Beiträge von BigBlue007

    Andreas:


    Genau so ist es.


    Halte uns auf jeden Fall auf dem Laufenden. Nach dem, was Du beschreibst, sollte diesem Treiben desjenigen welchen auf jeden Fall ein Riegel vorgeschoben werden in dem Sinne, daß jeder weiß, wer es ist. Natürlich ist die Gefahr falscher Anschuldigungen bei sowas immer recht groß, aber so, wie Du es beschreibst und wenn das alles so ist, dann ist da eigentlich wenig Raum für Mißinterpretationen.


    Vor irgendwelchen Namensnennungen würde ich ihm aber auf jeden Fall nochmal die Gelegenheit zum Handeln geben, auch solltest Du das auf jeden Fall mit einem Mod Deines Vertrauens abstimmen. Die sind alle höchst vertrauenswürdig. Mehr oder weniger... :D:D <jetztnixwiewech>


    void:


    So wie er es beschreibt, denke ich, daß hier nicht von D1 direkt (also einem T-Punkt oder so) die Rede ist, sondern von einem freien D1-Händler, der verkaufen kann, was er will.

    Die erste und zweite Staffel konnte man mit ein bißchen gutem Willen ja noch als psychologisch interessant bezeichnen. Die Dritte war vom Stil ja nicht groß anders, nur war der Zug da halt schon abgefahren und es interessiete niemanden mehr.


    Die vierte Staffel wird diesen "Anspruch" aber keinesfalls mehr erreichen. Plumper gehts nimmermehr. Man lese nur mal die Sprüche der Kanditaten auf o.g. Link. Eine Show von genialen Medienmachern, mit Schwachmaten und für... äähm... <liebernichtverplapperndennCarstenliestmit> :D:D

    Ich würde genauso vorgehen, wie Du sagst. Also eine Rückgängigmachung des Kaufvertrags verlangen. Sollte er sich weiterhin querstellen, oder sollte er gar nicht mehr reagieren, dann würde ich ihm durchaus damit drohen, ihm dieselbe Frage hier im Forum öffentlich zu stellen.


    Mit sowas ist IMHO nicht zu spaßen. Wenn einer partout keinerlei Kaufbeleg oder wenigstens Kaufvertrag geben will (wobei in Deinem Falle ja explizit eine Rechnung vereinbart war), stellt sich stets die Frage nach der Legalität des Angebots.

    Ich fahre Cabrio, da ist es während der Fahrt auch bei geschlossenem Dach etwas lauter. Daher telefoniere ich beim Fahren i.d.R. eh nicht. Wenn ich es doch tue, ist die Sprachqualität ähnlich schlecht wie bei allen anderen BT-Headsets. Im Auto habe ich ein Plantronics-Kabelheadset mit Micro direkt vor dem Mund.

    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Für Händler ist das halb so wild, dafür gibt es auch neue Vorschriften zum Thema Regreß;). Ich sag nur Schuldrechtsreform.


    Nützt denen natürlich auch nur dann was, wenn sie es wissen... ;)

    Zitat


    Stimmt, es ist nicht mehr so, dass der Händler 2-3 mal nachbessern darf, wohl aber 2-3 mal nacherfüllen, bevor man zur früheren Wandlung, die jetzt unter den Rücktritt vom Vertrag fällt, kommt. Der Unterschied ist, dass die Nachbesserung ja nur die Reparatur umfasst, die Nacherfüllung aber eben sowohl als Nachbesserung, aber auch als Nachlieferung erfolgen kann.


    Das war mir soweit klar. Neu ist mir, daß man hierbei als Kunde das freie Wahlrecht zwischen Nachlieferung und Nachbesserung hat.

    Zitat


    Zu beachten ist eben, dass man nicht direkt zu Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz springen kann, sondern dass zuvor zwingend die Nacherfüllung vorgeschrieben ist. Das steht zwar so nicht im Gesetz, wohl aber in meinem Kommentar zum neuen Schuldrecht.


    Das war eigentlich auch klar, vor allem ist das ja eigentlich nicht wirklich neu. Wobei - in gewisser Weise wohl doch. Früher war es AFAIK so, daß sich ein Händler in seinen AGBs explizit ein Nachbesserungsrecht einräumen mußte. Vergaß er dies, konnte der Kunde nach eigener Wahl auch sofort ein neues Gerät verlangen oder den Kaufvertrag rückgängig machen. Aber es vergaß natürlich kaum jemand, so daß es de facto früher auch schon so war. Heute ist dieses Nacherfüllungsrecht im BGB verbrieft, so daß die Händler es nicht mehr explizit in den AGBs aufführen müssen. Soweit korrekt?

    Zitat


    Interessant auch Abs. 2, der selbst die erforderlichen Aufwendungen für die Nacherfüllung erstatten lässt.


    Das war allerdings AFAIK früher auch schon so. Ich habe vor ca. 3 Jahren von einem Autohändler erfolgreich alle Auslagen für multiple notwendige Werkstattbesuche während der Gewährleistungsfrist eingeklagt. Bzw., zu einer Klage kam es nicht erst.

    Zitat


    Dann wünsche ich viel Spaß mit der Schuldrechtsreform:D.


    Werde ich haben. Insbes. werde ich mir diesen Thread merken und bei den sich zahlreich ergebenden Gelegenheiten darauf verweisen.

    Zitat


    Ich kann dich schon vor dem eingeschüchterten Händler sehen;)


    Worauf Du Deinen Allerwertesten verwetten kannst... :top: :D


    Muchas gracias! :top:

    Die Mitte des Pads ist für meinen Geschmack auch im Originalzustand schlecht zu treffen - dieses Wackelding ist absolut kein Vergleich mit dem höchst präzisen Stick des 7650.


    Davon abgesehen: Deswegen ist es halt ein no name - Cover... ;)

    Eckoman:


    Stimmt - jetzt, wo Du's sagst...


    Hier stand irgendwo, daß das R8A aus Finnland kam. Meins kommt aus China.


    Ist natürlich schade, daß die unterschiedlichen Produktionsstandorte nicht identisch gefahren werden und somit letztlich unterschiedliche Qualität liefern. Ich dachte ja immer, es wäre Unsinn, wenn jemand Unterschiede zwischen z.B. "made in Finland" und "made in China" bemerkt haben wollte. Aber mit ihrem Revisionsnummernaufdruck beweist es S/// ja quasi selbst, daß z.B. China scheinbar hinter der eigentlichen Produktevolution hinterherhinkt.


    replikant:


    Die Nummer stehen für keinen Standort, sondern sind - wie bei der Software - eben einfach Versionsnummern für die Hardwareversion. Der Produktionsstandort steht ja separat auf den Geräten drauf. Davon abgesehen scheint der oben genannte Zusammenhang zu existieren.