Rufnummermitnahme nach Widerruf

  • Hallo,


    erzähle mal, was du machen wolltest. Ich kann da vielleicht auch eine interessante Erfahrung beisteuern mit einer vorzeitigen Portierung (ohne Widerruf)


    Hast Du von Anbieter A zu B eine Nummer portiert, dann bei B den Vertrag storniert/widerrufen und wolltest nun wissen, ob die Nummer A noch zu "retten" ist?


    Hast Du bei Anbieter A eine neue Nummer bekommen, den Vertrag storniert/widerrufen und wolltest wissen, ob Du die Nummer behalten/retten kannst?


    Oder ganz anders?

  • Ich hatte mal genau so einen Fall bei Congstar. Nach ein paar Überlegungen wollte ich wieder zu meinem alten Anbieter zurück. Das Problem war, dass meine alte Nummer bereits portiert war und der Vertrag schon lief. Wie ich herausgefunden habe, ist die Rufnummermitnhame in Bezug auf Widerruf nicht eindeutig gesetzlich geregelt. Wenn man also Pech hat, kann man zwar den Vertrag widerrufen, aber die Nummer geht verloren. Congstar löst das jedoch kundenfreundlich und kündigt dann den Vertrag vorzeitig und man kann seine Nummer gegen die übliche Gebühr wieder mitnehmen.

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