Beiträge von BigBlue007

    Warum sollte man das auch tun? Wenn ich mehrere hätte, würde ich warten, bis die Auktionen des Verkäufers vorbei sind, und es dann selbst einstellen.


    Und zwar unter dem korrekten Artikelnamen... ;)


    Mich hats erst gewundert, warum der Verkauf scheinbar etwas schleppend geht. Erst jetzt ist mir aufgefallen, daß der Mann einen wichtigen Schreibfehler gemacht hat: Kein Mensch (ok, kaum einer ;) ) findet die Auktion, wenn das Teil "DEFKON1 genant wird. Wenn man die Auktion dagegen mit der korrekten Artikelbezeichnung "DEFCON 1" aufsetzen würde, wäre der Erfolg wahrscheinlich deutlich größer... :D

    Die Cam hat physikalisch 2.1MPixel und ein in dieser Preisklasse übliches Billig-Objektiv. Die Bilderqualität dürfte deutlich schlechter sein als bei einer "richtigen" 1.3MP- oder 2.1MP-Cam.


    Die Videofunktion arbeitet mit einer 320x240er Auflösung. Zu Prüfen wäre, ob das Teil tatsächlich permanent (also bis die eingelegte Speicherkarte voll ist) Video aufzeichnen kann, oder ob man immer nur Schnipsel von x Sekunden erzeugen kann. Ich befürchte nämlich, daß das Teil einfach nur eine normale Billig-Digicam mit Videoaufzeichnungsfunktion ist (und bei normalen Cams kann man ja i.d.R. immer nur ein paar Sekunden am Stück aufnehmen) und man das Ganze einfach in ein Camcorder-alike Gehäuse gepackt hat.

    Hallo und willkommen bei TT! ;)


    Auch wenn Du "Newbie" vor Deinen Beitrag schreibst, ändert das nichts daran, daß auch für Dich gilt: Erst suchen, dann Threads eröffnen.


    Antworten auf Deine Frage findest Du nicht nur problemlos mit der Suche, sondern auch in der FAQ zum P800, die unübersehbar als sticky post ganz oben in diesem Forum hängen.


    Gruß und Schloss

    Es muß übrigens eigentlich doch nicht unbedingt ein Problem sein, wenn man die alten AGBs von damals nicht mehr hat. Carsten hatte mir einen Link eines Webarchivers geschickt, in welchem man die Homepage des Anbieters aus der damaligen Zeit (als er sich anmeldete) sehen kann. Da ist nirgends was von WebSMS zu sehen. Auch wenn die AGBs leider nicht mit archiviert sind (der Archiver archiviert wahrsch. nur die obere Ebene von Homepages), so kann man aufgrund der zu sehenden Hauptseite mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß es den Webdienst damals noch nicht gab und er ergo auch kein Vertragsbestandteil war.


    Selbst wenn man die AGBs von damals nicht mehr direkt vorliegen hat, so hindert einen ja trotzdem nichts daran, auch ohne konkretes Wissen einfach zu behaupten, daß WebSMS eben damals kein Vertragsbestandteil war und auch durch nichts Vertragsbestandteil geworden sind. Falls man sich hierbei tatsächlich zu einem juristischen Vorgehen entscheiden würde, so müßte der Gegner zu seiner Verteidigung natürlich die damals geltenden AGBs vorweisen. Genauso wie er übrigens beweisen müßte, daß er seine Kunden in korrekter Art und Weise über eventuelle Änderungen der AGBs informiert hat. Und spätestens dann wüßte man ja genau, was nun damals drinstand. Wenn der WebSMS-Dienst wider Erwarten doch schon drinstand -> Pech. Andernfalls und falls der Anbieter keine wirksame Information über AGB-Änderungen nachweisen kann -> Glück.


    Man braucht übrigens IMHO nicht davon auszugehen, daß die Jungs hier tricksen würden und z.B. neuere AGBs als Ältere ausgeben würden. Schließlich müssen sie damit rechnen, daß es doch noch irgendwo jemanden gibt, der sich die AGBs von damals aufgehoben hat und somit einen eventuellen Tricksereiversuch auffliegen lassen könnte.

    Für MIDIs gibt es m.W. keinen DRM-Schutz, auch für Bilder nicht. Ich habe auch noch nie ein MIDI oder Bild mit einem DRM-Schutz gesehen.


    Ich habe auch noch kein anderes File mit einem solchen Schutz gesehen, obwohl DRM ja nun schon seit Ewigkeiten in aller Munde ist und z.B. vom aktuellen Real Player und Windows Media Player auch supportet wird.


    Also: Keine Panik. DRM interessiert bislang kein Schwein, und es wird auch weiterhin niemanden interessieren. In Verb. mit dem T610 könnte ich mir allenfalls vorstellen, daß installierbare Programme und Games DRM-geschützt kommen, und da macht es ja auch Sinn und ist auch begrüßenswert.

    Natürlich könnte der Irak direkt gegen die USA auf deren Territorium zurückschlagen. Sowas nennt man dann halt Krieg...


    Dass das passiert, ist natürlich mehr als unwahrscheinlich.


    Ricco:


    Nicht übertreiben. Die UNO ist eine feine Sache, aber wenn ein Land auch ohne Mandat gegen ein anderes Krieg führt, heißt das nicht, daß dieses Land auch gegen die UNO bzw. deren Mitglieder Krieg führt. Diese Argumentation ist Unsinn.