Re: Re: Arbeitsrechtliche Frage
ZitatOriginal geschrieben von XlF42
- zuviel gezahltes Gehalt kann man nicht im nachhinein zurueckfordern, allerdings kann es mit Gehaltszahlungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses noch ausstehen verrechnet werden (natuerlich nur, wenn es wirklich zuviel gezahlt wurde). Alles was nach Zahlung des letzten Gehalts "entdeckt" wird, geht zu lasten des (Ex)Arbeitgebers.
Das ist natürlich Blödsinn. Auch einem Arbeitgeber kann mal ein Fehler passieren, und natürlich hat ein AG ein Rückforderungsrecht, falls er einem Mitarbeiter versehentlich zuviel Geld überweist. Streng genommen hat übrigens auch der Arbeitnehmer eine Mitwirkungspflicht, d.h. wenn er merkt, daß er zuviel bekommen hat, muß er es eigentlich auch von sich aus proaktiv erstatten bzw. den AG auf den Fehler hinweisen.
Grundlage ist im einfachsten Falle zunächst mal §812 BGB:
(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.
Unter bestimmten Umständen (z.B. dann, wenn die Überzahlung relativ gering war, der AN sie nicht bemerken mußte und das Geld nachweislich bereits für Ausgaben des täglichen Bedarfs ausgegeben hat) kann man um eine Rückzahlung "herumkommen", allgemein gilt dies jedoch nicht. Was auch richtig so ist.