Der allgemeine Corona-Thread - Alles Rund um SARS-CoV-2 Covid19, Impfung, Schnelltest usw.

  • Straffrei laut Gesetz ist das bloße Vorlegen eines gefakten Corona-Test-Zeugnisses (außer Vorlage bei Behörden und Versicherungen): https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__279.html

    Nur weil ein bestimmter Paragraph einen Tatbestand nicht erfasst, besteht nicht gleich Staffreiheit.


    Ach ja

    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__75a.html

    Zitat

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich entgegen § 22 Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 oder Absatz 7 Satz 1 die Durchführung einer Schutzimpfung oder die Durchführung oder Überwachung einer dort genannten Testung zur Täuschung im Rechtsverkehr nicht richtig bescheinigt.
    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich 1.eine in § 74 Absatz 2 bezeichnete nicht richtige Dokumentation oder
    2.eine in Absatz 1 bezeichnete nicht richtige Bescheinigung
    zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

  • Worauf basiert das Zertifikat des RKI?

    Auf den Angaben in dem selbstgebastelten Dokument.


    Oder meintest du das Zertifikat komplett selbst zu basteln? Dafür bräuchte es aber keinen Apotheker. Nur hält das auch keiner Überprüfung stand.


    Das Konzept ist aber eh broken-by-design, von daher ist es eigentlich fast egal.

    Mehr Infos dazu: https://www.gdata.de/blog/digi…aechen-bei-der-sicherheit

  • Straffrei laut Gesetz.......

    Hier sollten wir (auch du und ich) uns etwas zurückhalten.

    Ich bin kein Jurist! (obwohl ich eine gewisse Ausbildung habe).


    Was am Ende "straffrei laut Gesetz" ist oder nicht, entscheidet ein Gericht/ein Richter.

    Die haben davon mehr Ahnung als wir User in diesem Forum.

    Nicht Youtube, nicht Twitter, nicht Telegram, nicht die BILD oder sonstige juristische Fachorgane.


    Aus gutem Grund gibt es in Foren wie diesem keine Rechtsberatung!


    Man sollte aufpassen, hier nicht irgendwelche Sachverhalte und Ausnahmen zu erdichten - wie Vorlage eines selbsterstellten Dokuments bei einer Privatperson u.ä.

    Das geht dann wieder in Richtung Querdenken und endet im Unsinn.


    Spielgeld ist zum Beispiel auch nicht nicht strafbar. Das darf man sogar selber drucken.

  • Nur weil ein bestimmter Paragraph einen Tatbestand nicht erfasst, besteht nicht gleich Staffreiheit.


    Ach ja

    https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__75a.html

    Einwand, Euer Ehren: Der von Dir verlinkte § bewertet den Gebrauch (z.B. des gefakten Coronatest-Zertifikates) im Rechtsverkehr…


    Worum geht es in dem Kommentar?


    Man bastelt sich ein Dokument........


    Was hat das selbstgebastelte "Dokument" mit dem Zertifikat, erstellt durch das RKI, damit zu tun? Worauf basiert das Zertifikat des RKI?

    Zumindest der Unterschied ist einfach: Das eine ist eine Urkunde, das andere nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Truthahn ()

  • Auf den Angaben in dem selbstgebastelten Dokument.

    Eben.

    Es wird das selbstgebastelte Dokument zertifiziert.

    Ich könnte ja auch meinen eigenen Kommentar (oder auch deinen) selber zertifizieren.


    Aber von wem kommen nun die falschen Daten? Richtig. Nicht vom Zertifizierer sondern vom Ersteller des gefälschten Dokuments.

    Das Zertifikat bestätigt nur die falschen Daten als die Daten aus dem Dokument. (zum Beispiel Impfausweis)


    Nachtrag: Also ist dann im Falle eines Falles der Impfausweis gefälscht! Nicht der Zertifikat! Da ja das Zertifikat die gefälschten Daten aus dem Ausweis bestätigt/zertifiziert. Es bestätigt dass sie so im Ausweis stehen und nicht anders. Ende Nachtrag.


    Ich hoffe, ich konnte verständlich ausdrücken, was ich sagen will. ?(

  • Eben.

    Es wird das selbstgebastelte Dokument zertifiziert.


    Aber von wem kommen nun die falschen Daten? Richtig. Nicht vom Zertifizierer sondern vom Ersteller des gefälschten Dokuments.

    Das Zertifikat bestätigt nur die falschen Daten als die Daten aus dem Dokument. (zum Beispiel Impfausweis)

    Ja. Im Endergebnis sind falsche Tatsachen in einer öffentlichen Urkunde gelangt.

    Also doch §271

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__271.html

  • Zumindest der Unterschied ist einfach: Das eine ist eine Urkunde, das andere nicht.

    Hier sollten wir das Spielchen beenden. Es führ zu nichts.

    In einem Forum wie diesem kann man nicht auch noch klären, was eine Urkunde ist.


    Ganz, ganz grob:

    Urkunden sind Gedankenerklärungen, die zum Beweis geeignet und bestimmt sind und ihren Aussteller erkennen lassen.


    Somit ist beides, der Impfausweis und auch das Zertifikat des RKI, eine Urkunde.

    Eine Urkunde ist nicht nur das, was der einfache Mann auf der Straße oder auch der Forist hier, im Volksmund dafür hält.


    Aber wie gesagt, ich bin der Meinung, das führt hier alles viel zu weit.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!