Beiträge von BigBlue007

    Menschen, die sich dermaßen zurichten, wollen damit normalerweise eine allgemeine "Die Welt kann mich am Arsch lecken und überhaupt sind mir alle und alles egal" - Haltung zum Ausdruck bringen. Abgesehen davon, daß z.B. viele Arbeitgeber sich solche Leute nicht ins Büro / in die Werkshalle stellen. Was diese Leute auch wiederum nicht stört.


    Im Prinzip ist es mir durchaus auch egal, wie jemand aussieht oder was er sich an seinen Körper hängt. Allerdings - Leute, die so aussehen, gehören halt nun mal in aller Regel gewissen sozialen Gruppierungen an, und gegen DIE hab ich durchaus was...

    Re: P800 in grau


    Zitat

    Original geschrieben von Steven123456
    Die weiter oben genannten Bilder geben die Farbe meines "Gruane" zimlich gut wieder.


    Was nicht weiter verwundert, da es nur dieses eine Grau beim P800 gibt. Und dazu gibt es - wie bereits erwähnt - in der Tat schon genug Threads, ein weiterer war IMHO nicht nötig.


    Gruß und Schloß ;)

    Ja, WENN sie anderswo wiederholt wird. Was ich für höchst unwahrscheinlich halte. Zumal es hier durchaus einige Insider gibt, die vermutlich schon davon berichtet hätten, wenn bei S/// im Servicenetzwerk - auch nur intern - etwas über ein allgemeines Displaybruch-Problem die Runde machen würde...


    Ich denke, Du hast einfach nur Glück gehabt.

    Interessant in diesem Zusammenhang vielleicht noch eine Sache, die ich gestern in einem anderen Thread von ashd gelernt habe:


    Anders als bei Verkäufen durch Händler liegt, wenn der Verkauf durch eine Privatperson erfolgte und der Käufer einen Gewährleistungsanspruch geltend machen will, die Beweislast von vornherein beim Käufer. Beim Kauf von einem Händler gilt ja bekanntlich in den ersten 6 Monaten, daß davon ausgegangen wird, daß ein Fehler schon von Anfang an da war und der Händler höchstens versuchen könnte, das Gegenteil zu beweisen (was i.d.R. nicht funktioniert). Erst nach 6 Monaten muß dann der Kunde beweisen, daß ein Fehler von Anfang an da war.


    Und bei Kauf von Privat ist das halt von Anfang an so. Für uns heißt das, daß jeder Verkäufer im Biete bei entsprechenden Reklamationen zunächst einfach erstmal sagen kann, daß der Fehler bei Lieferung nicht da war. Der Käufer muß dann von sich aus das Gegenteil beweisen.


    Nochmal zur Erinnerung: Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich ja immer NUR auf Fehler, die von Anfang an vorhanden waren (egal, wer das nun wie herum beweisen muß), NICHT auf Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten. Diese Feinheit, verbunden mit der genannten Tatsache, daß bei Kauf von Privat die Beweislast von Anfang an beim Käufer liegt, dürfte das Ganze ein wenig relativieren.

    Nur zum Verständnis:


    Das GIF besteht aus 19 Frames. Wenn man sich das Bild aus dem Bildbrowser heraus anschaut, wird die Sequenz kontinuierlich wiedergegeben. Zum Messen der Zeit muß man sich dann also ein Frame aussuchen und sehr genau hinsehen.


    Bei mir dauert ein Durchlauf zwischen 3,95 und 4,03 Sekunden (Meßtoleranz).


    Deutlich behäbiger läuft übrigens der standardmäßig seit der R1L013 mitinstallierte Würfelscreensaver. Das Ding läuft mit ca. 1 frame pro Sekunde durch. Kann aber natürlich auch Absicht sein.


    Hardware: R3A
    Software: R1L013
    KW23
    o2-Gerät

    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Das sehe ich anders - lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. M.E. sind Ansprüche aus Gewährleistung ebenfalls abtretbar, sofern nicht ein Abtretungsverbot vereinbart wurde (ein solches findet sich nach meiner Erinnerung z.B. in den AGB von Fonmarkt).


    Die Paragraphen beziehen sich auf das Vertragsverhältnis, welches zwischen Käufer und Verkäufer besteht. Ob man hieraus per se konstruieren kann, daß auch jeder nachfolgende "Wiederkäufer" gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer dieselben Rechte hat, wage ich zu bezweifeln.
    Davon abgesehen findet sich das von Dir genannte Abtretungsverbot allerdings eh in vielen AGBs, so daß sich die Frage im RL de facto selten stellen dürfte.

    Zitat

    BTW: Weist Du nicht in Deinen eBay-Auktionen auch darauf hin, daß sich der Käufer Deiner Produkte an den ursprünglichen Verkäufer wenden kann und widersprichst Du damit nicht Deiner Aussage hier im Thread?


    Was ich hier sage und dort mache, sind zwei verschiedene Paar Schuhe... :D
    Da ich z.B. relativ viel in normalen Läden einkaufe und einfache Kassenbelege ohne aufgedruckten Namen bekomme, stellt sich das Problem i.d.R. nicht. Desweiteren haben manche Firmen kein Problem damit, egal was in den AGBs steht. Für alle anderen Fälle würde ich allerdings auch immer stellvertretend für den ebay-Käufer die Rechte gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer wahrnehmen. Wenn ich das alles nun auch noch in den Disclaimer schreiben würde, wäre dieser noch länger als eh schon... :D

    Zitat

    Sprachliche Feinheit: Die umgekehrte Beweislast gilt während der sechs Monate. Danach ist sie nicht mehr umgekehrt, sondern wieder richtig herum (also so, wie sie nach allgemeinen Regeln sein soll).


    Sagt Dir der Begriff "Haarspalter" etwas? :D:D

    Zitat

    Das ist teilweise falsch. Die Sache mit der umgekehrten Beweislast und den sechs Monaten gilt nicht bei Privatverkäufen. Dort ist die Beweislast von vornherein richtig herum und ändert sich auch nicht.


    Interessant. D.h., ein Käufer bei ebay muß einem Verkäufer, auch wenn dieser nicht (so wie ich es z.B. tue) per Disclaimer die Gewährleistung ausschließt, nachweisen, daß ein Fehler schon von vornherein vorhanden war? Klingt gut, dann ist das mit der Gewährleistung durch Privatverkäufer ja doch nicht ganz so übel. Denn dieser Nachweis ist natürlich für den Käufer i.d.R. nur schwer zu erbringen.

    Zitat

    Diese Aussage ist - zumindest ursprünglich - nicht von Richter Neumann. Sie stammt vielmehr aus einem Urteil des AG Mönchengladbach, nachzulesen z.B. hier:
    => http://dr-ackermann.de/unterhaltsames/urteile.htm


    War mir bekannt. ;)

    Hallo und willkommen bei TT! ;)


    Einige Deine Fragen sind z.T. vom Sinn her, nun, sagen wir mal höflich, "fragwürdig", andere lassen sich durch Lesen der Top-Postings, der FAQ und durch Verwenden der Suche selbst beantworten. Allgemein gilt: Wenn jeder, der ein T610 kaufen will, einen solchen Thread aufmacht - wie soll es dann hier aussehen!?



    Gruß und Schloß