Irgendwie scheint sich da keiner so richtig auszukennen, denn ich bin so schlau wie zuvor
... Weiß keiner wie es definitiv ist?
Brazzo
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Irgendwie scheint sich da keiner so richtig auszukennen, denn ich bin so schlau wie zuvor
... Weiß keiner wie es definitiv ist?
Brazzo
Ist doch schon alles gesagt und so ist es auch richtig ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Zed
du mußt nicht ! nur wenn du eine mal gemacht hast ; muss du immer weiter machen
Nabend,
Ich habe bis 1994 die Steuererklärung abgegeben und dann erst wieder ab 2001. Probleme habe ich aber keine bekommen! Warum auch, die hätten mir ja was zahlen müssen. Auch wenn es nur ein paar Mark gewesen wären.
Warum ich nach 94 keinen mehr gemacht habe? Ich war einfach zu faul.
Da ich aber jetzt jeden Tag ca. 50km zur Arbeit fahre, habe ich mir das faul sein abgewöhnt.
Die paar Daten sind in 15 min. eingetragen und durch den "Drive In" Briefkasten beim FA, brauch ich noch nichtmal aus dem Auto aussteigen. ![]()
Aber was mache ich mit den alten Karten?
mfg Axel
Die Veranlagung zur Einkommensteuer ergibt sich u. a. aus § 46 EStG. Wie Du siehst, verweist dieser Paragraph schon auf diverse Nebenparagraphen. Diese für Deine persönliche Situation individuell zu ermitteln und sauber zu interpretieren, ist entweder Aufgabe eines Steuerberaters, eines Lohnsteuerhilfevereins oder auch eines netten Finanzbeamten aber mit Sicherheit nicht eines Telefonforums, in dem sich Vermutungen mit Halbwissen paaren.
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