Alter, altern...wie geht Ihr damit um?

  • In einem Kreislauf fängt alles wieder von vorne an. Wenn dein Leben vorbei ist, ist es vorbei. Sozusagen Einweg.

    Es ist ja nicht das eigene Leben sondern das Leben Allgemein gesehen.


    So wie unser TT Hausgeist? OK, der lebt real ja vermutlich noch :P


    Er hat aber keine Ketten zum rasseln :p

    Grüße Lady X


    eReader: Tolino Shine 5 mit. Skoobe Kombiflat - Jahresabo | Onyx Boox Go 7 :love:

    PK: Telekom Jahrestarif mit 37 GB, Nothing 4a |  GK: Telekom XLP, iPhone Max

    Einmal editiert, zuletzt von Lady X () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Lady X mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich finde es krass, was sich einige Leute herausnehmen und dann über ganze Berufsgruppen urteilen. Bei Politikern ist das so (hier ständig zu lesen) und bei Ärzten neigen so einige Experten auch dazu. Ich finde das in diesem speziellen Fall frech, anmaßend und vor allem falsch!


    Aber bei Medizinthemen reagiert Truthahn ja eh nicht rational...

    Ignorierte Patientenverfügung ab Minute 33: https://www.ardmediathek.de/vi…C1iMzZhLWJiMTg4MzNhODc1OA


    Schon ziemlich frech, anmaßend und vor allem falsch, was sich der WDR da wieder erdreistet. Und dann zeigen diese Nestbeschmutzer auch noch eine ominöse Umsatzoptimierungssoftware, dabei sind das doch nur "Einzelfälle"... :/

    🎖️ Inoffizieller TT-Klugscheißer und Allesbesserwisser 🎖️

  • Ab 1. Oktober 2026 können elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen freiwillig online im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.

    https://www.vorsorgeregister.de

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  • Sieht interessant aus, die Gebühren sind ja überschaubar. Wobei ich bei meiner Mum die leider diesen Sommer verstorben ist auch mit den Papierbögen im Krankenhaus alles problemlos regeln konnte.

    Noch ein Tip aus eigener Erfahrung: Für Bankkonten sollte man zusätzlich eine Generalvollmacht für den Todesfall einrichten, sonst kann es passieren dass man erst mit einem Erbschein Zugriff bekommt, und der kann Monate bis über ein Jahr dauern und kostet rund 0.5% des Erbwertes.

  • ...und die Generalvollmacht so ausstellen lassen, dass sie auch über den Tod hinaus gilt!


    Meine Eltern hatten vor einigen Jahren (aber auch nur auf massiven Druck von uns Kindern hin, sie selbst hielten das alles für nicht notwendig) alles inkl. Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, Pflege, Finanzen usw. in einer Generalvollmacht geregelt. Als dann beginnend mit einem Krankenhausaufenthalt wg. Sturz und Oberschenkelhalsbruch der Umzug in ein Pflegeheim anstand, hat uns diese Generallvollmacht vieles erleichtert. Und auch als die schwere Entscheidung anstand, ob levensverlängernde Maßnahmen vorgenommen werden sollen, waren wir sehr dankbar, dass es diese Vollmacht gab, auf die wir uns stützen konnten.


    Davon abgesehen, das Bankkonto des Verstorbenen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Bank Kenntnis bzgl. des Todes erhält, auf ein Nachlasskonto umgestellt. Man kann dann zwar noch Überweisungen tätigen, aber nur für Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Beisetzung bzw. (im Falle einer vorh. Immobilie) den laufenden Kosten stehen. Für alles weitere ist das Konto aber trotz Vollmacht aber erst mal "eingefroren".

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