Schenkung von Kfz... unter Zeugen gültig?

  • Ich hab da ein Problem.


    Ich hab im Februar 2017 geerbt und dann erfahren, das die Kfz unterschlagen wurden und nach dem Tot meines Onkel, aus der Garage weggeschafft wurden.


    Es hieß dann, er hätte sein Motorrad und Auto, im November 2016 zum 18. Geburtstag geschenkt. Abgemeldet wurden diese aber erst Mitte Februar 2017...


    Zeugen wären die Freundin meines Onkel, also die Oma des Stiefenkel und dessen Vater, sowie ein Freund meines Onkel.


    (gegen die Freundin läuft schon ein Verfahren wegen Unterschlagung, der Vater hatte mich schon bedroht und der Dritte, gegen den läuft auch ein Verfahren)


    Mein Anwalt rät mir von einer Klage ab... obwohl ich Zeugen habe, die aussagen können, das dies eine lüge ist.


    Ich denke aber, das man solch eine "Schenkung" schon schriftlich machen sollte. Zumal die Abmeldungen erst nach dem Tot stattgefunden haben, was ich sehr komisch finde...


    Jetzt weiß ich nicht, ob ich das Kostenrisiko eingehen soll mit der Klage oder nicht...


    Für mich ist das alles halt iwie nur gelogen...

  • Das Thema sollte lieber heißen, unter angeblichen Zeugen.



    Man muss dazu sagen, sie hat anfangs alles abgestritten und war im Besitz der Fahrzeugscheine, die sie laut meinen Zeugen, nach dem Tot inklusive Motorrad und Auto, an den "Kumpel" übergeben hat.


    Ich denke eher, weil Sie nichts geerbt hat, obwohl Sie 30 Jahre ein paar waren.


    Denn dieses Motorrad ist immer noch bei diesem "Kumpel" und nicht beim Enkel, dem Sie ja angeblich gehören.


    Mein Anwalt schrieb Ihn schon an und bat um Aufklärung und er drohte nur mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung.

  • Mein Anwalt schrieb Ihn schon an und bat um Aufklärung und er drohte nur mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung.


    "Meine Anwälte werden insane-92 wegen falscher Verdächtigung verklagen." Ja klar. Sicherlich doch. Real kommt dort zu fast 100% nichts. Weil der Droher keinen Anwalt bezahlen kann. Weil Dein Anwalt mit Sicherheit rechtssicher formuliert angeschrieben hat.


    Du hast ja schon einen Rechtsberater. Wenn der nach Sichtung aller Unterlagen empfiehlt, nicht zu klagen, dann wird diese Empfehlung nicht grundlos sein.
    Das Gericht könnte sich z.B. fragen, weshalb Du nicht unmittelbar nach dem Tod Deines Onkels Dein Erbe gesichert hast. Falls Du klagst, solltest Du plausible Antworten auf diese und ähnliche Fragen haben.


  • "Meine Anwälte werden insane-92 wegen falscher Verdächtigung verklagen." Ja klar. Sicherlich doch. Real kommt dort zu fast 100% nichts. Weil der Droher keinen Anwalt bezahlen kann. Weil Dein Anwalt mit Sicherheit rechtssicher formuliert angeschrieben hat.


    Du hast ja schon einen Rechtsberater. Wenn der nach Sichtung aller Unterlagen empfiehlt, nicht zu klagen, dann wird diese Empfehlung nicht grundlos sein.
    Das Gericht könnte sich z.B. fragen, weshalb Du nicht unmittelbar nach dem Tod Deines Onkels Dein Erbe gesichert hast. Falls Du klagst, solltest Du plausible Antworten auf diese und ähnliche Fragen haben.


    Er rät von ab, da er sagt, die Aussage wäre halt etwas plausibel, das der Stiefenkel diese geschenkt bekommen haben soll. (Er hat aber kein Führerschein oder so...)


    Sein Vater ist polizist und hatte mich auch schon bedroht. Es wurde ja auch schon von mir verlangt, das ich Teile des Nachlass rausgeben soll... was ich nicht getan habe.

  • Er rät von ab, da er sagt, die Aussage wäre halt etwas plausibel, das der Stiefenkel diese geschenkt bekommen haben soll. (Er hat aber kein Führerschein oder so...)


    Jemand ohne Führerschein bekommt 2 KFZ geschenkt... Komisch.


    Sein Vater ist polizist und hatte mich auch schon bedroht. Es wurde ja auch schon von mir verlangt, das ich Teile des Nachlass rausgeben soll... was ich nicht getan habe.


    Entweder Du bist der einzige Erbe, oder nicht. Wenn Du das bist, brauchst Du keinen Teil des Nachlasses herausgeben... Komisch, dass jemand trotzdem so etwas von Dir verlangt.


