Beiträge von BigBlue007

    DaFunk:


    Das hatte ich übersehen. Aber stimmt natürlich - wenn das bisher alles über den Hersteller lief, dann hat er schlechte Karten.


    djangobe:


    Naja, da hat Dich Dein Händler wohl leider etwas übers Ohr gehauen, und das geht durchaus NICHT in Ordnung. Das ist es aber, was viele Händler immer als erstes probieren: Den Kunden an den Hersteller verweisen, der ja auch eine Garantie anbietet. Ist dann für den Händler ja auch schön einfach. Aber wie gesagt - als Kunde hat man dann in genau solchen Fällen wie diesen sehr schlechte Karten, und das wissen die Händler natürlich auch und legen es bewußt genau darauf an.

    Zitat

    Original geschrieben von n3o
    Zum Einen die Leute, die Sachen anbieten (egal ob Tausche oder Biete) und auch schreiben was sie dafuer haben wollen und sich dann auf ein genau entsprechendes Angebot einfach gar nicht mehr melden. Ich hatte nun schon mehrfach die Situation, dass ich bei VB 100,- (willkuerliches Beispiel) mal mit 95,- inkl. Porto geboten habe und sich der Anbietet gar nicht gemeldet hat.


    Naja, zumindest dies kann ich persönlich durchaus nachvollziehen. Wenn ich in mein Angebot schreibe "100 EUR plus Porto Festpreis", oder wenn ich halt nicht "VHB" dazuschreibe, dann will ich 100 EUR plus Porto dafür haben. Auf davon abweichende Gebote melde ich mich dann auch i.d.R. gar nicht. Für mein T610 für 290,- bot mir vor ein paar Tagen ein feuriger Spaßvogel :D 245,- - was soll man da sagen. OK, da war die Differenz größer (und ich habe ihm auch geantwortet), aber es geht ums Prinzip. Wenn nix mit VHB dabeisteht, dann biete ich nicht, wenn ich nicht den Preis zu zahlen bereit bin, den der Verkäufer haben will. Das hier ist - jedenfalls für mich - immer noch kein türkischer Basar... :D

    Das muß nicht Dein Problem sein. Wenn der Händler diese Angabe vergißt, dann muß er mit den eventuellen Folgen (daß also z.B. jemand ein Gerät über ihn auf Gewährleistung reparieren lassen will, das er gar nicht verkauft hat) leben.

    Habe die F&E-Card mit EUR 15 SG aus dem Fisio825 QVC-Bundle abzugeben. Die Nummer sieht ganz interessant aus:


    0163 / 3 12321 9


    Der kursive Teil zeigt den "Rhytmus" der Nummer, d.h. es sind andere Ziffern, aber in identischer Abfolge.


    Das Paket ist ungeöffnet.


    Bei Interesse bitte Angebot per PN.

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Der Informationsgehalt war doch seit heute mittag eh gleich null


    Eben...

    Zitat

    Kein Simlock, scheiss Bedienung, ekliger SIM-Kartenhalter ;)


    Und das findet man alles mit der Suche in z.T. mehrere Äonen alten Threads in dem Forum, wo sowas auch hingehört. Und das stand demzufolge dort auch schon lange vor diesem Thread. Und kann dort nun, wo das Teil die Massen erobert hat, auch prima weiterdiskutiert werden. DORT...

    Re: T610 mit rauschen aber keine Rechnung :(


    Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Hi Leute,


    hab hier son s******* Vodafone T610 von W15!
    Gerät hat rauschen war damit bei SonyEricsson


    Wo genau warst Du da?


    Aber egal: Schicks zu w-support (http://www.w-support.com), die reparieren innerhalb der Garantie aufgrund des Herstellungsdatums, und da ist logischerweise jedes T610 noch drin.

    Ich bin wahrscheinlich zu blöd, im Forum bei digitalkamera.de einen Beitrag zu erstellen. Geht einfach nicht. Keine Ahnung, why. Aber hier gibts ja auch Leute mit Ahnung, also versuch ichs der Einfachheit halber mal hier. ;)


    Ich habe seit gestern eine Sanyo Xacti. Besonderheit: Es handelt sich um eine kleine Cam im Ixus-Format mit der Möglichkeit, Videos samt Ton mit 640x480 Punkten bei 30 Bildern/s aufzunehmen. Begrenzender Faktor ist dabei ausschl. die Größe der Speicherkarte.


