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Original geschrieben von DaFunk
Für Händler ist das halb so wild, dafür gibt es auch neue Vorschriften zum Thema Regreß;). Ich sag nur Schuldrechtsreform.
Nützt denen natürlich auch nur dann was, wenn sie es wissen... 
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Stimmt, es ist nicht mehr so, dass der Händler 2-3 mal nachbessern darf, wohl aber 2-3 mal nacherfüllen, bevor man zur früheren Wandlung, die jetzt unter den Rücktritt vom Vertrag fällt, kommt. Der Unterschied ist, dass die Nachbesserung ja nur die Reparatur umfasst, die Nacherfüllung aber eben sowohl als Nachbesserung, aber auch als Nachlieferung erfolgen kann.
Das war mir soweit klar. Neu ist mir, daß man hierbei als Kunde das freie Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung hat.
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Zu beachten ist eben, dass man nicht direkt zu Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz springen kann, sondern dass zuvor zwingend die Nacherfüllung vorgeschrieben ist. Das steht zwar so nicht im Gesetz, wohl aber in meinem Kommentar zum neuen Schuldrecht.
Das war eigentlich auch klar, vor allem ist das ja eigentlich nicht wirklich neu. Wobei - in gewisser Weise wohl doch. Früher war es AFAIK so, daß sich ein Händler in seinen AGBs explizit ein Nachbesserungsrecht einräumen mußte. Vergaß er dies, konnte der Kunde nach eigener Wahl auch sofort ein neues Gerät verlangen oder den Kaufvertrag rückgängig machen. Aber es vergaß natürlich kaum jemand, so daß es de facto früher auch schon so war. Heute ist dieses Nacherfüllungsrecht im BGB verbrieft, so daß die Händler es nicht mehr explizit in den AGBs aufführen müssen. Soweit korrekt?
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Interessant auch Abs. 2, der selbst die erforderlichen Aufwendungen für die Nacherfüllung erstatten lässt.
Das war allerdings AFAIK früher auch schon so. Ich habe vor ca. 3 Jahren von einem Autohändler erfolgreich alle Auslagen für multiple notwendige Werkstattbesuche während der Gewährleistungsfrist eingeklagt. Bzw., zu einer Klage kam es nicht erst.
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Dann wünsche ich viel Spaß mit der Schuldrechtsreform:D.
Werde ich haben. Insbes. werde ich mir diesen Thread merken und bei den sich zahlreich ergebenden Gelegenheiten darauf verweisen.
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Ich kann dich schon vor dem eingeschüchterten Händler sehen;)
Worauf Du Deinen Allerwertesten verwetten kannst... :top: 
Muchas gracias! :top: