sonderkündigung o2 bestandskunden wegen gprs preiserhöhung?

  • Antwort der o2-Pressestelle


    Hallo!


    Eben kam folgende Email rein:


    "Hallo Herr R.,


    vielen Dank für Ihre Anfrage. Internet-GPRS-Verbindungen uns Wap 2.0 Verbindungen werden
    auch bei Bestandskunden ab dem 16.2.04 zu den neuen Tarifen abgerechnet.


    Viele Grüße


    Nadine Kleinert
    Pressereferentin
    o2 (Germany) GmbH & Co.OHG
    Georg Brauchle-Ring 23-25, D-80992 München
    Tel +49(0)89-2442-1212
    Mobil +49(0)179-925 67 62
    Fax +49(0)89-2442-1218
    nadine.kleinert@o2.com"



    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Re: Antwort der o2-Pressestelle



    :confused: :eek: Jetzt sind wir so weit wie vorher: Zwei unterschiedliche Aussagen von den Bubble-Männeken. :eek: :confused:


    muli

  • Man muß zu der Sonderkündigungsdiskussion auch eins nochmal verdeutlichen:


    Theoretisch gesehen hat man bei Preisveränderungen, die für den Kunden nicht nur positiv sind, erstmal auch nur ein Widerspruchsrecht. D.h., man darf der Veränderung widersprechen und kann darauf bestehen, dass der Vertrag zu den alten Konditionen fortgeführt wird. Erst wenn der Anbieter dies dann verweigert, entsteht ein Sonderkündigungsrecht.


    Nur wenn der Anbieter öffentlich erklärt hat (z.B. in einer Pressemitteilung oder auf seiner Homepage), dass die alten Tarife (auch für Bestandskunden) nicht mehr weiter angeboten werden, entfällt der Widerspruch und das berühmte Sonderkündigungsrecht entsteht sofort.


    Also: erstmal Widerspruch einlegen. Wenn das nichts bringt, dann (sonder-)kündigen. Im Zweifel ggf. zweites schon im Widerspruchsschreiben für den Fall der Fälle einbringen bzw. "androhen".


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von loco.joe
    Man muß zu der Sonderkündigungsdiskussion auch eins nochmal verdeutlichen:


    Theoretisch gesehen hat man bei Preisveränderungen, die für den Kunden nicht nur positiv sind, erstmal auch nur ein Widerspruchsrecht. ...


    Nicht ganz richtig. Zu allerest muß der TK-Anbieter seine Kunden über eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen informieren und dadurch entsteht ein Kündigungsrecht.


    Zitat

    alte Version § 28 Abs. 3 TKV:
    Über Vertragsänderungen, die nach Absatz 2 erfolgen, und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise und unter Hinweis auf die Fundstelle der Veröffentlichung zu informieren. Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht.


    Wie bereits erwähnt, auch wenn diese Vorschrift aufgehoben wurde, sehe ich keinen Grund warum nicht nach allgemeinen gesetztlichen Regelungen genau so verfahren werden muss.


    Wie es o2 mit dieser Benachrichtigungspflicht hält, ist ja aus der leidigen Euro-Preiserhöhung bekannt. Sie kommen dieser Pflicht einfach nicht nach. Bleibt nur zu vermuten, dass o2 nun die GPRS-Preiserhöhung wohl auch wieder über den Gerichtsweg aussitzen will. :flop:


    Gruß


    muli

  • Hi,


    kann man die E-Mail der Pressereferentin nicht als Benachrichtigung auffassen?
    Werde heute abend das Kündigungsschreiben fertig machen...


    Gruß
    Seby

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Nicht ganz richtig. Zu allerest muß der TK-Anbieter seine Kunden über eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen informieren und dadurch entsteht ein Kündigungsrecht.


    Gruß


    muli


    Nun, diese Mitteilung seitens o2 an den Kunden habe ich hier mal vorausgesetzt, denn o2 spricht in seinen AGB's das Verfahren ja selbst an, inklusive der gesonderten schriftlichen Benachrichtigung des Kunden.


    Wie aber auch in den AGB's steht, ergibt sich daraus zunächst erst einmal ein Widerspruchsrecht. Und nur wenn dieses nicht durchgesetzt werden kann, dann entsteht das Kündigungsrecht. Sollte o2 den Widerspruch akzeptieren, würde ja alles wie bisher weiterlaufen.


    Da in den meisten Fällen ein Widerspruch erfolglos sein dürfte, ergibt sich zwar letztendlich meistens ein entsprechendes Kündigungsrecht, aber automatisch entsteht dieses erstmal nicht.


    Im Grunde ist ein solche Mitteilung ja auch erstmal "nur" ein neues Angebot (im Sinne von Angebot und Annahme nach dem BGB) von o2 an den Kunden. Wenn er es nicht animmt, muß o2 den Vertrag wie bisher weitererfüllen. Wenn o2 das nicht will, dann erst kann der Kunde kündigen.


