Mindestvertragslaufzeit - Was gilt denn nun? ab Vertragsabschluss oder ab Aktivierung?

  • Hallo zusammen,


    was ist denn nun nach den ganzen Urteilen Stand der Dinge?

    Hier z.B. Infos der Verbraucherzentrale:
    https://www.verbraucherzentral…cht-ueberschreiten-102978


    Ich habe im Dezember 2023 einen Mobilfunkvertrag bei Blacksim abgeschlossen. Umgehend habe ich auch eine Rechnung für die Anschlussgebühr erhalten:

    Screenshot-2025-12-28-211459.jpg


    Großartig ist der Text im unteren Teil:

    "Dieser Vertrag begann am 01.04.2024 und endet am 31.03.2026. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Das letztmögliche Kündigungsdatum ist also am

    28.02.2026. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden"


    Man schreibt also im Dezember 2023, dass ein Vertrag am 31.03.2024 in der Vergangenheit begonnen hat.


    Zu wann kann ich nun kündigen? Gilt die Mindestvertragslaufzeit nun ab Abschluss des Vertrages im Dezember 2023 und somit Ende Dezember 2025 oder ab Aktivierung am 31.03.2024 und somit Ende März 2026?


  • Wenn der Vertrag auf deinen eigenen Wunsch hin erst später begonnen hat, ist das vermutlich verschieden genug, dass man das zumindest nicht direkt übertragen kann.

  • was ist denn nun nach den ganzen Urteilen Stand der Dinge?

    Hier z.B. Infos der Verbraucherzentrale:
    https://www.verbraucherzentral…cht-ueberschreiten-102978

    Da ging es um Glasfaseranschluss.


    Und du hast selber, mit der bekannten Portierung der Nummer, dem späteren Vertragsstart zugestimmt und es auch so gewollt.

    Somit bleibt dir nichts anderes übrig, bis März26 zu bleiben.

    Lebe dein Leben, wie du es willst.

  • Gibt auch andere Firmen, die (gegen meinen Wunsch) das Thema anders gehandhabt haben. So hat Octopus Energy meinen Vertrag bei einer Kündigung zum "nächstmöglichen Zeitpunkt" bereits zum Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbestätigung und nicht nach Belieferung gekündigt.

  • Kürzer geht immer (kundenseitig). Kommt halt drauf an, was in den AGB geregelt ist, aber 1&1/Drillisch reizt das generell bis zum Äußersten aus und versucht z.B. zu suggerieren, dass jederzeit monatlich nach Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht ginge, und Kündigungen auch dementsprechend zu interpretieren.

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