Beiträge von Carsten

    Upps...
    Da ist wohl was schiefgelaufen, sorry.


    Ich habe mich beim Bestellen der T-Shirts ausschliesslich an der Liste orientiert, die Dag mir zukommen lassen hat.
    Und da stand:


    Ich habe nur gelesen "12 Euro", das XL-Shirt verbucht und dann sofort weiter gemacht. Das L-Shirt hatte ich total übersehen, und da auch 12 Euro dabeistand, hat meine Excel-Überprüfung auch keinen Fehler ausgeworfen.
    Glücklicherweise habe ich aber noch ein einziges L-Shirt, das ich Dir zukommen lassen kann.


    Carsten

    Zitat

    Original geschrieben von mancusian
    *denkmodus an*
    Ob die damaligen Verfechter der Connect in der Nach-HK-Zeit auch so denken???
    *denkmodus aus*


    Das habe ich jetzt nicht kapiert.
    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    :confused:

    OK, ihr habt ja Recht: StGB und nicht BGB. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Wenn aber jemand 20 oder 30 Handies kauft, und ihm ein Zettel als Nachweis ausreicht, auf dem steht, dass die Geräte rechtmässig erworben wurden, dann ist das IMHO nicht ausreichend, um eine Fahrlässigkeit oder einen Vorsatz auszuschließen. Wenn man ein einzelnes Gerät bei dem Mann kauft und auch nicht davon weiß, dass er diese zu Dutzenden ohne Rechnung verkauft, dann dürfte das anders aussehen...


    Ist natürlich alles Ansichtssache und vermutlich im Zweifelsfall im Ermessensspielraum des Richters.
    Aber wie heisst es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Und ausserdem wird sich snoop nach diesem Thread wohl kaum rausreden können, er hätte von nichts gewusst, wenn er nicht einen Urlaub in dem netten kleinen kleinen Hotel in meiner Nachbarschaft verbringen möchte. :D

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Wenn Dir bestätigt wird, dass die Geräte an Dich verkauft worden sind und garantiert wird, dass sie nicht gestohlen sind, kann es Dir höchstens passieren, dass das Gerät beschlagnahmt wird, falls es gestohlen ist. Strafbar machst Du Dich meines Erachtens nicht. [...]


    Der Knackpunkt ist doch, dass bei solchen Preisen und dem gesamten Hintergrund eigentlich fast nur noch in Frage kommt, dass der besagte Nokia-Mitarbeiter die Geräte bei seinem Arbeitgeben mitgehen lässt, und das nicht gerade in kleinen Mengen.
    Und wer dann zugreift, könnte IMHO (bin kein Jurist) durchaus in den Bereich des § 259 BGB rutschen:

    Zitat


    § 259
    Hehlerei
    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.


    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Jungs, bitte alle mal einen Gang zurückschalten, ja?
    (bei einem ordentlichen Mopped ist das die Fußschaltung links unten ;) )


    Ansonsten kommt hier leider ein Schloss davor. Wir können gerne diskutieren, aber bitte auf einem gewissen Niveau. Und Sprüche wie "Bist du blöde" gehören da bestimmt nicht dazu.