Mal ganz was anderes: In welcher Stadt arbeitet der Typ denn bei Nokia?
Lohnt es sich, Handys ohne Rechnung zu einem super Preis zu kaufen?
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OK, ihr habt ja Recht: StGB und nicht BGB.
ZitatOriginal geschrieben von Nebelfelsen
Wenn aber jemand 20 oder 30 Handies kauft, und ihm ein Zettel als Nachweis ausreicht, auf dem steht, dass die Geräte rechtmässig erworben wurden, dann ist das IMHO nicht ausreichend, um eine Fahrlässigkeit oder einen Vorsatz auszuschließen. Wenn man ein einzelnes Gerät bei dem Mann kauft und auch nicht davon weiß, dass er diese zu Dutzenden ohne Rechnung verkauft, dann dürfte das anders aussehen...
Ist natürlich alles Ansichtssache und vermutlich im Zweifelsfall im Ermessensspielraum des Richters.
Aber wie heisst es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Und ausserdem wird sich snoop nach diesem Thread wohl kaum rausreden können, er hätte von nichts gewusst, wenn er nicht einen Urlaub in dem netten kleinen kleinen Hotel in meiner Nachbarschaft verbringen möchte.

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Zitat
Original geschrieben von Carsten
Und ausserdem wird sich snoop nach diesem Thread wohl kaum rausreden können, er hätte von nichts gewusst, wenn er nicht einen Urlaub in dem netten kleinen kleinen Hotel in meiner Nachbarschaft verbringen möchte.
Sieht recht modern aus. Wenns von innen auch so schön ist...

Erinnert mich irgendwie an die vielen Mallorca-Hotels (bis auf den Stacheldraht, dann vielleicht eher Dom-Rep)
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Carsten
OK, ihr habt ja Recht: StGB und nicht BGB.
Ist natürlich alles Ansichtssache und vermutlich im Zweifelsfall im Ermessensspielraum des Richters.
Aber wie heisst es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.Hm also bei 3-5 Geräten könnte man noch drüber diskutieren aber bei dem angegebenen Umfang ist da nichts mehr mit Unwissenheit zu wollen.
Ok im Zweifelsfall könnte man lügen von wegen "Habe keine Ahnung das das neue Modelle sind die sonst so teuer sind" aber das nimmt einem kein (Jugend)Richter mehr ab.
Mal abgesehen davon das spätestens dann Schluss mit lustig ist wenn die Herren in Grün-Weiß einem den PC entführen und sich dann man anschauen in welchen Foren man sich denn so rumtreibt...
CH
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von ChickenHawk
Hm also bei 3-5 Geräten könnte man noch drüber diskutieren aber bei dem angegebenen Umfang ist da nichts mehr mit Unwissenheit zu wollen.
Ok im Zweifelsfall könnte man lügen von wegen "Habe keine Ahnung das das neue Modelle sind die sonst so teuer sind" aber das nimmt einem kein (Jugend)Richter mehr ab.
Mal abgesehen davon das spätestens dann Schluss mit lustig ist wenn die Herren in Grün-Weiß einem den PC entführen und sich dann man anschauen in welchen Foren man sich denn so rumtreibt...
CH
Oder nach den Lizenzen für die Software und der Steuererklärung für die privat abgerechneten Webprojekte aus der Datei Einnahmen.xls fragen...
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Original geschrieben von ChickenHawk
Auch davon kann man nur abraten...
Wann immer Du etwas tust von dem Du weißt das es nicht ok ist bzw. wie in diesem Fall Anstiftung Strafunmündiger zu "Hehlerei" bist Du auch wieder mit dran.
CH
Stimmt nicht ganz, für eine Anstiftung brauchst du eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat. Und wenn der 13-Jährige nicht weiss und auch nicht wissen konnte, dass es sich um "Hehlerware" handelt, hat er nicht vorsätzlich gehandelt.
Und von einem 13-Jährigen kann man ja schließlich nicht verlangen, dass er sich mit den gängigen Handypreisen auskennt und so Verdacht schöpfen könnte...Bitte trotzdem nicht machen!

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Wenn Snoop absichtlich sich für seine "Machenschaften" einen 13jährigen sucht damit er im Falle eines Falles "fein raus" ist bekommt er trotzdem Ärger.
Das ist im Prinzip genauso wenn Erwachsenen ihre Kinder klauen schicken.
Den Kids ist noch nicht beizukommen aber die Drahtzieher können schon belangt werden.
Von daher ist das mit dem "Nicht machen..." nur zu unterstreichen
CH
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Hm also bei 3-5 Geräten könnte man noch drüber diskutieren aber bei dem angegebenen Umfang ist da nichts mehr mit Unwissenheit zu wollen.
Ok im Zweifelsfall könnte man lügen von wegen "Habe keine Ahnung das das neue Modelle sind die sonst so teuer sind" aber das nimmt einem kein (Jugend)Richter mehr ab.
Namd !
Ich glaub, dass auch mit einem Gerät bereits sehr eng wird. Das Geraet kostet z.B. Regulär 800.-- €, du aber wissentlich ohne Rechnung nur 200.--€ zahlst, muss dir klar sein, dass was nicht nicht passt.
Wie schon einer hier schrieb: "...oder haettest wissen muessen"Ich steh auch auf Sparen, aber das ist richtig gefaehrlich !
Gruesse
Charlie
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Dann müsste ja auch jeder An-/und Verkauf, der auch die Ausweisdaten des Verkäufers beim Ankauf aufnimmt, Gefahr laufen, ein Hehler zu sein. Denn die kaufen die Ware doch auch zu Spottpreisen an, indem sie sich die Not des Verkäufers zu Nutze machen.
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Original geschrieben von Charlie_D
Namd !
Ich glaub, dass auch mit einem Gerät bereits sehr eng wird. Das Geraet kostet z.B. Regulär 800.-- €, du aber wissentlich ohne Rechnung nur 200.--€ zahlst, muss dir klar sein, dass was nicht nicht passt.
Wie schon einer hier schrieb: "...oder haettest wissen muessen"Der eine war ich aber wie auch schon geschrieben ist das keine geistige Leistung von mir selber sondern steht so in den unterschiedlichsten § in den Gesetzen.
Nebelfelsen:
Gerade Pfandleiher u.ä. sind auch "gerne" gesehene Gäste bei den verschiedensten Gerichten da sich derartige Vorfälle in diesen Geschäftsbereichen häufenCH
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