Für den Supermarkt in unserem Wohnquartier kann ich sagen, dass er gar nichts muss. Weil er gar nicht Eigentümer der (gemischt genutzten) Immobilie ist. (Das sind wir nämlich! Also die Genossenschaft.)
Und wir müssen bislang auch nichts. Der aktuelle Gesetzestext ist da (meiner Einschätzung nach) eigentlich eindeutig:
(3) Auf bestehende gemischt genutzte Gebäude, die aus einem getrennt als Wohngebäude oder Nichtwohngebäude zu behandelnden Teil bestehen und die zusammen über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügen, finden die Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung. Die Rechtsfolgen nach diesem Gesetz richten sich für alle Stellplätze nach der überwiegenden Art der Nutzung des Gebäudes.
Anders gesagt, da die Wohnnutzung überwiegt, werden die vom Supermarkt genutzten Stellplätze wie die eines Wohngebäudes behandelt. Wäre aber eh nur relevant, wenn es dort mehr als 10 Stellplätze hätte, was aber auch nicht der Fall ist. Würde nur an dieser Zahl gedreht, würde immer aber noch das fett hervorgehobene gelten.
Ein Außenstehender könnte den Wohnnutzung in den Etagen darüber aber auch übersehen und auch die Unterscheidung zw. Stellplätzen auf öffentlichen und privaten Grund nicht machen. Der geht dort (maximal) nur Einkaufen und meckert über mutmaßlich nicht erfüllte Pflichten des Supermarkts.
Frank73 Deine Quelle will in erster Linie verkaufen und nutzt das GEIG als Verkaufshilfe.
Dort steht korrekterweise aber auch
Bis 2027 werden diese EU-Vorgaben auch in das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz einfließen.
Eigentlich könnte da auch "sollen" statt "werden" stehen. Wäre ja nicht das erste Mal, das Deutschland EU Vorgaben gar nicht rechtzeitig umsetzt.
Und auf Grund eines nicht beschlossenen Gesetzes in Aktionismus verfallen kann man zwar, ist aber schwer zu rechtfertigen. Besser man wartet, bis man die genauen Detailregelungen und (Übergangs-)Fristen in der nationalen Gesetzgebung kennt. Anteilseigner (wie bspw. Aktionäre oder Genossenschaftsmitglieder) goutieren vorschnelles Handeln dieser Art i.d.R. auch nicht, insbes. wenn dabei teure, durch Abwarten vermeidbare Fehler begangen werden (könnten).
OK, dann weiß ich jetzt schon dass der Block in dem ich wohne nie renoviert wird.
Bei uns wurde kürzlich schon renoviert. Die Nächste ist somit voraussichtlich erst in sehr weiter Zukunft nötig. So kann man es eben auch machen.