Hallo !
Mich würde mal interessieren, welche bzw. ob die GEZ-Mitarbeiter irgendwelche Rechte haben, wenn sie bei einem an der Tür klingeln ?
Auskünfte auf Fragen ?
usw...
SunnyStar
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Hallo !
Mich würde mal interessieren, welche bzw. ob die GEZ-Mitarbeiter irgendwelche Rechte haben, wenn sie bei einem an der Tür klingeln ?
Auskünfte auf Fragen ?
usw...
SunnyStar
die haben soviel Rechte wie jede andere Person auch...
Kein Recht auf Auskunft und kein Recht auf Betreten der Wohnung
Richtig ! Nämlich gar keine
![]()
Hmm, was haltet ihr dann von folgendem Auszug:
Ihre Auskunftspflicht:
Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangverfahren durchgesetzt werden.
SunnyStar
Das heißt aber auch, daß jemand, der keine Rundfunkgeräte bereithält, nicht zur Auskunft verpflichtet ist.
ZitatOriginal geschrieben von mavolta
Das heißt aber auch, daß jemand, der keine Rundfunkgeräte bereithält, nicht zur Auskunft verpflichtet ist.
Das stimmt, ist mir beim Schreiben auch gerade aufgefallen... ![]()
SunnyStar
Und !
Nicht an der Türe, sie können ja gerne schriftlich fragen. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Hmm, was haltet ihr dann von folgendem Auszug:
Ihre Auskunftspflicht:
Jeder, der Rundfunkgeräte bereithält, ist gesetzlich zur Auskunft verpflichtet. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangverfahren durchgesetzt werden.
SunnyStar
Von sowas halte ich grundsätzlich gar nichts, wenn die Rechtsquelle, auf die sich berufen wird, nicht genannt ist. ![]()
Zu dem Thema ist hier schon mal eine ganze Menge zu finden.
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Gruß
Joe
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