Hallo.
Ich habe eine Frage. Darf ich die gezahlte Einkommenssteuer bei der EÜR des Folgejahres als Ausgabe berücksichtigen?
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Hallo.
Ich habe eine Frage. Darf ich die gezahlte Einkommenssteuer bei der EÜR des Folgejahres als Ausgabe berücksichtigen?
Nein. 678901
KI meint:
ZitatNein, die gezahlte Einkommensteuer darf bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Die Einkommensteuer ist eine private Steuer, die sich auf dein persönliches Einkommen bezieht – nicht auf den Betrieb selbst. Die EÜR erfasst nur betrieblich veranlasste Einnahmen und Ausgaben. Private Steuern gehören nicht dazu.
Da hat sogar die KI recht.
Kann das schon alles nachvollziehen. Allerdings ist die Einkommenssteuer ja nicht so privat, wenn der Gewinn des Kleinunternehmens versteuert wird, dann ist sie kausal mit dem Kleinunternehmen verbunden. Korrekt ist allerdings, dass es keine betriebliche Ausgabe ist. Am Ende der EÜR muss man aber irgendwie die Rücklage des Unternehmens angeben.
Natürlich ist die rein privat. Das erkennt man vielleicht anschaulich am Beispiel: Arnold und Bernd betreiben in Form einer GbR ein Kleinunternehmen, das 2.000 Euro Gewinn im Jahr abwirft. Arnold hat außer den anteilig 1.000 Euro Gewinn keinerlei Einkommen und zahlt Null Einkommensteuer auf den Gewinn. Bernd ist nebenbei Angestellter mit 300.000 Euro Jahreseinkommen. Bernd versteuert seine 1.000 Euro mit dem Spitzensteuersatz.
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