Beiträge von BigBlue007

    Re: Re: Arbeitsrechtliche Frage


    Zitat

    Original geschrieben von XlF42
    - zuviel gezahltes Gehalt kann man nicht im nachhinein zurueckfordern, allerdings kann es mit Gehaltszahlungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses noch ausstehen verrechnet werden (natuerlich nur, wenn es wirklich zuviel gezahlt wurde). Alles was nach Zahlung des letzten Gehalts "entdeckt" wird, geht zu lasten des (Ex)Arbeitgebers.


    Das ist natürlich Blödsinn. Auch einem Arbeitgeber kann mal ein Fehler passieren, und natürlich hat ein AG ein Rückforderungsrecht, falls er einem Mitarbeiter versehentlich zuviel Geld überweist. Streng genommen hat übrigens auch der Arbeitnehmer eine Mitwirkungspflicht, d.h. wenn er merkt, daß er zuviel bekommen hat, muß er es eigentlich auch von sich aus proaktiv erstatten bzw. den AG auf den Fehler hinweisen.


    Grundlage ist im einfachsten Falle zunächst mal §812 BGB:


    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.


    Unter bestimmten Umständen (z.B. dann, wenn die Überzahlung relativ gering war, der AN sie nicht bemerken mußte und das Geld nachweislich bereits für Ausgaben des täglichen Bedarfs ausgegeben hat) kann man um eine Rückzahlung "herumkommen", allgemein gilt dies jedoch nicht. Was auch richtig so ist.

    Ruf an unter 01805 253558. Nenne denen Deine Seriennummer und die MTM (7stellige Produktnummer, bei Dir wahrscht. 2373-xxx). Sage, daß Du Dir versehentlich Deine Recovery-Partition zerschossen hast und daher eine Recovery-CD brauchst. Die Jungs dürfen die CDs nur verschicken, wenn Du diese Aussage (die natürlich nicht nachgeprüft werden kann und wird) so triffst.


    Die Recovery-CDs sind während der Garantiezeit kostenlos.


    Problem ist allerdings: Wenn Du davon recoverst, macht Dir das das Ganze System platt und versetzt es in den Auslieferungszustand. D.h. es werden alle Partitionen (auch Linux) gelöscht und das Ding sieht so aus wie frisch von unserem Band. Ist beim Recovern von der Recovery-Partition allerdings dasselbe.


    Grundsätzlich bekommst Du alles an Tools usw. auch im Supportbereich zum Downloaden, lediglich CD-Brenner- und DVD-Player-Software kann man aus Lizenzgründen nicht downloaden. Diese sind allerdings in der Originalinstallation in c:\ibmtools oder so ähnlich als Installationsfiles abgelegt (wie auch alle anderen Tools). Also am besten das sichern, bevor man irgendwas platt macht.


    Zu Linux kann ich Dir leider nix sagen, weil keine Ahnung.

    Bates:


    Na siehst Du - so ist das doch auch absolut ok. Und zugepiercte Ohren - damit habe ich nun z.B. überhaupt kein Problem, auch in einer Bank nicht... :D


    Und natürlich - wenn sich diese Leute nur auf ihren Happenings so verunstalten, ansonsten aber "normal" auftreten würden, wäre das ja auch alles kein Problem. Ich glaube nur nicht so recht daran, daß das so ist.


    Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    ein normaler mensch geht in eine bank um in erster linie seine geschäfte zu erledigen und nicht wegen der optik der angestellten (außer er führt anderes im schilde aber das ist bei dir wohl nicht der fall ;) )


    Wenn das bei Dir so ist - schön für Dich. Ich erwarte allerdings in bestimmten Locations - eben z.B. in Banken - daß die Leute dort seriös aussehen und auftreten. Und das ist bei solchen Leuten für meinen Geschmack nicht gegeben.
    Wenn ich zu Kunden gehe, gehe ich auch grundsätzlich mit Anzug und Krawatte dorthin und denke mal, daß ich einen halbwegs seriösen Eindruck mache. Und diesen Anspruch habe ich an andere auch.

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    @BB007: Das mit den sozialen Gruppen ist eine Verallgemeinerung, die ich schlicht und ergreifend so nicht zulässig ist.


    Daß es eine Verallgemeinerung ist, die sicher nicht in jedem Falle zutreffend ist, war und ist mir durchaus klar.

    Zitat

    Vielleicht ist der Herr da rechts da Bankkaufmann und die Frau Altenpflegerin? Never judge a bool by its cover - sollte eigentlich klar sein.


    Ich denke, da irrst Du. Ich halte es für absolut ausgeschlossen, daß eine Bank oder irgend ein anderes Unternehmen so jemanden in einer Position beschäftigt, wo derjenige welche mit Kunden in Kontakt kommt. Und ganz ehrlich - zu Recht. Ich würde mich von so jemandem in einer Bank abgestoßen fühlen und mir einen anderen Berater wünschen.


    Bates: Piercings und dieses Gestachel sind - jedenfalls für mich - ein Unterschied. Andererseits - OK, ich kann z.B. auch nix mit Zungen- oder Lippenpiercings anfangen und würde - um beim obigen Beispiel zu bleiben - in einer Bank dann auch lieber eine andere Kundenberaterin haben wollen.

    So ist es. So wie Du es machst, kinslayer, ist es ganz schön gefährlich für Dich... ;)


    Nebelfelsen:


    Korrekt, das ist dann genauso schwierig. Deswegen kann man sich die 2 Jahre Händlergewährleistung eigentlich auch an den Hut schmieren - de facto hat man zumindest einen problemlosen Anspruch nur - so wie früher auch schon - innerhalb von 6 Monaten. In der übrigen Zeit wirds dann stressig - vorausgesetzt, der Verkäufer kennt sich aus.