Hi fonez,
was haben die Teile denn lt. Aufkleber im Gerät für eine HW-Version?
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Hi fonez,
was haben die Teile denn lt. Aufkleber im Gerät für eine HW-Version?
Habs mir eben auch mal angehört. Bei einem 0.5MB großen Patchset hätte ich mir deutlich mehr erwartet. Einige der Standard-MIDIs (z.B. Trance.mid) klingen für meinen Geschmack sogar schlechter als vorher.
Keine gute Arbeit, eher Mumpitz und allenfalls als Technologiedemo brauchbar. Es zeigt also allenfalls, daß man mit einem ordentlichen Patchset gut klingende MIDIs haben könnte. Wenn man denn ein ordentliches Patchset hätte... ![]()
Wenn Du schon weißt, daß es einen Thread zum Thema gibt, warum suchst Du dann nicht nach diesem?
Hier ist er. Beta3 (dessen P800-Display ebenfalls kaputt war) hat von einem SP (EMTS oder so) 120,- genannt bekommen, von w-support 150,-.
Gruß und Schloß
Also doch für alle. Denn ich glaube kaum, daß man im Online-Shop oder im richtigen D2-Shop gesagt bekommt, daß da funktionsbeschränkende Brandings im Gerät sind... ![]()
ashd:
Wie schon gesagt - das würde bedeuten, daß sich JEDER Käufer eines D2-T610 hierauf berufen und seine Geräte an D2 zurückgeben könnte. Auch wenn man natürlich nie was 100%ig ausschließen kann, so halte ich das dann doch für mehr als unwahrscheinlich. Das Providerbranding schränkt den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes in keiner Weise ein und tut auch der üblichen Beschaffenheit des Gerätes keinerlei Abbruch. Das dürfte D2 sicher auch so gesehen haben, als man sich dazu entschloß, das Gerät in dieser Weise zu modifizieren.
ZitatOriginal geschrieben von ashd Ich habe mich, als ich Deine Auktion gesehen habe, über Dein Vorgehen schon irgendwie gewundert.
Damit werde ich wohl leben müssen... ![]()
ZitatDeine rechtliche Argumentation hört sich übrigens so an, als könne man einen Sachmangel nur dann reklamieren, wenn vorher ausdrücklich Mangelfreiheit zugesichert wurde. Dem ist nicht so.
Hmm... Normalerweise sollte ich Dir auf diesem Gebiet ja eigentlich nichts sagen dürfen. Aber wenn Du tatsächlich argumentiern willst, daß die Brandings - egal ob Logo oder in der SW - einen Sachmangel darstellen, dann muß ich mich doch sehr wundern...
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ZitatOriginal geschrieben von Merlin
Wieso? Du bist dir sehr wohl bewusst, dass ein vodafone-gebrandetes Gerät einen weitaus geringeren Verkaufspreis erzielen würde.
Wer sagt das?
Das mag eine private Meinung sein, die ich möglicherweise habe. Juristische Relevanz hat das jedoch keine. Und insbesondere erfüllt es keineswegs den Tatbestand der arglistigen Täuschung, wenn ich solche Gedankengänge nicht mit potentiellen ebay-Käufern teile... ![]()
Das beste Bsp. - kann man nicht oft genug wiederholen: Vodafone sagt in seiner Werbung für das Gerät auch nichts über die technischen Beschränkungen gegenüber der ungebrandeten Version, und trotzdem ergibt sich hieraus natürlich keinerlei Handhabe gegen Vodafone.
ZitatDa dir dies bewusst ist, hast du auch ganz bewusst alle Anzeichen die darauf schliessen lassen würden verschleiert. Vorsätzlich. Das ist arglistig.
Nochmal: Wer sagt, daß mir das bewußt ist?
Das ist eine Annahme von Dir, die durch nichts Handfestes und schon gar nicht durch irgend etwas vor Gericht Verwertbares untermauert ist. Auch hier wiederhole ich das Vodafone-Shop-Beispiel.
Übrigens - nach Deiner Argumentation wäre wahrsch. auch das Verschweigen des Rauschens arglistige Täuschung. So gesehen sind dann ausnahmslos ALLE Auktionen zum T610 arglistige Täuschungen... ![]()
ZitatDu müsstest schon schlüssig beweisen können, dass dir dieser Umstand unbekannt war und dass es reiner Zufall war, dass die Logos nicht auf den Bildern erkennbar waren. Das dürfte dir allerdings schwer fallen ;).
Und das ist genau verkehrt herum. Vielmehr müßte mir der Käufer umgekehrt nachweisen, daß mir dieser Umstand bekannt war und das ich das Bild absichtlich so gemacht habe, daß man die Logos nicht sieht. Und DAS dürfte in der Tat schwerfallen.
Mensch, Du bist doch nun auch nicht erst seit gestern dabei und AFAIR sogar als Händler unterwegs. Du solltest Dich doch in der Materie nun wirklich besser auskennen...
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Das ist mir schon klar, daß es einem nix nützt, wenn eine Anwendung die höhere Auflösung nicht supportet. Wobei das auch nur zur Hälfte stimmt, denn man kann die VG ja z.B. auch mit netten Tools belegen (Uhren, Taschenrechner, Terminplaner usw.), so daß man natürlich durchaus auch permanent was davon hat.
Und die dpi-Zahl halte ich mit Verlaub für uninteressant. Zumal es ja auf der Hand liegt: dpi = Pixel pro Größeneinheit. Logischerweise müssen Displays mit vergleichbaren physikalischen Abmessungen bzw. wenn sie, wie beim Clie, der Auflösung entsprechend länger sind, bei gleicher Pixelauflösung denselben dpi-Wert haben.
Meine war auch da. Und kam auch schon immer samstags. Kann mich momentan an nicht einen Fall erinnern, daß sie erst am Mo. kam.
Also ich würde das Gerät keinesfalls zurücknehmen, und würde es in der Tat auf eine Gerichtsentscheidung ankommen lassen. Daß dieses zu dem von Dir vermuteten Schluß kommen würde, halte ich für mehr als unwahrscheinlich. Und von arglistiger Täuschung zu sprechen, ist ja wohl mehr als weit hergeholt... ![]()
Wie bereits mehrfach gesagt, ist selbst das Ding mit der Taste beim Vodafone-Branding hinzunehmen. Ich sags jetzt zum dritten Mal: Relevant ist die Frage, ob im Rahmen eines Kaufvertrags bestimmte Eigenschaften eines Gerätes zugesichert (oder auch mal ausgeschlossen) werden. Da dies im vorliegenden Fall (und natürlich auch in meiner Auktion) nicht passiert ist, existiert kein Anspruch auf eine "Mehr"-Taste.