Beiträge von Riesling-Harry

    Starterbox mit Audioline 5800 Tech klappt 1a.


    Grüße, Harry


    Edit: Wenn ich mich recht erinnere, gibt es seit einiger Zeit eine neue Version der Starterbox (steht hier auch im Forum was zu), die ich im Zweifel habe, da ich erst seit Sept. 04 bei Arcor bin. Vielleicht funzt es mit der alten Starterbox nicht richtig?

    Ich glaube mein Lieblingsspiel für das T610 wurde noch gar nicht erwähnt:


    Fling Jack


    Es läuft absolut flüssig und ist eine Art Flipper mit einer physikalisch korrekt herumgeschleuderten Gliederpuppe, absolut super!


    Unter dem Link gibt es eine Demo zum downloaden und auch ein Animation, auf den man sehen kann ob es einen überhaupt interessiert.


    Grüße, Harry

    Hi,


    wollte nur kurz anmerken, dass ich die Tastatur des Treo beim Herumspielen im Mediamarkt als absolut katastrophal empfunden habe.
    Ich habe noch nie so lange gebraucht, um in einen Kalender "Treffen mit Herrn Meier" einzugeben. Auf der virtuellen Tastatur eines PocketPC geht es viel schneller, irgendwie sind die Tasten auf dem Treo so angeordnet, dass man auch als geübter 10-Finger-Schreiber ewig suchen muss, um mit dem Daumen eine Taste zu finden.


    Selbst mit einer normalen Handy-Tastatur bin ich schneller als ich am Treo war, wobei sich dort die Geschwindigkeit mit etwas Übung sicherlich steigern ließe. Einem Vergleich zum Commi hält die Tastatur aber auf keinen Fall stand.


    Noch liegen meine Hoffnungen beim Motorola MPx...


    Grüße, Harry

    Ich benutze einen HP Jornada 710 mit Netgear MA401 PCMCIA-Karte.


    Hat den Vorteil der Tastatur und des 640 Punkte breiten Bildschirms, bei 320x240 ist die Übersicht doch ziemlich eingeschränkt.


    Den Jornada kriegt man bei Ebay mit etwas Geduld für 150,- EUR, die WLAN-Karte für etwas mehr als 20 EUR.
    Wenn man etwas mehr Geduld hat, kann man sich auch den Jornada 680 für unter 100 EUR holen, funzt auch gut, für flüssiges surfen sollte man dann aber immer schon die nächsten Seiten im Hintergrund laden, während man die aktuelle liest.


    Ein bisschen mehr Info gibts hier.


    Grüße, Harry

    Hi,


    wenn es sich um ein Leichtkraftrad handelt, gibt es wohl keinen Brief.


    Definition Leichtkraftrad (§ 18 StVZO):


    4 a. Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung
    von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht
    mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3),


    Ebenfalls aus § 18 StVZO geht hervor, dass die Regelungen über den Fahrzeugbrief dafür nicht gelten:


    Abs. 4:
    3. Leichtkrafträder
    müssen beimVerkehr auf öffentlichen Straßen ein eigenes amtlichesKennzeichen führen. ...


    (4a) 1Auf Fahrzeuge, die nach Absatz 4 amtliche Kennzeichen führen müssen, sind die Bestimmungen
    über die Kennzeichnung der im Zulassungsverfahren zu behandelnden Kraftfahrzeuge
    mit Ausnahme der Vorschriften über den Fahrzeugbrief entsprechend anzuwenden .


    Habe das eben nur schnell zusammengesucht ohne Gewähr für Richtigkeit, aber vielleicht hilft es ja. Der Gesetzestext ist aktuell.


    Grüße, Harry

    Zitat

    Original geschrieben von Amadeus993
    TomTom läuft tippitoppi, Bluetoothverbindung zur GPS-Maus klappt wunderbar ...


    Hi,
    das wirft die nächste Frage auf:


    Kann das MPx gleichzeitig mit dem GPS und mit einem Bluetooth-Headset verbunden sein?


    Kann man eigentlich auch mit Adapter USB->Mini-USB einfach eine USB-GPS-Maus nehmen? Hätte den Vorteil, dass man nicht auf noch einen Akku aufpassen müsste.


    Grüße, Harry


    Eine habe ich noch: Funktioniert nur TomTom Mobile oder auch die PocketPC-Version?


