EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) Steuererklärung bei Kleingewerbe

  • Hallo.


    Ich habe eine Frage. Darf ich die gezahlte Einkommenssteuer bei der EÜR des Folgejahres als Ausgabe berücksichtigen?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Moto g55 | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90_GB für rechnerisch 14,66_€/Monat | Mobilfunk: LIDL Connect unlimited on demand S(25_GB im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 9,99_€/28 Tage)

  • KI meint:

    Zitat

    Nein, die gezahlte Einkommensteuer darf bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

    Die Einkommensteuer ist eine private Steuer, die sich auf dein persönliches Einkommen bezieht – nicht auf den Betrieb selbst. Die EÜR erfasst nur betrieblich veranlasste Einnahmen und Ausgaben. Private Steuern gehören nicht dazu.

    Ich nutze: 1&1 | GMX FreePhone | Sipgate | Fonial | Easybell | Freevoipdeal | AVM | Motorola G54 | Kubuntu 22.04 | Windows 11 | Android 💯 ✅

  • Kann das schon alles nachvollziehen. Allerdings ist die Einkommenssteuer ja nicht so privat, wenn der Gewinn des Kleinunternehmens versteuert wird, dann ist sie kausal mit dem Kleinunternehmen verbunden. Korrekt ist allerdings, dass es keine betriebliche Ausgabe ist. Am Ende der EÜR muss man aber irgendwie die Rücklage des Unternehmens angeben.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Moto g55 | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90_GB für rechnerisch 14,66_€/Monat | Mobilfunk: LIDL Connect unlimited on demand S(25_GB im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 9,99_€/28 Tage)

  • Natürlich ist die rein privat. Das erkennt man vielleicht anschaulich am Beispiel: Arnold und Bernd betreiben in Form einer GbR ein Kleinunternehmen, das 2.000 Euro Gewinn im Jahr abwirft. Arnold hat außer den anteilig 1.000 Euro Gewinn keinerlei Einkommen und zahlt Null Einkommensteuer auf den Gewinn. Bernd ist nebenbei Angestellter mit 300.000 Euro Jahreseinkommen. Bernd versteuert seine 1.000 Euro mit dem Spitzensteuersatz.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!