    Nach ein paar anfänglichen Problemen kann ich inzw. erfolgreich die MOVs, die die Cam erzeugt, inkl. Ton nach z.B. MP4 oder DiVX-AVI konvertieren - Vollversion von QuickTime und/oder VirtualDub machts möglich.


    Jetzt habe ich eigentlich nur eine Frage: Ich will die MOVs mittels des DiVX-Codecs konvertieren und bin mir nicht so ganz sicher, welche der doch recht zahlreichen Einstelloptionen des Codecs sinnvollerweise wie gesetzt werden sollten. Insbes. betrifft dies die Bitrate. Leute, die DVDs konvertieren, nutzen da ja so Bitratenkalkulatoren - ich hab da leider keine Erfahrung mit. Ich könnte mir vorstellen, daß es eine Obergrenze bei der Bitrate gibt, ab der es dann angesichts der Qualität des Ausgangsmaterials nicht viel Sinn macht, noch höher zu gehen. Wie ermittle ich diesen Wert? Wenn ich z.B. 1MB/s einstelle, dann könnte ich mir vorstellen, daß dies angesichts der Qualität des Ausgangsmaterials schon fast zuviel ist. Und nun könnte ich z.B. auch 2 oder 3 MB/s einstellen - das AVI würde dann deutlich größer, aber die Qualität natürlich nicht besser, denn besser als das Original-MOV kannst ja nunmal nicht werden. Wie finde ich nun den Wert, der sozusagen die Obergrenze darstellt, ab der sich bei weiterer Erhöhung dann keine Verbesserung der Qualität mehr ergibt?


    Und lohnt sich dieses Multipass-VBR? Doch sicher eher nicht bei dem ja nun nicht sooo hochwertigen Quellmaterial. Welche der anderen Settings (habe den DiVX 5.0.5 Pro) sollte man wie setzen?

    Könntet Ihr die technischen Fragen bitte dort besprechen, wo sie hingehören - im "Andere Geräte"? Es gibt dort übrigens auch schon ein paar Threads zum 825 (welches ja nun wahrlich kein ganz frisches Gerät mehr ist) - da ist vielleicht auch schon die eine oder andere Antwort dabei.


    Thema ebay: Es könnte sich lohnen, einfach ein paar Wochen zu warten und etwas Gras über die Sache - sprich das QVC-Angebot :D - wachsen zu lassen. Dann lassen sich sicher auch wieder dreistellige Beträge erzielen.

    Die ersten 6 Monate der gesetzlichen Gewährleistung sind vorbei. Nach diesen 6 Monaten tritt eine Beweislastumkehr ein, d.h. der Käufer muß nachweisen, daß ein Fehler auf eine Mangel zurückzuführen ist, der von vornherein vorhanden war. Denn die Gewährleistung deckt ja ausschließlich Fehler ab, die von Anfang an vorhanden waren, nicht solche, die erst nach dem Kauf auftreten. Dieser kleine, aber feine Unterschied ist vielen Leuten nicht ganz bewußt... ;)


    Innerhalb der 6 Monate hat man keine Probleme, weil eben einfach davon ausgegangen wird, daß jeder Fehler auf irgendwas zurückzuführen ist, was schon von Anfang an war. Nach Ablauf dieser Zeit wirds dann allerdings schwer, jedenfalls dann, wenn sich der Händler auskennt.


    Davon unbenommen bleibt allerdings, daß es auf Reparaturen erneut eine Gewährleistung gibt. D.h. wenn an dem Gerät z.B. im Februar (also innerhalb der 6 Mon.) das Display gewechselt wurde, dann gibts auf diese Reparatur wiederum die gesetzl. Gewährleistung inkl. der genannten Einschränkungen.


    Eine Wandlung ist nach zwei, spätestens drei erfolglosen Reparaturen möglich, wobei es hier dann wiederum keine Rolle spielte, was genau jeweils repariert wurde. Hier wird der Gegenstand als Ganzes betrachtet. Problem ist hierbei dann allerdings IMHO auch wieder, daß wenn das Gerät jetzt wieder defekt ist und der Defekt nicht zufällig gerade eine Sache betrifft, die innerhalb der letzten 6 Monate repariert wurde, der Verkäufer sich dann natürlich auf o.g. Beweislastumkehr berufen kann.