Nebenkostenabrechnung - Was absetzbar?

  • Machst Du dann deine Steuerklärung über ein Programm wie WISO oder ähnlich?


    Heutzutage nimmt man Elster. Das ist kostenlos, und zu 100% exakt bei der Berechnung (war es zumindest bei mir immer).

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Es geht weniger darum, dass Elster nicht exakt rechnen würde, sondern darum, dass man durch die Programme wertvolle Hilfestellung erhält, was man überhaupt alles ansetzen und ausschöpfen kann. Und das ist entscheidend für die Höhe der Rückerstattung!


    Vielleicht kämest du mit entsprechender Software auch ohne die Nebenkosten schon auf 145 € (oder 245 €) €, statt 45 €. Und darauf, wie du welche Nebenkosten ansetzen kannst, hätte dich das Programm vermutlich auch schon längst aufmerksam gemacht.

    Natürlich zahlt dir das Finanzamt liebend gern exakt das zurück, was du mit Elster errechnest. Vermutlich kommen sie jedes Mal ganz gut weg dabei. ;)


  • Heutzutage nimmt man Elster. Das ist kostenlos, und zu 100% exakt bei der Berechnung (war es zumindest bei mir immer).


    Wie born2run schon sagt, da geht vermutlich viel verloren. Ich habe dieses Jahr mal getestet auf Basis meines Wissens in und dann mit den Hinweisen von WISO - über 500€ Differenz. Und WISO kostet in den Aktionen auch nur 10-15€ und ist wieder absetzbar. Zumal sich ständig was ändert und man immer auf den neusten Stand ist. Es gibt nicht ohne Grund den Beruf Steuerberater... Aber mit ELSTER ohne weiteres Fachwissen wird man nur Minimalbeträge erhalten...


  • Aber mit ELSTER ohne weiteres Fachwissen wird man nur Minimalbeträge erhalten...


    Für sowas gibt es das Internet. Ich habe ja auch hier nachgefragt (manchmal wissen die Menschen mehr als irgendein Computerprogramm). ;)

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Wenn man aber gar nicht genau weiß, wo Optimierungspotenzial liegen könnte, ist es auch im Internet schwierig, danach zu suchen.


    Ein spezielles Programm macht dich hingegen schon proaktiv darauf aufmerksam. Im Sinne von "Hast du an den Punkt xyz gedacht? Hattest du da vielleicht irgendwelche Ausgaben?" oder "Du hast bei diesem Punkt den Höchstbetrag noch gar nicht ausgeschöpft. Hast du evtl. noch weitere Belege?" oder "Willst du bei diesem Punkt wirklich nichts eintragen? Da wird vom Finanzamt in der Regel ein Betrag i. H. v. xyz pauschal ohne weiteren Nachweis anerkannt."

  • Ich persönlich brauche das alles nicht. Ich habe nichts abzusetzen. Kilometer habe ich nur 2 bis zur Arbeit. Ausgaben für die Arbeit habe ich auch nicht (ich habe zwar eine Kolbenfüllhalter, aber den und die Tinte kann ich nicht absetzen). Und ich komme nie über den Pauschbetrag. Da kann ich auch mit Elster arbeiten. ;)

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Ich persönlich brauche das alles nicht. Ich habe nichts abzusetzen. Kilometer habe ich nur 2 bis zur Arbeit. Ausgaben für die Arbeit habe ich auch nicht (ich habe zwar eine Kolbenfüllhalter, aber den und die Tinte kann ich nicht absetzen). Und ich komme nie über den Pauschbetrag. Da kann ich auch mit Elster arbeiten. ;)


    Wohnst du zur Miete und ihr habt einen Hausmeister, oder Treppenhausreinigung oder ähnliches? Eigentum?... Da klingt, als ob da einiges trotzdem verloren geht...

  • Hausmeister, Treppenhausreinigung etc. habe ich dieses Jahr angegeben, und ein paar Euro Steuern gibt es auch zurück. Da kommt/kam ein nettes Sümmchen heraus (rund 145,- Euro), nicht viel, aber besser als nichts.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Ich benutze diesen Thread mal:


    Eine Nebenkostenabrechnung sollte ja innerhalb eines Jahres erfolgen. Allerdings kann ich nirgends finden, dass die Nebenkostenabrechnung dem Kalenderjahr entsprechen muss.


    Sofern ich es verstanden habe, kann ein Vermieter zum Beispiel auch den 01.5.2021 bis 30.04.2022 bis 30.04.2023 geltend machen. Danach hat nur der Mieter Anspruch auf Erstattung der Überzahlung.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


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  • Ich benutze diesen Thread mal:


    Eine Nebenkostenabrechnung sollte ja innerhalb eines Jahres erfolgen. Allerdings kann ich nirgends finden, dass die Nebenkostenabrechnung dem Kalenderjahr entsprechen muss.


    Sofern ich es verstanden habe, kann ein Vermieter zum Beispiel auch den 01.5.2021 bis 30.04.2022 bis 30.04.2023 geltend machen. Danach hat nur der Mieter Anspruch auf Erstattung der Überzahlung.

    Richtig. Das Fiskaljahr kann vom Kalenderjahr abweichen.

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