Schenkung von Kfz... unter Zeugen gültig?


  • Die Schenkung schriftlich machen muss eigentlich nicht sein, aber natürlich wäre es schon hilfreich gewesen wenn er die Fahrzeuge zumindest im Testament erwähnt hätte


    Das ist der Punkt. Und im Grunde muß (naja, sollte) eine Schenkung auch immer Schriftlich festgehalten werden (z.B. bzgl. Steuer oder ähnlichen Dingen).


    Fakt ist hier nun: wer den Fahrzeugbrief hat, der ist erstmal Eigentümer, oder zumindest "im Recht". Ende.


    Bezüglich Neuzulassung des Inhabers der Briefe wäre interessant, was die Kfz-Stelle dazu sagt, denn die wollen, mWn, einen Kaufvertrag oder einen ähnlichen Eigentumsnachweis haben (weil, könnte ja sein, das die Briefe geklaut sind).


    Lange Rede, kurzer Sinn: sofern nichts schriftlich (und am besten noch beglaubigt) vorliegt, hast du da keine Chance.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...



  • Also Steuer und Versicherungen wurden auch erst nachm Tot abgemeldet...


    Die Kfz Stelle hat mir auf Nachfrage nur mittgeteilt, das diese aufgrund der Vorlage der Papiere, die Abmeldung/Ummeldung vornehmen, auch ohne Kaufvertrag ect.


    Man kann ja auch Online die Abmeldung selbst vornehmen, wenn man ein Ausweislesegerät hat... man brauch nur die entsprechenden Codes ausm Brief und vom Kennzeichen freirubbeln.

  • Also Steuer und Versicherungen wurden auch erst nachm Tot abgemeldet...


    Die Kfz Stelle hat mir auf Nachfrage nur mittgeteilt, das diese aufgrund der Vorlage der Papiere, die Abmeldung/Ummeldung vornehmen, auch ohne Kaufvertrag ect.


    Man kann ja auch Online die Abmeldung selbst vornehmen, wenn man ein Ausweislesegerät hat... man brauch nur die entsprechenden Codes ausm Brief und vom Kennzeichen freirubbeln.




    Es kamen die Abmeldungen vom Zoll und Versicherungen iwann nachm Tot... und als ich die Freundin fragte, meinte Sie halt, sie wisse von nichts....


    Irgendwann, als ich wusste Sie lügt und Sie konfrontiert hab durch meinen Anwalt, da meinte Sie auf einmal, es fand eine Schenkung statt, mehr wisse Sie aber angeblich nicht.


    Es ist nur, das ein Zeuge bei ist, der selbst geholfen hat, nach dem Tot, die Garage auszuräumen...


    Sie bekam im Gegenzug Geld, das Sie die Motorräder rausgegeben hat. Denn Sie ging leer aus... was das Erbe sonst betrifft.


  • Diese Geschichte mit der Schenkung wurde erst ausm Hut gezaubert, als mir ein anderer sehr guter Kumpel gesteckt hat, das es Motorräder gab. Ich wusste bis dahin nichts davon.

    Okay, dann sieht es tatsächlich so aus, als hätte sie versucht die Fahrzeuge zu unterschlagen. Aber auch wenn es erstmal so aussieht, ist es eben noch kein Beweis.



    Sie bekam im Gegenzug Geld, das Sie die Motorräder rausgegeben hat. Denn Sie ging leer aus... was das Erbe sonst betrifft.

    Auch wenn sie wahrscheinlich das Erbe unterschlagen hat, hab ich irgendwie schon ein gewisses Verständnis fuer sie.


    Wenn jemand Kinder hat, oder auch einfach Menschen die wie ein Kinder für jemanen sind, dann ist klar das diese als Erben höchste Priorität haben, und man als Partner/in ggf. leer ausgeht.


    Aber wenn du schreibst das du nichts von den Motorrädern wusstest, dann scheint eure Beziehung auch nicht so wirklich eng gewesen zu sein. Das man dann als Partnerin in der Situation sauer wird und versucht zu unterschlagen was man unterschlagen kann finde ich dann irgendwie durchaus verständlich. Vorallem wenn ihre Beziehung schon seit 30 Jahren bestand.


    Juristisch hat sie dir natürlich trotzdem einen Teil deines Erbes unterschlagen. Auch wenn es schwer zu beweisen ist.

  • Diese Aussage ist falsch.


    Na, dann erhelle uns doch mal, am besten mit Quellenangaben...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Steht sogar direkt auf dem Dokument unter C.4c drauf "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"

    Viele Grüße
    Martin


  • ...Sie bekam im Gegenzug Geld, das Sie die Motorräder rausgegeben hat...


    Wieso bekommt sie geld für etwas, was dem beschenkten geschenkt wurde ... ? (Indiz für falschbezeugung?)


    Ferner stellt sich für mich evtl. noch die frage, ob diese herausgabe durch sie nicht schon deshalb angefochten werden kann, weil sie als nicht-erbin gar nicht dazu befugt war ?


    Und die entgegennehmer möglicherweise nur mit einverständnis des erben der liegenschaft (Du?) überhaupt zum betreten der selbigen berechtigt gewesen wären ?


    Könnte es sein, daß da 'ne art verbotene eigenmacht ausgeübt wurde ?


  • Mein Anwalt hat Sie damit konfrontiert... darauf wurde nicht mehr eingegangen....


    Hab aber eh Anzeige erstattet gegen Sie.



    Hab jetzt aber noch was gefunden. Fotos auf seinem Handy, aufgenommen knapp 3 Monate nach der angeblichen Schenkung und habe ne weitere Aussage.


    Wenn mein Anwalt ausm Urlaub is, werd ich das mal ansprechen.



    Die Garage war auf Sie gemietet, da Sie ne Sozialwohnung hatte und da kein weiterer wohnen durfte. Daher war er nie da gemeldet. Im Erbschein steht aber diese Anschrift als letzter Wohnsitz.


    Sie selbst schrieb auch nachm Tot ans Gericht und bat um Einrichtung einer Nachlasspflegschaft, da Nachlass vorhanden ist und die Erbenstellung zu klären wäre. Der besagte Nachlass bestand dann auf einmal nur noch aus Klamotten.
    (Für sowas, rege ich keine Nachlasspflegschaft an)


    Und da er nicht im Mietvertrag stand, hatte ich kein Zutritt zur Wohnung... und da waren die Kfz Briefe auch...


    Daher konnte Sie alles rausgeben.

  • Mir wurde eben gesagt, das besagte Motorrad was der 18. Jährige geschenkt bekam, wäre eins mit Rechtsschaltung.... und man lernt heutzutage Linksschaltung... jemand eine Ahnung?

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