handy software verändern verboten?

  • hi,


    ich weiss nicht ob ich hier in der richtigen sparte gelandet bin aber soweit ich gehört habe ist das flashen bzw. verändern der handysoftware verboten. mich würde interessieren ob jemand weiss welche gründe hierfür angegeben werden?


    mich erinnert das irgendwie an die gute alte zeit des gelben hörnchens als der hoheitraum bis zu den schallwellen des telefonhörers gingen und man und androhung einer haftstrafe auf keinen fall ein nicht ftz geprüftes gerät benutzen durfte.


    oder wird das ganze auf urheberrechtliche gründe gestützt ?


    gruss


    scho

  • Zum einen sind es urheberrechtliche gründe. Du musst aber auch bedenken, dass es sich bei einem Mobilfunkgerät um eine zugelassene Sendeanlage handelt, die durch Softwareeingriffe u.U. Ihre Sendeeigenschaften verändern kann und Störungen verursacht.
    deswegen ist das Flashen nur mit Originalsoftware erlaubt, bisher ausschließlich durch Händler/Servicepoints, in letzter Zeit auch mehr und mehr zum Selbstmachen

    \/\/olfgangS

  • Welcome to TT !


    Weil diese Software, die Du dazu brauchst nicht im freien Handel (z.B. Nokia) erhältlich ist. Somit würdest Du durch eine Raubkopie dieser Software in die Illegialität rutschen, da dieses Soft nicht verkauft wird.


    Machst Du was falsch, erlischt die Garantie und dann guckst in die Röhre. Da hier bei TT nur legale Themen behandelt werden (siehe Nutzungsbestimmungen des Boards) wirst Du hier auch keine Informationen oder Anleitungen darüber bekommen. ;)

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Die Diskussion hatten wir schon vor kurzem in diesem Thread:
    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=7850
    In einer Nußschale:
    Wenn die Software vom Hersteller des Mobiltelefons freigegeben ist, nach R&TTE zeritfiziert wurde und sie legal erworben wurde -> Alles in Ordnung.
    Nichtlegaler Erwerb der Software: -> Garantie erlischt, Verstoß gegen das Urheberrecht.
    Veränderung der Software: -> Garantie erlischt, Produkthaftung geht auf den "Flasher" über, Weiterbetrieb verstößt gegen §11 Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.


    -Esengi

  • zu indiana1212: ich will auch gar keine anleitungen zum flashen, die kann ich mir im notfall auch selber suchen, allerdings interessiert mich hier der bezug zwischen rechtlicher und technischer lage:


    kann man durch veränderungen der software von telefonen wirklich schäden in den netzen anrichten ausser vielleicht einen dauerträger setzen (dauersenden) und damit stören ? oder wird dadurch eine unsicherheit der netze gedeckt?
    kann die software mir theoretisch zu 100Watt Ausgangsleistung verhelfen oder ist da nicht schon bei 4Watt(oder so) die hardwaregrenze?


    Es interessiert mich halt ob das Verbot der Veränderung der Software auch technisch gerechtfertigt ist oder einfach der "dumme normalBürger" in solchen Gefielden nichts zu suchen haben soll....


    scho

  • ehen wir uns doch erstmal an, was im Mobiltelefon alles durch Software gesteuert wird (eine Menge. Bei Bedarf bitte korrigieren/ergänzen ;)):
    -Sendeleistung
    -Empfangskanal (Traffic, Broadcoast)
    -Sendekanal (Traffic, Broadcoast)
    -Zeitschlitze (beim Senden+Empfangen sowohl BCCH als TCH)
    -Signalphase etc.


    Zur Erklärung. Wenn du es schaffen solltest, den BCCH per Dauerstrich zu belegen, können alle anderen Mobiltelefone im Umkreis deines Gerätes keine Verbindung zur Basisstation aufnehmen. Wenn du in den falschen Kanal/Zeitschlitz kommst, ist es (theoretisch!!) möglich, ein anderes Gespräch abzuhören, zu stören etc. Desweitere ist es (theoretisch!!) möglich, das die Software eine falsche IMEI -oder schlimmer- eine falsche IMSI übermittelt. Das sowas natürlich Ärger bedeutet, ist klar.


