Frequenzauktion 2019

  • Sind die 100Mbit/s nicht quasi mit 10MHz Band 20 zu erreichen und 256QAM etc?


    Das ist zwar im Prinzip so, aber steht ja nur bei guten Empfangsbedingungen zur Verfügung, also in jedem Falle nicht am Rande der Zellen -> die Abdeckung wäre damit nicht erfüllt.
    Man wird da schon mindestens 15 MHz fahren müssen um dem zu genügen.

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  • Die Versorgungsauflagen sind schön und gut. Andererseits lässt man den Netzbetreibern aber sehr viel Spielraum, durch "freiwillige Kooperation" und "Anrechnungsmöglichkeiten". Weiß nicht, was ich davon halten soll.

  • Das mit der Anrechnungsmöglichkeit ist seltsam, weil dadurch nicht jeder NB versorgen muss. :confused:


    Hm, ich würde das so interpretieren, dass die Netzbetreiber dort zusammen 100 MBit/s je Sektor schaffen müssen, also eine z.B. eine 40/30/30-Verteilung machbar wäre.


    [edit]Wobei das nur sauber nachprüfbar ist, wenn alle drei am selben Turm hängen und dieselbe Abstrahlrichtung haben.[/edit]


    Erstaunlich finde ich, dass man plötzlich so viel Wert auf niedrige Latenzen legt... sich bisher aber einen feuchten Dreck darum gekümmert hat, wenn der Incumbent mal wieder Peering-Zicke spielt und dadurch wochenlang die Latenzen zu diversen Zielen in die Höhe schießen.

  • 100 Mbit/s müssen nicht am Zellrand anliegen, sondern nur im "Antennensektor".


    Das kann man so oder so sehen.
    Ich denke da werden wir uns nicht einigen, denn wenn man es durchdenkt findet man für beide Varianten Argumente.
    Zellrand ist vielleicht etwas zu überspitzt, aber die Fläche (Autobahnen usw) und Haushalte sind damit theoretisch zu decken. Wenn aber QAM256 nur 1km um den Mast herum überhaupt möglich ist, dann ist der Rest nicht mal theoretisch damit versorgt.
    Sonst könnte man ja auch einfach sagen wir legen QAM99999Drölf an und fahren so dann 1GBit pro Antennensektor, denn direkt unter dem Mast wird das schon irgendwie gehen.

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  • Okay, liest man etwas tiefer können an Verkehrswegen (außer den Autobahnen) die Versorgung der anderen Anbieter angerechnet werden.
    Das halte ich für sehr bedenklich, denn so wird einfach die Telekom das alles ausbauen und die anderen beiden müssen nichts tun.


    Darauf nochmal näher eingehend stellen sich die Auflagen Abseits der Haushalte und Autobahnen leider als relativ zahnlos dar, denn nur einer muss sie erfüllen:



    Zitat

    247 Die Versorgungsauflagen bezüglich der Verkehrswege (Bundes-, Landes- und Staatsstraßen sowie Wasser- und Schienenwege) sehen vor, dass die Versorgung anderer Mobilfunknetzbetreiber angerechnet wird.


    248 Die Anrechnung einer Versorgung durch andere Mobilfunknetzbetreiber sowie die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten ermöglichen es, dass nicht jeder Netzbetreiber sämtliche Auflagen allein durch den physischen Ausbau seines eigenen Netzes vollständig umsetzen muss. Insbesondere die Anrechnung ermöglicht es den Betreibern, sich in der Netzabdeckung und damit auch hinsichtlich der Geschäftsmodelle zu differenzieren. In Bezug auf die Kooperationsmöglichkeiten können jedoch ungenutzte Frequenzen überlassen und die Versorgung im Gegenzug durch Roaming erreicht werden. Darüber hinaus besteht insbesondere die Differenzierungsmöglichkeit im Wettbewerb hinsichtlich der Netzqualität (z. B. Datenrate und Latenz).


    249 Demgegenüber könnten strengere symmetrische Auflagen ohne Anrechnungs- und Kooperationsmöglichkeiten zu einer zunehmenden Angleichung der Mobilfunknetze 60 führen. Dies hätte erheblichen Einfluss auf Auswahl, Preise und Qualität der angebotenen Telekommunikationsdienste und -netze. Das insbesondere im politischen Raum geäußerte Ziel einer Konnektivität aller Verbraucher unabhängig von deren jeweiligen Netzbetreiber steht in einem Spannungsverhältnis zu der Wahrung des Infrastrukturwettbewerbs. Aus Sicht der Zuteilungsinhaber könnten zu rigide Versorgungsauflagen bestimmte Geschäftsmodelle ausschließen oder deren Umsetzung dadurch belasten, dass der Zuteilungsinhaber zu Investitionen gezwungen wird, die nicht auf sein Geschäftsmodell einzahlen. Mit einer Beschränkung der möglichen Geschäftsmodelle könnte sich aus Sicht der Verbraucher dementsprechend auch die Auswahl der im Wettbewerb konkurrierenden Dienste und Netze verringern.

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  • Darauf nochmal näher eingehend stellen sich die Auflagen Abseits der Haushalte und Autobahnen leider als relativ zahnlos dar, denn nur einer muss sie erfüllen [...]


    Tja, extra schwammig formuliert, um den Klagen der Netzbetreiber zu entgehen. Man weiß jetzt schon, dass "nicht jeder Mobilfunkkunde von der Erfüllung der Versorgungsauflage vollumfänglich profitieren wird" (Absatz 241). :apaul:

  • Im Grunde steht da:
    Einer (vermutlich die Telekom ) wird das alles erfüllen, alle anderen brauchen nur die 2 Basics machen.

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  • Die Auflagen mit dem 2100 und 3500 MHZ zu erfüllen ist aber schon aufwendig. Fakt ist da müssen jede menge neue Masten gebaut werden. Und nur für diesen Bereich darf man Forderungen stellen!
    Auch die die Tatsache das sich ein neuer Betreiber nicht an der Abdeckung der Verkehrswegen beteiligen muss finde ich schlecht.


    Für Neueinsteiger gilt eine abweichende Versorgungsauflage.
    Diese haben o bis Ende 2023 mindestens 25 % der Haushalte und o bis Ende 2025 mindestens 50 % der Haushalte zu versorgen. 
    Neueinsteiger, die nur Frequenzen bei 3,6 Gigahertz erwerben, haben o bis Ende 2025 mindestens 25 % der Haushalte zu versorgen. 
    Neueinsteiger, die Frequenzen bei 3,6 Gigahertz erwerben haben o bis Ende 2022
    1000 Basisstationen für 5G-Anwendungen in Betrieb zu nehmen.


    Ich gehe davon aus das alle 3 Betreiber Klagen werden!

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