    Laubi (ein Post unter mir): Das hat WordofPPC nun schon eine Weile angekündigt! Jeden Tag hechele ich zu MJ und WordofPPC, um dann wieder enttäuscht abzuziehen. Weiß der eigentlich, welches Leid er zu verantworten hat? :mad: :D

    Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Ein PDA sollte man besser nicht in der Hosentasche tragen.Die Gefahr daß Display zu crashen ist dort erheblich höher und die Displays sind net gerade günstig... ;):)


    Tja, gerade das spräche für das MPx. Allerdings gibt es hier ja einige, die den bis auf die fehlende Tastatur auch sehr verlockenden MDA Compact in der Hosentasche transportieren.
    Solange man nicht gerade die badewannengeschrumpfte Jeans trägt und maN das Display nach innen ausrichtet, dürfte es mit dem Compact auch ganz gut gehen.
    Ich möchte halt zur Not auch noch abends beim Billiardspielen nachsehen können, ob ich am nächsten Tag früh raus muss oder wann ich mich zum Tanzen verabreden kann, ohne am nächstem Morgen um 6 aufstehen zu müssen.
    Wenn es nur um den Büroalltag geht, ist der MDA IV natürlich ideal; ich möchte aber eigentlich alles in Einem haben und nicht wieder mit mehreren Geräten hantieren.


    Grüße, Harry


    Edit: Auf Grund des Klappdesigns dürfte die Schrott-Gefahr für den MDA IV natürlich sehr gering sein; die Größe bleibt aber jedenfalls für mich ein Problem.

    100 cm2 dürfte ein Format von etwa 7,5x13,3 cm bedeuten, also wie ein "normaler" PDA. Das Ding ist von der Ausstattung super (im Gegensatz zum MPx schneller Prozessor, mehr RAM, vierfache Display-Auflösung).


    Mit 13 cm Länge ist es aber jedenfalls für mich (Schmerzgrenze 11cm) nicht mehr hosentaschentauglich. Also doch lieber ein schwächelndes MPx? Immer diese Entscheidungen...


    Grüße, Harry


    P.S.: Von der Optik her gefällt mir das MPx viel besser, es verbreitet mehr HighTech-Flair. Nicht gerade entscheidend, aber für den haben-wollen-Faktor nicht ganz unerheblich.

    Hallo,


    nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts (Az. 8 U 163/03) gilt folgendes:


    "...
    Der Anspruch auf Ausführung von Schönheitsreparaturen ist jedoch vorliegend nicht fällig .
    Grundsätzlich werden Schönheitsreparaturen dann fällig, wenn die Dekoration verbraucht bzw.
    abgenutzt ist sich die Räume in einem mangelhaften, dass heißt, nicht mehr zur Weitervermietung
    geeigneten Zustand befinden (KG ZMR 1963,138; Oske, Schönheitsreparaturen, 2002. Seite 42) .
    Der Mieter ist dann verpflichtet, die geschuldeten Schönheitsreparaturen fachgerecht „in mittlerer
    Art und Güte „ (§ 243 BGB) auszuführen. Dies setzt aber nach Auffassung des Senats voraus,
    dass die Mieträume sich auch in einem zur Durchführung von Schönheitsreparaturen geeigneten
    baulichen Zustand befinden. Solange Schönheitsreparaturen wegen bauseitiger Schäden nicht
    sinnvoll und fachgerecht ausgeführt werden können, tritt deren Fälligkeit nicht ein (Schmidt/ Futterer/
    Langenberg, Mietrecht, 8. Auflage, § 538 BGB, Rdnr.247; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, II,
    Rdnr. 426; Langenberg, Schönheitsreparaturen bei Wohnraum und Gewerberaum, 2001, Seite
    104; LG Berlin WuM 1987,147/148, vgl. auch Emmerich/Sonnenschein, Handkommentar Miete, 8.
    Aufl., Rndr. 67 zu § 535). Sind beispielsweise Feuchtigkeitsschäden vorhanden, ist Putz oder
    Mauerwerk abgeschlagen, ist das Holz der Fenster wegen abgängigen Außenanstrichs nass,
    muss der Vermieter diese Mängel erst beheben, bevor er den Mieter auf die Verpflichtung zur Renovierung
    verweisen darf (Schmidt/Futterer/Langenberg, a.a.O., Rdnr. 247). Dies wird indes nur in
    Ausnahmefällen anzunehmen sein, nämlich dann, wenn sich die vermieteten Räume in einem
    solchen schlechten baulichen Zustand befinden, dass die Ausführung von Schönheitsreparaturen
    wirtschaftlich sinnlos ist und daher dem Verlangen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen
    der Einwand der unzulässige Rechtsausübung entgegensteht (§ 242 BGB)."


    Wenn also der Vermieter selbst die Position vertritt, dass ein Anstrich dieser Tür gar nicht möglich ist, musst Du auch nichts tun.


    Im übrigen sind Klauseln im Mietvertrag, die eine Selbstvornahme der Schönheitsreparaturen verbieten, regelmäßig unwirksam. Daraus würde ich schließen, dass es im vorliegenden Fall auch nicht zulässig ist, statt der Renovierung Geld zu verlangen.


    Ein Vermieter kann zwar auch dann Schönheitsreparaturen verlangen, wenn er das Haus direkt danach abreißen will, aber der Mieter muss die Schönheitsreparaturen m. E. (= altmodisch für imho) selbst vornehmen dürfen.


    Ich würde also das Streichen der Türen anbieten, es sei denn dies wäre bei dem Zustand der Türen offensichtlich unsinnig.


    Grüße, Harry