeräte bereithält, nicht zur Auskunft verpflichtet ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Das heißt aber auch, daß jemand, der keine Rundfunkgeräte bereithält, nicht zur Auskunft verpflichtet ist.

    Das stimmt, ist mir beim Schreiben auch gerade aufgefallen... ;)


    SunnyStar

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Hmm, was haltet ihr dann von folgendem Auszug:


    Ihre Auskunftspflicht:
    Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangverfahren durchgesetzt werden.


    SunnyStar


    Von sowas halte ich grundsätzlich gar nichts, wenn die Rechtsquelle, auf die sich berufen wird, nicht genannt ist. :-)



    Zu dem Thema ist hier schon mal eine ganze Menge zu finden.


    Empfehlenswert sind auch :


    klick und klick


    Gruß
    Joe

  • Mit Verweis auf die ungefähr 24615 Threads, die es hier zur GEZ gibt (z. B. Klick / Klick / Klick / Klick usw. usw) mache ich hier zu. ;)


    Sollten die genannten Threads (und die weiteren, die sich problemlos über die Suchfunktion finden lassen, nicht genügen ;)), gibt es beispielsweise noch das: Klick :)

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

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