Mindestvertragslaufzeit - Was gilt denn nun? ab Vertragsabschluss oder ab Aktivierung?

  • Beginn der Laufzeit muss nicht unbedingt mit dem Vertragsschluss identisch sein. Drillisch drückt sich da ungenau aus, möglicherweise absichtlich, um z.B. bei gescheiterter Portierung für nichts verantwortlich zu sein, aber bei der derzeitigen Formulierung in den AGB ist die Rechnung schon davor in der Tat inkonsequent.

  • Da wird der Fall der Portierung ausdrücklich genannt und wär davon umfasst, wenn die Laufzeit von 24 Monaten ab Portierung (nur) aus den AGB folgt.

    Und auch für dich, es betrifft Galsfaser und nicht Mobilfunk.


    Und hier mal von der Verbraucherzentrale was dazu: https://www.verbraucherzentral…gh-hat-entschieden-116098


    Daher ist es nicht auf Mobilfunk umwandelbar das Urteil.

    Wenn selbst die Verbraucherzentrale nur vom Glasfaservertrag redet.

    Zitat

    Das Wichtigste in Kürze:

    • Die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss beginnt ab Vertragsschluss – nicht erst ab Bereitstellung des Anschlusses. Das hat der BGH entschieden.
    • Ihr Anbieter muss Sie also eventuell früher aus einem Vertrag entlassen, wenn Sie bereits gekündigt haben.
    • Mit unserem Musterbrief können Sie Ihren Anbieter auffordern, den Kündigungstermin zu korrigieren.

    Lebe dein Leben, wie du es willst.

  • Direkt gelten tut es ohnehin nur für das beklagte Unternehmen (und zwar auch für Mobilfunkverträge, wenn es die anbieten würde; die Rede ist nur von »Dauerschuldverhältnissen über Telekommunikationsdienstleistungen«). Soweit ansonsten Meinungsverschiedenheiten über die Anwendbarkeit bestehn, muss sowieso jeder Kunde einzeln klagen.


    Aber die Begründung des OLG bei Randnummer 38 ist meines Erachtens schon klar, und das bezieht sich offensichtlich auch auf die direkt zuvor ausdrücklich genannten »Mobilfunk-Anbieterwechsel«. Das vom BGH nicht beanstandete Urteil des OLG ist hier: https://www.landesrecht-hambur…ha/document/NJRE001606570


    PS: Auch die Pressemitteilung des BGH nennt außer dem Glasfaserausbau ausdrücklich die »Praxis des Anbieterwechsels«.

    Einmal editiert, zuletzt von xrw ()

  • PS: Auch die Pressemitteilung des BGH nennt außer dem Glasfaserausbau ausdrücklich die »Praxis des Anbieterwechsels«.

    Telekommunikationsdienstleistungssektor (Vorvermarktung beim Glasfaserausbau; Praxis des Anbieterwechsels)

    Quelle: https://www.bundesgerichtshof.…/2026004.html?nn=19998334


    Es geht im dem Urteil "nur" um das Glasfaser.


    Bin zwar auch immer froh wenn es was gutes für die Verbraucher gibt, aber hier sollte man nicht was vermischen, was nicht vermischt werden kann, nur weil man es will.


    Lebe dein Leben, wie du es willst.

  • Danke xrw

    Das ist doch der entscheidende Punkt. Darf ein Vertrag nicht länger als 24 Monate binden und beginnt dieser immer mit der Vertragsbestätigung und nicht mit Aktivierung? Und mir scheint, dass es genau darauf hinausläuft. Ob es da um Glasfaser oder um Mobilfunk geht, spielt doch keine Rolle.


    Nochmal zu meinem Fall. Drillisch wollte doch sofort von mir die Anschlussgebühr haben. Auf welcher Rechtsgrundlage, wenn der Vertrag doch erst Monate später begonnen haben soll?

    Ich glaube du willst es nicht verstehen. Die Mindestvertragslaufzeit ist auf deinen Kundenwunsch verspätet gestartet und endet nach 24 Monaten. Punkt.


    Die Anschlussgebühr hätten sie auch kundenfreundlich später abrechnen können, aber das Gesamtkonstukt ist doch mehr als eindeutig.


    Ihr beide vermischt da Äpfel und Birnen.

    Beste Grüße aus der Lausitz

  • Ich hab das ja zuerst auch vermutet. Aber was Drillisch zum Vertragsbeginn bei Portierung in den AGB hat, sollte nach der Argumentation in dem Urteil jedenfalls auch unwirksam sein. Die Frage ist dann halt noch, ob die Laufzeit nur auf dieser Regelung in den AGB beruht.

  • Aber was Drillisch zum Vertragsbeginn bei Portierung in den AGB hat,

    Also im Urteil geht es ja auch darum, das eine Portierung zu einem "unbekannten" Termin stattfindet, da man ja nicht weiß wann der Ausbau fertig ist.

    Im Mobilfunk weiß man ja, wann bei einem der Vertrag endet und daher wählt man ja diesen festen Termin als Wunsch zum Wechsel.

    Das sollte man bei der Interpretation nicht vergessen.


    Und da liegt nämlich der feine Unterschied.

    Lebe dein Leben, wie du es willst.

  • Also im Urteil geht es ja auch darum, das eine Portierung zu einem "unbekannten" Termin stattfindet, da man ja nicht weiß wann der Ausbau fertig ist.

    Im Mobilfunk weiß man ja, wann bei einem der Vertrag endet und daher wählt man ja diesen festen Termin als Wunsch zum Wechsel.

    Das sollte man bei der Interpretation nicht vergessen.


    Und da liegt nämlich der feine Unterschied.

    Genau!


    Glasfaseranschluss > unbestimmter bzw. fremdbestimmter Vertragsbeginn

    Mobilfunkanschluss > selbstbestimmter Vertragsbeginn


    Ziemlich einfach eigentlich...

    Beste Grüße aus der Lausitz

  • Deshalb sag ich ja auch, dass es prinzipiell möglich ist, 24 Monate ab Ende des bisherigen Vertrags als konkretes Ende individuell zu vereinbaren, was dann zumindest nicht gegen § 309 BGB verstoßen würde. Das Gegenargument war auch nur, dass dem Mobilfunkanbieter der Portierungstermin zum Zeitpunkt des Vertragsschluss normalerweise nicht bekannt ist. Scheitern kann die Portierung zu dem Termin aber trotzdem, was die Laufzeit nach Drillisch-AGB nochmal nach hinten schieben würde. Unbestimmt ist der Leistungsbeginn im Übrigen auch schon beim Postversand einer SIM-Karte.

  • Das Gegenargument war auch nur, dass dem Mobilfunkanbieter der Portierungstermin zum Zeitpunkt des Vertragsschluss normalerweise nicht bekannt ist.

    Richtig, erstmal nicht bekannt dem Mobilfunkanbieter, aber dir.


    Scheitern kann die Portierung zu dem Termin aber trotzdem,

    Richtig, aber da besteht dann auch ein Sonderkündigungsrecht deswegen.

    Unbestimmt ist der Leistungsbeginn im Übrigen auch schon beim Postversand einer SIM-Karte.

    Vor der Portierung ist die SIM aber nicht aktiv. Und man weiß wann es startet durch die Auftragsbestätigung. Vorher geht auch keine SIM raus.

    Lebe dein Leben, wie du es willst.

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