Achtung: "neuer" Trick bzgl. Bezahlung (Ebay)

  • Zitat

    Original geschrieben von yox
    Woher soll ich denn wissen,ob die gebucht Überweisung korrekt ist ,oder da manipuliert wurde :confused:


    Spätestens aus dem Rechnungsabschluss, den dir deine Bank einmal pro Monat erteilt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Spätestens aus dem Rechnungsabschluss, den dir deine Bank einmal pro Monat erteilt.


    Richtig,aber eben erst am Quartalsende......da ist die Ware schon lange weg ;)

    Nix..............

  • Zitat

    Original geschrieben von yox
    Richtig,aber eben erst am Quartalsende......da ist die Ware schon lange weg ;)


    Und genau deswegen gibt es diesen Thread :p


    Irgendjemand schrieb mal etwas von einer (kostenpflichtigen) Überweisungsrückfrage o.ä. Das kannte dann aber doch keine Bank. Musst mal nachfragen!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • @ yox


    Was verstehst du denn unter Manipulation?


    Wenn Kontonr. und Bankleitzahl und der Empfängername richtig sind, dann kann deine Bank da nix rückgängig machen.


    Es gibt nur 2 Szenarios, was bei einer falschen Bankverbindung passieren könnte:


    1.) Das Geld kommt beim falschen Empfänger an, sofern ein Konto unter den Daten existiert. In dem Fall muss der Absender einen Nachforschungsauftrag bei seiner eigenen Bank stellen. Der falsche Empfänger wird dann von seiner Bank aufgefordert, das Geld zurück zu überweisen.


    2.) Die Bank bemerkt im Vorfeld, dass da Daten falsch sind, und weist die Zahlung ab. Du siehst davon auf deinem Konto gar nichts, weil es gar nicht erst eingeht.


    EDIT:
    Ich arbeite im Kundenservice einer großen Bank. Den lieben langen Tag habe ich mit Kontobewegungen zu tun. Es ist mir noch nie untergekommen, dass Geld bei einem Kunden eingegangen ist und die Bank die Buchung Tage später storniert hat. Selbst Überweisungsrückrufe sind oft total sinnlos, weil beim Empfänger verbuchtes Geld nicht mehr zurückgeholt werden kann - es sei denn Kontonr., BLZ und Name passen eindeutig nicht zueinander.

  • katinka: Es geht hier wohl i.d.R um gefälschte Überweisungsaufträge bzw. Mißbrauch von Onlinebankingaccounts.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: AGB der Banken


    Zitat

    Original geschrieben von gerdi


    In Besondere würde mich Interessieren, ob es jemand geschafft hat, seine Bank dazu zu bringen, für den Schaden aufzukommen ... ob aus Kulanz oder anderweitig, sollte keine vordergründige Rolle spielen.


    Besonderer Augenmerk, liegt bei mir, in den eigenen AGB´s der Banken ........
    "......soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht......"
    Wo steht, durch was die Bank diesen Rückzahlungsanspruch erwirbt?!


    Warum sollte die Bank für den Schaden aufkommen? Sie ist nur ein zwischengeschaltetes Glied bei der Zahlungsabwicklung, also dem Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Du bist ja nicht gezwungen den Handel per Überweisung einzugehen, Du kannst ja auch immer bar zahlen oder per Nachnahme.
    Genausogut könntest Du eBay haftend machen. Aber auch die werden bei Betrug (und das ist es seitens des Zahlungspflichtigen wohl offensichtlich, da Absicht und Methode dahinter stehen) kaum für den Dir entstandenen Schaden aufkommen.


    Ich verstehe absolut nicht warum manch einer immer meint sich alles von der Bank ersetzen lassen zu können. Meinst Du die führen Dein Konto zum Spass oder weil das alles so nette Leute und herzensgute Menschen sind? Falsch. Erstens drucken die das Geld, entgegen landläufiger Meinungen, nicht im Keller und zweitens geht es auch in der Bank nur darum profitabel zu arbeiten und Geld zu verdienen...!


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von booner
      katinka: Es geht hier wohl i.d.R um gefälschte Überweisungsaufträge bzw. Mißbrauch von Onlinebankingaccounts.


    Und wie soll das gehen? Was meinst du mit gefälschten Überweisungen?

  • Zitat

    Original geschrieben von katinkamaus
    Und wie soll das gehen? Was meinst du mit gefälschten Überweisungen?


    Naja, angenommen ich kenne deinen Namen, deine Kontonummer und Bankleitzahl, fülle damit ein Überweisungsformular aus, setze eine möglichst deiner Unterschrift ähnliche Unterschrift darunter, begünstige den ebay-Verkäufer und leite das an deine Bank.


    Das ganze fällt scheinbar meist erst hinterher auf.


    Mißbrauch von Onlinebanking mittels "gefangenen" Zugangsdaten und zumindest einer TAN sollte ebenfalls recht einfach sein.



    Genauso wie Überweisungen, bei denen Kontonummer des Begünstigten und Kontoinhaber nicht übereinstimmen bis zu einem gewissen Betrag (~1100€ IIRC) immer durchgehen, weil das bis dahin überhaupt nicht geprüft wird.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • @ booner


    Ach so, sowas ist natürlich möglich. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank das dann so einfach zurückbucht. Ist mir zumindest noch nie untergekommen. Der eigentliche Kontoinhaber müsste das auch erstmal bemerken, die Sache anzeigen und beide Banken müssten erstmal miteinander kommunizieren, bevor das irgendwas passiert. Das dauert etwas länger als ein paar Tage.


    Wenn die Unterschrift gefälscht ist, ist es ja in der Verantwortung der Bank diese abzuprüfen. Wenn man im Geschäft mit geklauter ec-Karte und gefälschter Unterschrift bezahlt und die Bank die Lastschrift storniert, bleibt das Geschäft ja auch auf dem Betrag sitzen, weil es kritischer hätte prüfen müssen.


    Überweisungen werden auch <1100€ geprüft (hab schon mal ne ÜW über 242€ zurückbekommen wg. Zahlendreher) - allerdings nicht alle. Die Grenze liegt niedriger. Aber wie niedrig und ob alle geprüft werden, entscheidet wohl jede Bank selbst (leider).

  • wenn sowas auffällt, dann wird das natürlich auch zurückgebucht, wenn das Geld dem tatsächlichen Empfänger nicht zusteht. WENN es auffällt und der Betrüger nicht bevor es auffällt das Konto schon abgeräumt hat...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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