Das eine ist ein HBH-60, das andere ein HBH-35... ![]()
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Wer nicht direkt selbst an w-support schicken will, schickt das Gerät halt seinem Verkäufer. Die sind (insbes. Onlinehändler und Provider) zwar immer schnell dabei, diese Bürde dem Kunden aufzutragen. Letztlich ist aber der Verkäufer nunmal derjenige, der per Gesetz für eine Reparatur zu sorgen hat. Und: Er muß natürlich auch die kompletten Portokosten (Hin- und Rücksendung) tragen.
Da alle T610 noch innerhalb der ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung sind, muß man sich aber gar nicht mit einer Reparatur abfinden. Bei Geräten mit Rauschbug würde ich vom Verkäufer sofort ein neues Gerät verlangen. Auch dies ist per Gesetz geregelt - das Nachbesserungsrecht, welches sich Händler früher einmal per AGB einräumen konnten, gibt es nicht mehr. Bei Defekten kann der Kunde nach eigenem Gusto Reparatur oder Lieferung eines anderen Gerätes verlangen.
Grundsätzlich sollte jedes BT-Headset mit jedem Handy funktionieren. Einschränkungen gibt es ggf. bei Sonderfunktionen wie Sprachwahl vom Headset aus u.a.m..
Und ja, aktivierter BT-Modus am Handy senkt dessen Standbyzeit rapide.
Es ist ganz einfach: Bist Du als Händler oder als Privatperson aufgetreten? Wenn Privatperson, und wenn in der Auktion die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, dann laß ihn machen. Es gibt keine Handhabe.
Gibt es eigentlich irgendwelche Infos darüber, was die Schweiz und die Niederlande in dieser Sache unternommen hatten? So wie es sich derzeit darstellt, haben sich ja offenbar nur die deutschen Behörden gekümmert...
ZitatOriginal geschrieben von BENNYSOFT
Nicht korrekt. Bei mir hat er aut. COM5 genommen, weil COM3 eben vom internen Modem und COM4 vom Infrarot-Modem (R520m) belegt war.
Tja, bei mir halt nicht, obwohl COM5 frei war. Warum auch immer. Egal.
@SiemensFreak3:
Das würde heißen, daß ein transreflektives Display ala Nokia 7650 verwendet wird? Kann ich mir fast gar nicht vorstellen. Naja, gerade beim Display hat jeder seinen eigenen Geschmack, muß ich mir wohl einfach selbst mal anschauen... ![]()
Diesen Effekt mit den unscharfen Rändern hast Du bei ausnahmslos allen hierzulande erhältlichen Handys mit Kamera. Liegt einfach an der sehr kleinen Optik.
Bitte keine Doppelpostings... ![]()
Nein, denn das Problem ist wie gesagt, daß die Format-Routine von DOS und Windows (egal welche Version) kein Überschreiben der Platte vornimmt, sondern lediglich das Filesystem am Anfang der Platte löscht und ggf. eine Prüfung - aber eben nicht Überschreibung - der übrigen Sektoren vornimmt. Das ändert sich natürlich auch bei mehrmaligem Durchlauf nicht... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Xon18
Habe die Info von jemand, der Besitzer von gleich mehreren
Computergeschäften ist. Ist also ein echter Profi.
LOL! ![]()
Ein Besitzer von Computergeschäften muß keineswegs automatisch ein Profi auf PC-technischem Gebiet sein. Normal dürfte eher das Gegenteil sein. Im Falle Deines Bekannten auf jeden Fall... ![]()
Zitatis bestimmt mal ne Abwechslung von Hamburg.
Ich wohne bei Stuttgart - genau die andere Richtung. Macht aber nix... ![]()
Sehe ich genauso. Selbstverständlich müssen diese Leute zur Kasse gebeten werden - und zwar so, daß es weh tut. Ich sehe als Steuerzahler nämlich nicht ein, warum u.a. ich dafür zahlen soll.
Daß diese Leute eine furchtbare Zeit durchgemacht haben, ist sicher richtig, hat aber auf meine Bewertung keinerlei Einfluß.
Die Höhe des gezahlten Lösegeldes werden wir wohl nie erfahren. Die Leute werden sicher mit einem mehr oder weniger willkürlich festgelegten Betrag konfrontiert werden, der aber in Summe deutlich unter dem liegen wird, was die Ganze Sache an Aufwand (einschl. des Lösegelds) gekostet hat. Das könnten die Leute nämlich wahrsch. ihr Leben lang nicht abbezahlen.