Apple lehnt es nun ab, iPhones zu reparieren, die als vermisst/verloren gemeldet wurden

  • Wenn ein Apple-Techniker in seinen internen MobileGenius- oder GSX-Systemen eine Meldung sieht, die besagt, dass das Gerät als vermisst/verloren gemeldet wurde, wird er angewiesen, die Reparatur abzulehnen, so das am Montag geteilte Memo von Apple.

    Die neue Richtlinie sollte dazu beitragen, die Anzahl der gestohlenen iPhones zu reduzieren, die zur Reparatur zu Apple gebracht werden.

    Die GSMA-Geräteregistrierung ist eine globale Datenbank, die für Kunden entwickelt wurde, um ihre Geräte im Falle eines Verlusts oder Diebstahls als fehlend zu melden. Geräte in der Datenbank werden durch ihre eindeutige IMEI-Nummer identifiziert. Die IMEI eines iPhone ist in der Einstellungen-App unter Allgemein > Info aufgeführt.


    Apple Stores und autorisierte Apple Service Provider können bereits kein iPhone warten, wenn der Kunde "Mein iPhone suchen" nicht deaktivieren kann, und diese Richtlinie hilft zu verhindern, dass gestohlene iPhones, für die "Mein iPhone suchen" nie aktiviert war, von Apple repariert werden.

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  • Vor Überraschungen kann man da nie sicher sein.


    Die alles entscheidende Frage ist, wie kommt die IMEI in diese Datenbank?

    Und wie wieder heraus, wenn die Eintragung fehlerhaft war oder das Gerät wiedergefunden wurde?

  • So weit war ich auch schon.


    Ich stelle die Frage konkreter.

    Wie kommt das Gerät in die Datenbank, wenn es dem Endnutzer abhanden kommt?


    OEM, Retailer, Distributor sollten da schon raus sein.


    Versicherer? Ok, falls man das Gerät denn versichert hat.

    Wobei sich da die Frage stellt, machen das alle Versicherungen, oder nur spezielle Handy/Smartphoneversicherungen?


    Und das erste Problem: Lt. deutscher Verbraucherzentrale soll man sich die IMEI notieren. Dann hat man Zettelchen mit einer Nr., der IMEI und einem vagen Zusatz, Handy von xyz in der Schublade. Dort überdauern die Zettelchen auch den Smartphonewechsel. Wer denkt immer daran, sowas zu aktualisieren?


    Im Verlust- bzw. Diebstahlsfall besteht so die Gefahr, dass man eine veraltete IMEI mitteilt.

    Der legitime Nachnutzer hätte so dann das Nachsehen!


    MNO, MNVO? Kennen zumindest die korrekte IMEI der mit der SIM benutzen Geräte, auch wenn sie nicht über sie bezogen wurden.

    Ein mögliches Problem sehe ich an anderer Stelle. Wenn man ein SIM Jokey ist, und für den Internetzugang wechselnde SIMs benutzt. Teils weil das Nachbuchen teurer kommt als eine Neubuchung auf seperater SIM, teils wegen der mangelhaften Netzabdeckung oder unzureichendem Datendurchsatz der drei dt. Betreiber.


    Beim Sperren und dessen Neubestellung einer SIM wurde mir an der Hotline u.a. gesagt, mein "Gerät" würde jetzt gesperrt. Sicher, eine SIM ist auch irgendwie ein Gerät, aber man meinte wohlmöglich tatsächlich das zuletzt mit dieser SIM genutzte Gerät. Aufgrund von spachlichen Verständigungsproblemen konnte das auch nicht zu meiner Zufriedenheit aufgeklärt werden.

    (Konnte mich allerdings nicht mal erinnern, welches Gerät das letzt genutzte war! Und so nicht nachprüfen, ob es da negative Effekte durch einen Sperreintrag gab. Wahrscheinlich war es aber ein HSPA PC-Card Modem, das nicht einmal mir gehörte!)


    Der einzige Betreiber von ich sicher wusste, dass er anhand der IMEI Sperren vornimmt (wobei mir nicht klar ist, ob die Daten auch zur GSMA flossen), bietet diesen Service nicht mehr an.


    Aber kommen wir zur Lieblingsbeschäftigung hierzulande: Ein neues Smartphone haben wollen. Am liebesten ein iPhone.


    Kann man sich nicht leisten? Oder möchte man einfach mehr "Gerechtigkeit" für sich?

    Viele finden als Lösung für beide Fälle: Eine Versicherung abziehen!


    Lt. Aussage meines Kundenbetreuers bei Versicherung [Name der Gesellschaft tut hier nichts zur Sache] ist das sehr verbreitet.

    Und in meiner der Verwandschaft wird auch damit angegeben! - Das setzt die Werte eines "Verteidiger der christlicher Werte" doch ins rechte Licht. Vielleicht hab ich christliche Werte auch nur nicht verstanden? Die zum Glück nur teilweise "christliche" Erziehung (dafür aber in kreationistische-fundamentalistischer Geschmacksrichtung) hat mir ja den Weg von dort weg gewiesen. Und Betrug, um sich das neueste iPhone "leisten" zu können, das finde ich als Nicht-Christ absolut nicht in Ordnung! Aber Gott verzeiht ja buchstäblich alles, nicht wahr? - Ok, genug, das droht off-topic zu werden.


    Jetzt braucht man nur wenige Phanasie um zu sehen, dass viele den Versicherungen gemeldete Handydiebstähle gar keine Diebstähle zu Grunde liegen, sondern dass es sich dabei um Versicherungsbetrug handelt.

