Apobank - Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG


  • Das Ganze ist schwer einzuschätzen.
    Die Apobank ist eine Genossenschaft und damit auch im genossenschaftlichen Einlagensicherungsfonds. Allerdings werden diese Vermögensbriefe NICHT abgesichert. Ich meine, es ist so ähnlich wie wenn ich einer Firma einen Privatkredit gebe. Wenn die Pleite geht, lacht mich der Konkursverwalter aus, wenn ich mein Geld wieder möchte.
    Ist halt eher für Zocker geeignet. :flop:
    Naja, vielleicht sollte ich mich mal bei der Apobank genauer informieren. :confused:

    Herbert

  • Von der Bank an sich kann ich nichts Schlechtes berichten, fast alle Mediziner die ich kenne sind spätestens nach dem Studium dorthin gewechselt und sind zufrieden.
    Was mich jedoch persönlich an dem Ding stört ist, dass es anscheinend nicht frei handelbar ist. So interpretiere ich zumindest den Ausdruck "Der apoBank-Vermögensbrief mit Nachrangabrede ist also kein Wertpapier, wird jedoch als Bestand in das Kundenwertpapierdepot eingebucht. Eine vorzeitige Rückgabe vor Ablauf der Laufzeit des apoBank-Vermögensbrief mit Nachrangabrede ist nicht möglich."
    Daher besteht wohl nicht die Möglichkeit das Ding an der Börse wieder zu Geld zu machen, falls du schnell mal darauf angewiesen bist.
    Wie mein Vorredner schon anmerkte, zu teuer (= zu schlechte Verzinsung) für die Einschränkungen (Nachrangigkeit, Handelbarkeit). Zudem finde ich auf der Seite keinen Emissionprospekt oder ähnliches, häufig finden sich dort noch die interessantesten Details (z.B. ob Zinszahlungen ausfallen wenn ein bestimmtes Jahresergebnis nicht erreicht wird o.ä.).
    Wenn du dich etwas ins Thema (Nachrang-)Anleihen einlesen willst schau dir mal folgende Seite an:


    http://www.bondboard.de


    oben links auf "Board" klicken.

  • Die Apo-Bank ist eine Genossenschaftsbank und damit Bestandteil der Sicherungseinrichtung des genossenschaftlichen Finanzverbundes. Der Vermögensbrief mit Nachrangabrede ist nix anderes wie ein Sparbrief nur eben mit Nachrangabrede. Warum? Die Apo-Bank möchte ihr Eigenkapital stärken und dort wird eben dieser Vermögensbrief als Nachrangkapital angerechnet.


    Rein sachlich ist es korrekt, dass derartige Nachranganlagen erst sehr weit hinten in der Befriedigung im Insolvenzfall stehen. Fakt ist jedoch auch, dass die Genossenschaftsbanken über ihre Sicherungseinrichtung nicht nur die Kundeneinlagen garantieren, sondern auch einen sogenannten Institutsschutz. Dies bedeutet, dass zu keinem Zeitpunkt eine Genossenschaftsbank den Bach runter gehen wird und somit auch der Fall des Eigenkapitalverlustes nicht eintreten wird. Genossenschaftsbanken die mal "etwas klamm sind" werden aus der Sicherungseinrichtung gestützt und zahlen selbst in solchen Jahre eine Dividende auf ihre Geschäftsguthaben. Auch für diese gilt ja der mögliche Verlustfall und noch heftiger eine Nachschusspflicht der Mitglieder im Insolventfall in gleicher Höhe der Mitgliedseinlage (Höhe satzungsanhängig).

  • Zum Thema Apo-Bank:


    http://www.handelsblatt.com/un…cht-eine-bad-bank;2449854


    Es scheint sich also in jedem Fall um eine nicht unerhebliche Schieflage zu handeln, auch wenn es außenstehenden unmöglich ist, einzuschätzen, wie gravierend diese wirklich ist. Kann jemand (nach Möglichkeit mit Beleg) bestätigen, dass die genossenschaftliche Einlagensicherung tatsächlich auch für Nachrangkapital haftet?

  • Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Zum Thema Apo-Bank:


    http://www.handelsblatt.com/un…cht-eine-bad-bank;2449854


    Es scheint sich also in jedem Fall um eine nicht unerhebliche Schieflage zu handeln, auch wenn es außenstehenden unmöglich ist, einzuschätzen, wie gravierend diese wirklich ist. Kann jemand (nach Möglichkeit mit Beleg) bestätigen, dass die genossenschaftliche Einlagensicherung tatsächlich auch für Nachrangkapital haftet?


    Das ist ja ein Darlehen, also ein Kredit, so dass die Einlagensicherung hier nicht greift.

  • Zitat

    Original geschrieben von robert_69
    Quatsch!


    Du kannst natürlich immer sagen, wenn Du bei einer Bank Geld anlegst (es ihr also leihst), dass Du der Bank ein Darlehen gewährst... alles eine Frage des Betrachtungswinkels...


    Nö, es ist ein nachrangiges Darlehen (schreibt selbst die ApoBank - und die muss es ja wohl wissen) und somit nicht von der Einlagensicherung abgedeckt. Das ist keine Definitionsfrage, sondern eines Frage des Produkts. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Nö, es ist ein nachrangiges Darlehen (schreibt selbst die ApoBank - und die muss es ja wohl wissen) und somit nicht von der Einlagensicherung abgedeckt. Das ist keine Definitionsfrage, sondern eines Frage des Produkts. :)


    ich hatte ja deutlich geschrieben wie es bilanziert wird.... es ist eine Geldanlage und stellt formal natürlich immer ein Darlehen an die Bank dar... das ist ein Sparbrief auch... da der "apoBank Vermögensbrief mit Nachrangabrede" wie das Produkt auch heißt aber bestimmte Anforderungen zwecks Egenkapitalanrechnung etc erfüllen muss, steht im Vertrag vielleicht auch was mit" Darlehen" was ich aber nicht mal denke.... Der Begriff "Darlehen" fällt ja mehr im Erläuterungstext der Apo....


    http://www.apobank.de/40geldan…ermoegensbrief/index.html


    Und die Details zum Thema Einlagensicherung und Institutsschutz hab ich weiter oben schon erläutert....

  • Ach, die Apobank ist auch so gut. Überweisung von einem Apokonto auf ein Anderes bei denen, Empfängervorname Andre. Apo sagt, Empfängername passt nicht, er heisse Andre' (mit diesem französischen Akzent), ob sie es ändern sollen. Ich sage ja, es wird geändert. Ergebnis: Überweisung kann nicht durchgeführt werden, da ein ungültiges Zeichen im Namen sei!

    Und dann wird die Überweisung komplett verworfen und ich muss alles neu eingeben. Und dabei war das ganze nichtmal eine Sofortüberweisung.

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