Die hiesige Sparkasse verlangt ggf. auch die Zustimmung zu den neuen Bedingungen beim Geldabheben am Automaten,
ansonsten gibt es vermutlich kein Geld.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Die hiesige Sparkasse verlangt ggf. auch die Zustimmung zu den neuen Bedingungen beim Geldabheben am Automaten,
ansonsten gibt es vermutlich kein Geld.
dürfte Erpressung darstellen, da Geldabheben ja eine vertraglich zugesagte Leistung darstellt.
Zum Thema Klickzwang hat die VZ Sachsen geklagt:
Klickzwang im Bankkonto: Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Sparkasse
Wer beim Online-Banking Vertragsänderungen nicht zustimmen wollte, musste bei jedem Login erneut ein Pop-up bestätigen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin unzulässigen Druck und hat Klage gegen die Sparkasse Zwickau eingereicht.
Zustimmung per Dauerschleife – Verbraucherschützer fordern echte Freiwilligkeit
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Klage gegen die Sparkasse Zwickau beim Landgericht Zwickau eingereicht. Hintergrund ist ein Pop-up-Fenster, das Kund*innen im Rahmen des Login-Vorgangs zum Online-Banking angezeigt wurde. Über dieses Pop-up sollten Verbraucher*innen einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen.
Das Fenster enthielt lediglich die Auswahlmöglichkeiten „Später zustimmen“ und „Zustimmen“. Eine andere Möglichkeit, das Pop-up zu schließen oder den Login-Vorgang ohne eine entsprechende Auswahl fortzusetzen, bestand nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht. Wer die Zustimmung nicht erteilen wollte, musste daher bei jedem Login erneut auf „Später zustimmen“ klicken.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ist diese Gestaltung problematisch. Denn Verbraucher*innen werden auf diese Weise bei jeder Nutzung des Online-Bankings erneut mit der Aufforderung zur Zustimmung konfrontiert. Eine echte Möglichkeit, die Zustimmung abzulehnen oder das Fenster dauerhaft zu schließen, bestand nicht. Dadurch könne ein erheblicher Druck entstehen, der Vertragsänderung doch zuzustimmen.
„Eine Zustimmung zu geänderten Vertragsbedingungen muss freiwillig erfolgen. Verbraucher*innen dürfen nicht durch wiederholte Pop-ups im Login-Prozess faktisch zur Zustimmung gedrängt werden“, sagt Niklas Zehrfeld, Referent für Rechtsdurchsetzung Finanzdienstleistung bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Gerade beim Online-Banking sind Kund*innen darauf angewiesen, schnell und zuverlässig auf ihr Konto zugreifen zu können. Diese Situation darf nicht genutzt werden, um Zustimmungserklärungen einzuholen.“
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte die Sparkasse Zwickau wegen der Verwendung des Pop-up-Fensters zunächst abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale nun Klage eingereicht.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hm, das sollte dann grundsätzlich auf solche Praktiken ausgeweitet werden. Die ING zeigt bei fast jedem Login über die App ein Popup an, das ich erst wegklicken muss, um Bankgeschäfte durchzuführen.
Aber ich fürchte, das wird hier lediglich für die Sparkasse Zwickau und lediglich für den Login über den Browser entschieden.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!