Muss (!) man als Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen (oder kann man)?

  • Hallo,


    ich bin seit rund 14 Monaten Arbeitnehmer (fest angestellt) und habe bisher keine Steuererklärung gemacht (als Student und Schüler ab und an mal schon, weil ich ja z.B. vom Semesterferienjob oder als Schüler vom Sommerferienjob Geld zurückbekam). Meine Frage: Muss jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen? Ist das eine Pflicht und somit strafbar, wenn ich es nicht mache?



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Du mußt eine Steuererklärung abgeben, wenn du das nicht tust machst du dich strafbar. Steht so in der Abgabenordung drin.


    Außerdem kannst du dort deine Werbungskosten absetzen, wo es oft Pauschalbeträge gibt, und deine Fahrten zur Arbeitsstätte kannst du auch absetzen.


    Vieleicht hast du sogar glück und bekommst von Vater Staat noch was wieder.


    Gruß Sabine

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Die Aussage eines Finanzbeamten nach telefonischer Anfrage:
    "Die Lohnsteuerkarte können sie reinreichen, müssen es aber nicht . Sofern sie was von uns wollen, sprich ein Teil der zu viel bezahlten Lohnsteuer durch evtl. entstandene Werbungskosten zurück, dann reichen sie sie mit dem Antrag ein."


    D.h. keine Pflicht - außer ich will was vom Finanzamt :D ;)


    Was macht man mit der ausgefüllten Steuerkarte?

  • Sprecht ihr von der Lohnsteuerkarte oder der Einkommensteuererklärung.


    Die Einkommensteuererklärung sollte man sogar auch machen, wenn man nur Einkommen aus nichtselbsttändiger Arbeit hat, man muss dann jedoch nicht zwingend. Wenn man noch sonstige Einkünfte, wie Kapitalerträge, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, dann muss man sie machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Sprecht ihr von der Lohnsteuerkarte oder der Einkommensteuererklärung.


    Die Einkommensteuererklärung sollte man sogar auch machen, wenn man nur Einkommen aus nichtselbsttändiger Arbeit hat, man muss dann jedoch nicht zwingend. Wenn man noch sonstige Einkünfte, wie Kapitalerträge, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, dann muss man sie machen.



    Ich spreche von der Einkommenssteuererklärung!


    Wenn meine Einkünfte aus Kapitalerträgen und Spekulationsgewinnen sehr gering sind und den den Freibetrag(, der im Freistellungsauftrag vermerkt ist) nicht überschreiten, glaube das sind rund 1300 Euro/Jahr, muss ich dann auch eine Einkommenssteuererklärung machen oder dann nicht?



    Brazzo

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  • Ruf doch das Finanzamt an. Hab ich im oben zitierten Thread auch gemacht.


    Gruß,
    Dominik, der sich wahrscheinlich "strafbar" macht, weil er noch nie eine Einkommenssteuererklärung gemacht hat *rofl* :D

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ruf doch das Finanzamt an. Hab ich im oben zitierten Thread auch gemacht.



    Das wollte ich gerade nicht machen. Dann haben sie mich ja :D




    Brazzo

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  • Zitat

    Original geschrieben von Momo.theone
    Du mußt eine Steuererklärung abgeben, wenn du das nicht tust machst du dich strafbar. Steht so in der Abgabenordung drin.


    leider falsch :rolleyes:

    xxx

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