    Die Eintragung der IMEI in eine Liste mit vermeintlich gestohlenen Geräten finde ich grenzwertig, da ethisch und rechtlich fragwürdig. Immerhin wird der rechtmäßige Gebrauchtkäufer dadurch benachteiligt! Insbesondere dann, wenn sich der Eintrag nicht mehr zügig entfernen ließe.


    Daher auch meine zweite, und im Falle eines Falles dann wirklich wichtige Frage im vorherigen Beitrag.

    Wie bekommt man ein als verlustig/gestohlen gelistetes Gerät wieder aus der Datenbank heraus? Bzw. wie bekommt man trotzdem sein iPhone repariert?

  • Man vergisst hier in de, dass die Geräte sich einfach einloggen können. In anderen Ländern müssen Geräte oft erst mit Namen angemeldet werden (IMEI wird dann hinterlegt ind aktiviert), sonst bucht sich das Gerät gar nicht ein. In anderen Ländern ist kommen die Geräte oft als daher gar nicht erst rein, erst recht nicht, wenn sie als Gestohlen geflagged sind. In die Datenbank kommt es auch über die örtliche Polizeit, zumindest halt auch hier in diesem Fall. Ist halt nur witzlos, da es sich hier trotzdem einloggen kann und die Ambieter nicht abgleichen und sperren.

  • Hierzulande kann es sein, dass die Provider nicht die Geräte in eine Liste eintragen. Bei Apple in der „Wo ist“ App kann man ein Produkt als verloren markieren. Mehr als der Betreiber der Datenbank kann ich auch nicht sagen.

    Deine anderen Szenarien sind aber rechtlich ganz einfach einzusortieren. Verkaufst du dein Telefon und danach meldest du es z.B. so einer Datenbank und der Käufer wird geschädigt, hast du dafür gerade zu stehen. Im Zweifel musst du Schadensersatz leisten.


    Das andere, an einem geklauten (oder verloren gegangen) Gerät kann keine andere Person das Eigentum erwerben. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob der Käufer und Verkäufer es wissen. Wird das identifiziert, hat der Besitzer die Verpflichtung den Besitztum aufzugeben und an den Eigentümer auszuhändigen. Somit wäre also der Versicherungsbetrüger voll Schadensersatzpflichtig, gegenüber der Versicherung und dem Käufer. Bei solchen Aktionen gibt es nur einen Rat: lass es bleiben.


    Und wer damit prahlt hat eh nicht mehr alle Latten am Zaun.

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

  • Deine anderen Szenarien sind aber rechtlich ganz einfach einzusortieren. Verkaufst du dein Telefon und danach meldest du es z.B. so einer Datenbank und der Käufer wird geschädigt, hast du dafür gerade zu stehen. Im Zweifel musst du Schadensersatz leisten.

    Wenn der Verkäufer ermittelbar, greifbar, und solvent genug ist, ansonsten guckt man leider in die Röhre.


    In den bisher eindeutigen Betrugsfällen in meinem Umfeld hat eine Schadenersatzpflicht leider auch nichts genützt. Entweder war Identität oder Aufenthaltsort nicht ermittelbar, oder es war/ist dann finanziell nichts zu holen.

    Das andere, an einem geklauten (oder verloren gegangen) Gerät kann keine andere Person das Eigentum erwerben. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob der Käufer und Verkäufer es wissen. Wird das identifiziert, hat der Besitzer die Verpflichtung den Besitztum aufzugeben und an den Eigentümer auszuhändigen. Somit wäre also der Versicherungsbetrüger voll Schadensersatzpflichtig, gegenüber der Versicherung und dem Käufer.

    Bei geklautem Zeug ist es klar, aber bei einem verloren gegangenen Sachen sollte das aber schon gehen.

    Hab ja tatsächlich mal ein Handy gefunden. Nach 6 Monaten Lagerzeit im städt. Fundbüro, hätte es doch mir gehörten können. Oder etwa doch nicht?

    Jedenfalls hätte ich es gegen Zahlung einer (Lager-?) Gebühr abholen können, habe es aber dort liegen lassen.


    Bei solchen Aktionen gibt es nur einen Rat: lass es bleiben.

    Diesen Rat würde ich mittlerweile auch geben, wenn es nur darum geht ein gebrauchtes iPhone zu kaufen. Außer man kennt den Verkäufer wirklich gut, und kann ihm auch 100%ig vertrauen.


    Und wer damit prahlt hat eh nicht mehr alle Latten am Zaun.

    Da widerspreche ich nicht.


    In anderen Ländern müssen Geräte oft erst mit Namen angemeldet werden (IMEI wird dann hinterlegt ind aktiviert), sonst bucht sich das Gerät gar nicht ein.

    Ist mir persönlich bisher noch nicht begegnet.


    Ich weiß es aber von Chile, Indonesien und Türkei.

    Welche Länder noch?

  • […]

    Bei geklautem Zeug ist es klar, aber bei einem verloren gegangenen Sachen sollte das aber schon gehen.

    Hab ja tatsächlich mal ein Handy gefunden. Nach 6 Monaten Lagerzeit im städt. Fundbüro, hätte es doch mir gehörten können. Oder etwa doch nicht?

    Jedenfalls hätte ich es gegen Zahlung einer (Lager-?) Gebühr abholen können, habe es aber dort liegen lassen.

    […]

    Das regelt das BGB. In §935 BGB steht, dass es für gestohlene und verlorene Sachen gilt.


    Ein Besitzer erreicht allgemein nach 10 Jahren bei beweglichen Sachen das Eigentumsrecht, wenn es vorher nicht beansprucht wurde und er im guten Glauben den Besitztum erlangt hat (§937 BGB).


    Gibst du den Fund einer abhanden gekommenen Sache offiziell bekannt (Fundbüro), kannst du nach 6 Monaten tatsächlich das Eigentumsrecht erwerben (§973 BGB).

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

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