Frage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Gründerkredit

  • Hallo,


    habe eine Frage zur Vorfälligkeitsentschädigung im Zusammenhang mit einem Gründerkredit, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.


    Die Situation ist wie folgt:
    Habe vor kurzem 50% der Anteile an einer GmbH gekauft, die ich nun wieder verkaufen möchte. Finanziert wurde der Kauf über einen Gründerkredit der KfW (bin noch in tilgungsfreier Zeit).
    Der Verkauf der Anteile kann lt. Vertrag zur Kündigung des Darlehensvertrags ("aus wichtigem Grund") führen. Davon ist ja auch auszugehen.


    Frage nun meinerseits:
    Fällt in einem solchen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung o.ä. an?


    Der Vertrag ist diesbzgl. mMn nicht so präzise. Für den Fall der vorzeitigen Rückzahlung auf Veranlassung des Darlehensnehmers ist dies in den Regularien klar festgehalten.
    Für meinen Fall jedoch, der wie auch eine zweckentfremdete Verwendung der Darlehensmittel oder auch mangelnde Erfüllung sonstiger Nachweispflichten (Vorlage von Bilanzen etc.) zur Kündigung "aus wichtigem Grund" durch die Bank führt, ist dies eben nicht genau beschrieben.


    Für einen Rat diesbzgl. von Eurer Seite wäre ich wirklich sehr dankbar!


    Wünsche einen schönen (Rest-)Sonntag!

  • Das kann wenns dumm läuft richtig teuer werden.
    Wenn eine Bank einen Kredit kündigt weil der Kreditnehmer gegen die Auflagen verstößt hat die Bank ggf. zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz was im Exremfall die kompletten Zinsen+ Zinseszins über die komplette Laufzeit bedeuten kann.
    Steht im Kreditvertrag oder den AGB wirklich nichts über die Folgen einer Kündigung aus wichtigem Grund?
    Wenn nein, hast du schonmal mit der Bank gesprochen?

  • Danke für Deine Antwort.


    Nach meiner Auffassung ist das ja kein "böswilliger" Verstoß gegen die Kreditbedingungen (wie als wenn ich das Geld mutwillig falsch verwendet hätte z.B.).


    In den Unterlagen habe ich dazu wirklich gar nichts gefunden.


    Mit der Bank werde ich mich versuchen diese Woche mal in Verbindung zu setzen. Dachte, ich könnte vielleicht im Vorfeld schonmal Informationen sammeln - auch um ggf. entsprechend agieren zu können.

  • Ein Gründerkredit besitzt eine Zweckbindung, und meist bessere Konditionen als ein Standardkredit. Er kommt meist überhaupt nur zustande, wenn Deine nicht vorhandene Bonität durch eine Bürgschaft Dritter (z.B. KfW) kompensiert wird.


    Die GmbH-Anteile schnell wieder zu verkaufen, wäre eine Zweckentfremdung des Kredites.
    Eventuell sind die GmbH-Anteile auch an die Bank verpfändet, so dass Du darüber nur mit Zustimmung der Bank verfügen kannst.


    Frage doch einfach mal die Bank ganz höflich, was sie von Deinem Vorhaben hält, und welche Kosten entstehen.
    Diese Sicht der Bank rechtlich auf Belastbarkeit prüfen kannst Du immer noch. Du kannst Dir aber sicher sein, dass die Bank weiß, was sie macht.

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