  • Jemand ohne Führerschein bekommt 2 KFZ geschenkt... Komisch.



    Entweder Du bist der einzige Erbe, oder nicht. Wenn Du das bist, brauchst Du keinen Teil des Nachlasses herausgeben... Komisch, dass jemand trotzdem so etwas von Dir verlangt.




    Ja angeblich sollte er (Der Kumpel) diese aufbewahren, bis er sein Füherschein hat... hat er bis heute nicht.


    Und ich habs ja auch abgelehnt. Mehr als Drohungen kamen da nicht mehr.

  • Wenn der andere Zeugen hat, brauchst du andere Zeugen oder andere Argumente... Wer hat die KFZ-Briefe?
    Zeugen zu finden, welche jedoch die Nicht-Schenkung bezeugen können, dürfte schwierig werden, außer dieser Zeuge hat den Verstorbenen rund um die Uhr betreut... oder dem Zeugen wurden die Fahrzeuge ebenfalls geschenkt und dieser hat obendrein die Kfz-Briefe bekommen.


    Was jedoch ein Anhaltspunkt sein könnte:
    Schenkungen bis 10 Jahre vor dem Tod kann man grundsätzlich mal näher betrachten. Vor allem dann, wenn dir durch diese Schenkungen weniger als dein Pflichtteil als Erbe verbleibt.


  • Jemand ohne Führerschein bekommt 2 KFZ geschenkt... Komisch.


    Naja, wenn jemand Ü25 ohne Führerschein Kraftfahrzeuge geschenkt bekommen würde, wäre es in der Tat sehr merkwürdig. Aber wenn jemand gerade erst 18 geworden ist finde ich es grundsätzlich schon plausibel. Natürlich sagt das noch lange nicht aus das es so war.


    @insame-92: Hat dein Onkel denn im Februar 2017 noch gelegt und war noch geschäftsfähig. Wenn dann hätte der da ja noch die Abmeldung selbst vornehmen müssen bzw. eine Vollmacht erteilen. Also muss er zumindest damit einverstanden gewesen sein. Es könnte natürlich auch sein das er nur Kraftfahrzeugsteuer und Versicherung sparen wollte, wenn er selber nicht mehr fahren konnte.


    Die Schenkung schriftlich machen muss eigentlich nicht sein, aber natürlich wäre es schon hilfreich gewesen wenn er die Fahrzeuge zumindest im Testament erwähnt hätte, das er sie er sie entweder seinem Stiefenken geschenkt hat bzw. schenken wollte oder das sie zusammen mit dem Resterbe an dich gehen sollten.


    So steht jetzt Aussage gegen Aussage.





  • Diese Geschichte mit der Schenkung wurde erst ausm Hut gezaubert, als mir ein anderer sehr guter Kumpel gesteckt hat, das es Motorräder gab. Ich wusste bis dahin nichts davon.


    Die wurden halt erst 9 Tage nachm Tot abgemeldet... laut meinen Zeugen, auch erst ca. 1 Monat nach seinem Tot, aus der Garage geholt worden.


    Obwohl Sie angeblich Monate vorher verschenkt wurden.


    Wenn ich was geschenkt bekomme, hole ich es nicht nachm Tot ab... und melde es nicht nachm Tot erst ab.


    Ich werd das Kostenrisiko für die Klage eingehen und mal sehen, was rauskommt.

  • Wenn der andere Zeugen hat, brauchst du andere Zeugen oder andere Argumente... Wer hat die KFZ-Briefe?
    Zeugen zu finden, welche jedoch die Nicht-Schenkung bezeugen können, dürfte schwierig werden, außer dieser Zeuge hat den Verstorbenen rund um die Uhr betreut... oder dem Zeugen wurden die Fahrzeuge ebenfalls geschenkt und dieser hat obendrein die Kfz-Briefe bekommen.


    Was jedoch ein Anhaltspunkt sein könnte:
    Schenkungen bis 10 Jahre vor dem Tod kann man grundsätzlich mal näher betrachten. Vor allem dann, wenn dir durch diese Schenkungen weniger als dein Pflichtteil als Erbe verbleibt.


    Er hat Zeugen, ich hab Zeugen... Aussage gegen Aussage.


    Er hat die Kfz auch gar nicht... die sind bei dem "Kumpel"...


    Krieg ich nen teures Motorrad geschenkt, lass ichs nicht woanders stehen.


    Und die Oma von Ihm, hat vorher alles abgestritten, bis ich es Ihr nachweisen konnte, das Sie gelogen hat. Da kam kein Ton mehr von Ihr.



    Naja werde ja sehen, was bei rauskommt dann.

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