    Man könnte § 28 III TKV aF schließlich auch dahingehend auslegen (unter Berücksichtigung der bzw. i.V.m. den o2-AGB's), dass das ein SoKüR erst dann entsteht, wenn die Vertragsbedingungen tatsächlich zu Ungunsten des Kunden verändert werden, also trotz bzw. nach erfolgtem Widerspruch.


    Aber halten wir uns hier jetzt nicht mit juristischen Haarspaltereien auf... ;)



    Also BTT: wenn nun die Presseabteilung auf direkte Anfrage bestätigt, dass sich die Gebühren für WAP 2.0 erhöhen, dann kann ja mal jemand auf Grundlage dieser Aussage sein Glück versuchen.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Nix wars mit Sonderkündigung laut O2:


    Anmerkung zu den neuen o2 GPRS-Preisen


    o2 führt zum 16.2.04 neue GPRS-Preise für Internet und Wap ein. Neukunden zahlen dann einheitlich neun Cent pro 10 KB für Wap- und Internetnutzung. Der Münchner Netzbetreiber passt damit seine Preise an die des Wettbewerbs an.


    Für Bestandskunden von o2 ändert sich nichts. Alle Wap 1.x Seiten und GPRS-Internet werden nach wie vor mit 5 Cent pro Click abgerechnet. Kunden, die darüber hinaus Wap 2.0 nutzen, zahlen neun Cent pro 10 KB.
    Für eine durchschnittliche Seite wird die Größe von 3 KB zugrunde gelegt.
    (Beispiele:
    vorher: 10 Seiten à 5 cent = 50cent;
    jetzt: 10 Seiten = 30 kB, das entspricht 3*9 cent + 9 cent Tagesnutzungsgebühr, also 0,36cent
    vorher: 50 Seiten à 5 cent = 2,50€;
    jetzt: 50 Seiten = 150 kB, das entspricht 15*9 cent + 9 cent Tagesnutzungsgebühr, also 1,44€) Dies bedeutet, dass die Wap-Nutzung für Bestandskunden nicht teurer wird und somit auch das Sonderkündigungsrecht entfällt.


    Die neuen GPRS-Optionen heißen entsprechend dem enthaltenen Datenvolumen Data 1, Data 5, Data 20, Data 50 und Data 100. Der Vorteil: Die Optionen gelten sowohl für WAP- wie auch für Internet-Nutzung.
    Zudem können sie innerhalb der ersten sechs Wochen jederzeit gekündigt werden, danach richtet sich die Vertragslaufzeit nach der jeweiligen Laufzeit des Mobilfunkvertrags. Darüber hinaus können die Optionen während der Laufzeit des Vertrages jederzeit gewechselt werden.


    Viele Grüße


    Nadine Kleinert
    Pressereferentin
    o2 (Germany) GmbH & Co.OHG
    Georg Brauchle-Ring 23-25, D-80992 München

  • Re: Nix wars mit Sonderkündigung laut O2:



    Sorry, aber diese Erklärung halte ich für völlig fehlerhaft!


    Wie kommt o2 auf eine "durchschnittliche Größe von WAP-Seiten" von 3 KB? Ihre eigene O2-Active-Startseite ist doch schon 5mal so groß!


    Wenn man das Rechenbeispiel nutzt:
    Ich surfe auf WAP-Seiten, die durchschnittlich 5 KB groß sind:


    vorher: 10 Seiten à 5 cent = 0,50 Euro;
    jetzt: 10 Seiten = 50 kB, das entspricht 5*9 cent + 9 cent Tagesnutzungsgebühr, also 0,54 Euro


    Und wenn ich mir so meinen Datenzähler anschaue liege ich mit den 5 KB pro Seite sogar noch deutlich zu niedrig.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Vor allem sind doch jetzt damit zwei konträre Aussagen der netten Frau Kleinert bekannt.
    Was ist denn jetzt? Änderung auch für Bestandskunden oder nicht?

  • Die zweite Mail soll wohl die erste Mail verbessern.


    Aber mit der "3-KB-Durschnittsgröße" kommt o2 beim Vorrechnen nicht weit.


    Gerade nochmal getestet:


    Zuerst email.o2online.de aufgerufen dann sofort weiter zu wap.o2online.de. Mein Datenzähler sagt mit 16,9 = 17 KB.


    Alter Tarif: 2 * 5 Cent = 10 Cent
    Neuer Tarif: 2 * 9 Cent + 9 Cent (Tagespauschale) = 27 Cent.



    Noch krasser wird es, wenn man viel wappt:


    50 Seiten à 5 KB:
    Alter Tarif: 50 * 5 Cent = 2,50 Euro
    Neuer Tarif: 250 KB = 25 * 9 Cent + 9 Cent Tagesgebühr = 4,59 Euro


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!