ZitatOriginal geschrieben von DeXTRa
...weil sie sich in den AGBs vom Fernabsatzgesetz distanzieren.
Boah! :eek: Das ist ja wohl das Dreisteste und auch Dümmste, was ich diesbezüglich je gehört habe.
Habe mir mal die aktuellen AGBs von Meisl zum Thema angeschaut. Eine völlige Distanzierung gibt es da zwar nicht (gab es vielleicht damals, als Du bestellt hattest), trotzdem sind noch einige witzige Punkte drin:
Zitat5. Das Rückgaberecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder extra geordert werden oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder vom Verbraucher geöffnet oder entsiegelt worden sind.
OK, es gibt zwar m.W. die Möglichkeit, die Rücknahme bei speziell nach Kundenwunsch angefertigten Waren auszuschließen, was bei Sachen, die die Meisls verkaufen, allerdings nie der Fall sein dürfte. Und der Satz mit dem "geöffnet oder entsiegelt" ist natürlich Schwachsinn pur.
Aber es kommt noch besser:
ZitatDie Höhe des Rückerstattungsbetrags richtet sich nach dem aktuellen Tagespreis.
Da fällt mir nix mehr zu ein... :eek:
Wenn man nicht wüßte, daß der das Ernst meint und denkt, daß er im Zweifel damit durchkäme, wärs schon wieder lustig...