    Aus dem Grund ist es nicht so einfach, von einem PC-Bios-Flash auf ein Mobiltelefonupdate zu schliessen, egal ob das ein Bastler oder die 'ct schreibt (die hier mMn. mal schnell einen Rechtsanwalt konsultieren sollte :). Das ein Softwareupdate (professionell ausgeführt z.B. beim ServicePartner) in der Regel problemlos abläuft, liegt mMn an der Ausbildung der Leute, der vom Firmwareprogramierer gelieferten FlashHardware und den Ausschalten von Drittwerkzeugen bei dieser Prozedur. Logisch, das die Telefonhersteller hier nur ungern die Zügel aus der Hand geben wollen, schliesslich ist es auch deren Sorgfallspflicht.


    Bei illegal durchgeführten SW-Updates sieht das aus technischer Sicht eher wie ein Horrorfilm aus :D


    Hoffe, geholfen zu haben
    Bakaroo

    Vorsicht in dem Zoo da draußen!

  • > was im Mobiltelefon alles durch Software gesteuert wird
    > -Sendeleistung
    > -Empfangskanal (Traffic, Broadcoast)
    > -Sendekanal (Traffic, Broadcoast)
    > -Zeitschlitze (beim Senden+Empfangen sowohl BCCH als TCH)
    > -Signalphase etc.


    Das mag beim DSP-lastigen Nokia-Design durchaus korrekt sein, muss aber beim (Beispiel) GOLD-Chipsatz von Siemens nicht in dieser Form zutreffen.


    > Wenn du es schaffen solltest, den BCCH per Dauerstrich zu belegen


    dann würde Dir ganz zügig die Endstufe durchgehen. Das kann fast keines der gängigen Designs thermisch abführen.


    > die 'ct schreibt (die hier mMn. mal schnell einen Rechtsanwalt
    > konsultieren sollte)


    Wenn Du mal kurz drauf eingehen könntest, warum? Ich sehe hier nichts, was straf- oder privatrechtlich von Belang wäre.


    Wie gesagt, abseits von urheberrechtlichen Unannehmlichkeiten sehe ich auch bei einem privat durchgeführten Update keine wirklichen Schwierigkeiten, so lange sichergestellt ist, dass die (zugelassene) Originalsoftware verwendet wird. Und das wird ja von den Herstellern durch diverse Prüfsummen jedenfalls versucht.


    N.

  • schaut mal in die aktuelle "ct", da stehen zwei recht interessante Beiträge zum Thema "Handy flashen" drin.
    Wunderbar beschrieben am Beispiel Nokia. Dazu werden einige Programme und Möglichkeiten erwähnt, und natürlich auch die Probleme dabei angesprochen.
    Interessant finde ich, dass man ein backup der installierten Firmware ziehen kann und das wohl in jedem Fall wieder zurückspielen kann, somit ist das Riskio (technisch gesehen) ehr gering. Die eigentliche Flash-Software im Handy scheint also schreibgeschützt zu sein und selbst nach einem erfolglosen Update noch benutzbar.
    Schade ist halt, dass man zweierlei Kabel braucht und die entspr. Software (o, die gibts wohl frei). Fraglich auch, woher man eine neue Firmware bekommt? Offiziell gibt´s die ja für den Endkunden nicht.


    Einzig und allein Siemens geht hier mit gutem Beispiel voran und bietet für dier 45er die Möglichkeit zum Selbst-Upgrade. Das spart langfristig auch dem Hersteller einige Servicekosten. Soweit denken Nokia & Co. leider mal wieder nicht. Wie immer... ;)


    d@niel

  • Zitat

    Original geschrieben von Legoman
    Hmm, ich denke einfach mal, die Veränderung der Software im telefon erfüllt den Tatbestand der Unerlaubten Datenveränderung (§ ??? StGB) (Ergänzung des Urheberrechts).
    Schon allein deshalb ist sowas illegal.


    Also die Datenveränderung ist in §303a StGB geregelt. Aber dass das Flashen darunter fällt glaub ich nicht.
    Es geht da ja um eine Veränderung. Beim Flashen wird die Software IMHO nicht verändert, sondern nur durch eine andere ersetzt.


    Wenn sich jemand an Deinen Rechner setzt und in rechtswidriger Weise Daten "verändert", also z. B. irgendwelche Statistiken "schönt", so dass am Ende ein ganz anderes Ergebnis herauskommt, erfüllt er wohl eher den Tatbestand des 303a.


    Das Problem liegt wohl eher an der Software selbst. Eine Software die illegal im Netz kursiert, macht das aufspielen selbiger logischer Weise selbst illegal.


    sVEn

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!