Beiträge von BigBlue007

    Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Kein Wunder,daß der Verkäufer keine Garantie anbietet!
    Denn bei einem Einschicken des Gerätes an ein Motorola Service Center würde das Gerät sofort als Diebesgut enttarnt werden und einbehalten werden!:D


    Naja, das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Ich kann das Gerät ja jederzeit an den Motorola-Service schicken, egal ob nun noch Garantie drauf ist oder nicht. Garantie im Sinne von freiwilliger Herstellergarantie (und nur um diese geht es ja, wenn ich etwas an den Hersteller zur Fehlerbehebung schicke), kann der Verkäufer ja sowieso nicht bieten. Sondern eben die gemäß BGB geltende gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas 346C
    Nein, muss er nicht, Garantieleistungen sind freiwillig, und es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung!
    Anders dagegen die Gewährleistungspflicht, die von Gesetzes wegen auf 2 Jahre festgesetzt wurde ;)


    Edit: Siehe auch § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB


    Wie Du es nun nennst, ist doch Wurst. Ich rede natürlich von der 2jährigen Gewährleistung gemäß BGB, und die muß er gewähren.

    Jochen:


    Ich denke, man kann für diese Sache keine gemeingültigen Maßstäbe ansetzen. Jeder ist anders...


    Natürlich ist es schlimmer, wenn man einen Menschen verliert, der einem wirklich nahesteht. Das ist keine Frage.


    Allerdings habe ich eigentlich keine großen Bauchschmerzen dabei, wenn ich zugebe, daß mir der Tod von entfernteren Angehörigen durchaus weniger nahegeht als der eines Haustiers, mit dem ich Tag für Tag mehrere Jahre verbringe. Ich habe bis jetzt erst einen näheren Angehörigen verloren - demnächst wird wahrsch. noch einer dazukommen (Onkel; Krebs). So furchtbar das ist - ich hatte bzw. habe zu beiden kaum Kontakt, kann den einen nichtmal sonderlich gut leiden... Man wird mir nachsehen müssen, daß ich um den Verlust meiner Tierchen mehr trauere...

    Wir haben seit Anfang der 90er bis vor ca. einem Jahr immer zwei Zwergkaninchen gehabt, und es war für uns jedes Mal (zwei Mal) eine Katastrophe, wenn eins der Tiere gestorben ist. :( Wir haben beide Male einen Riesenaufwand betrieben, weil die kleineren lokalen Tierärzte bei solchem "Kleinvieh" oftmals und mehr oder weniger unverhohlen der Meinung sind, daß sich irgendwelche aufwändigen OPs o.dgl. nicht lohnen. Also sind wir beide Male in die Uniklinik nach Leipzig gefahren. Der Umgang sowohl mit den Tieren als auch den Besitzern ist dort ein völlig anderer - ein Unterschied wie Tag und Nacht. Beim ersten Tier war es eine sogen. Steinfrucht im Körper (ein nicht geworfenes Junges), welches man entfernen konnte und was dem Tierchen dann nochmal ca. 1/2 Jahr geschenkt hat. Der Zweite Bursche bekam später bei einem Gewitter von einem unmittelbar neben dem Haus eingeschlagenen Blitz so eine Art Trauma und mußte eingeschläfert werden. :(


    Die meisten Leute, denen man das erzählt, fragen einen zuerst, was das gekostet hat. Wenn ich dann sage, daß es ein paar Hundert Mark waren, wir es aber auch für jeden anderen Preis gemacht hätten, dann haben die Meisten kein Verständnis dafür. Viele Leute haben sowieso schon kein Verständnis, wie man überhaupt für irgendein Tier mehr Geld investieren kann, als es "wert" ist. Für andere fängt ein Haustier, für das sich gewisse Ausgaben "lohnen", erst bei Katzen oder so an. Und da gehören nach meiner Erfahrung auch sehr viele Tierärzte dazu... :(


    Ich habe eine Weile überlegt, ob ich das jetzt hier poste, aber ich mache es einfach mal: Wir haben uns damals dazu entschlossen, daß wir die Tierchen nicht einfach irgendwo verscharren wollen. In München gibt es (oder gab es damals) das einzige Tier-Feuerbestattungsunternehmen Deutschands, wo man die Asche in einer Urne mitnehmen kann. Dort haben wir damals nach dem ersten Todesfall das Tierchen einäschern und in eine schöne, pyramidenförmige Urne füllen lassen. Der zweite Racker, der etwa zwei Jahre später starb, kam dann dazu. Die Urne steht in einer ruhigen Ecke, zusammen mit zwei kleinen Bildern....


    Manche finden's komisch, andere verstehen es...


    :(

    Es gilt auch hier wieder der Grundsatz des "guten Glaubens". Wenn der Käufer nachweisen kann, daß er beim Kauf in gutem Glauben handelte und keinen Grund zu der Annahme hatte, daß der Verkäufer nicht berechtigt war, das entspr. Teil zu verkaufen, dann kann man durchaus auch an Diebesgut rechtmäßig Eigentum erlangen.


    BTW: Aufgrund der Auktionsbeschreibung muß der Verkäufer übrigens durchaus eine zweijährige Garantie geben.

    me too:


    Habe den Thread leider erst jetzt lesen können, sonst hätte ich natürlich auch kräftig die Daumen gedrückt... :rolleyes:


    Mache ich jetzt aber natürlich trotzdem, damit mit dem Kleinen alles gut läuft. :top:


    Wenn Du sie erfolgreich mit der Flasche versorgen kannst, siehts ja aber schon mal gut aus. Und die Mutter kommt hoffentlich auch noch auf den Trichter.