ZitatOriginal geschrieben von kingbob
Bluetouf
Ist das was zum Essen? Klingt nach Fruchtcreme mit Alkohol...
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ZitatOriginal geschrieben von kingbob
Bluetouf
Ist das was zum Essen? Klingt nach Fruchtcreme mit Alkohol...
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Ja, und weil das so ist, schenken wir uns ab jetzt zu Weihnachten am besten auch nichts mehr (oder nur noch selbstgebastelte Kleinigkeiten), denn auch der Sinn des Weihnachtsfests ist nicht das Verschenken von Geschenken...
Nein, "problemlos" sicher nicht. Das Geld befindet sich ja im Besitz des Verkäufers. Man erklärt halt den Rücktritt vom Kaufvertrag und sagt, daß man gegen Rückgabe des Kaufgegenstandes den Kaufpreis zurückhaben möchte (bzw. man in diesem Fall den Kaufgegenstand gleich dort behalten kann). Diesem Ansinnen kann der Verkäufer zustimmen (dann wäre es "problemlos") oder eben nicht. Tut er es nicht, muß man klagen.
Ob das Gerät dann in der Zwischenzeit doch noch ankommt, ist übrigens nicht mehr von Belang, sobald der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wurde.
Einfach im Samsung A400 in die Suche eingeben. Viel gibts aber in der Tat nicht dazu, hat halt kaum einer.
Es käuflich zu erwerben ist, bzw. war, kein großes Problem. Liegt z.B. bis heute hier im MM rum.
Auf der dt. Samsungseite war es seinerzeit natürlich auch.
Naja, ursprünglich gings hier ja auch nicht um den Valentinstag, davon abgesehen sind hier gewisse Formulierungen gefallen, die einfach nur mächtig daneben waren. Aber egal... 
Für Deinen Fall gilt dasselbe wie oben gesagt. Einen Rechtsanspruch auf ein Leihgerät während der Reparatur hat man m.E. nicht, aber eine 6wöchige Reparaturzeit muß man nicht akzeptieren. Daher selbes Vorgehen wie oben.
Wer hätte gedacht, daß ich Elefant mal recht gebe... :eek: ![]()
Aber hier passierts: Ich weiß offen gesagt auch nicht, wofür ich sowas brauche. Das P800 hat nur ein Lowpower-IR-Device, wird also kaum mehr als 1m Reichweite haben. Zudem ist das P800 als Fernbedienung einfach aus ergonomischen Gesichtspunkten heraus völlig unsinnig.
Und auch ich besitze kein Gerät mit IR-Steuerung, für welches ich nicht auch die dazugehörende Fernbedienung mein Eigen nennen würde.
Das Ganze taugt als Technologiedemo - mehr aber auch nicht... ![]()
Re: Jetzt mal Butter bei die Fische: S300 oder 6100
ZitatOriginal geschrieben von Mave1975
Jetzt mal Butter bei die Fische
Hmm, lecker! Herr Ober, für mich auch einmal... ![]()
Du weißt aber schon, daß das A400 auch hierzulande gelaunched wurde? ![]()
Ich kann weder beim S300 noch beim A800 eine Positionierung auf Frauen erkennen, weder offiziell noch nach meinem persönlichen Empfinden.
Was hat EMS-Fähigkeit damit zu tun, ob man auf ein Gerät via Datenkabel Töne und Logos aufspielen kann? :confused:
Ob das v70 EMS kann, weiß ich nicht. Logos und Töne lassen sich jedenfalls nicht installieren. Es gibt einen eingebauten Composer für Klingeltöne, aber das suchst Du wahrsch. nicht.
Mit dem Kabel kannst Du das v70 als Modem fürs Notebook nutzen, und Du kannst es mit dem PC synchronisieren. Beides benötigt zusätzl. Software (letztere ist kostenpflichtig).
Ob es eher an Hitachi oder eher am Händler liegt (der ja auch was verschlampt haben kann), läßt sich natürlich schwer sagen. Fakt ist allerdings dies: Das Verhältnis Händler-Distri-Hersteller ist für den Endkunden nicht relevant. Wenn der Händler nicht in der Lage ist, innerhalb angemessener Zeit nachzubessern (und 5 Wochen sind definitiv nicht mehr angemessen!), dann muß er sich halt was anderes einfallen lassen. Das beharrliche Verweisen des Händlers gegenüber seinem Kunden auf seine Zulieferer ist nicht hinnehmbar und aus Kundensicht wie gesagt völlig irrelevant.
Ich würde schriftlich eine Nachfrist von einer Woche setzen und ankündigen, daß ich nach fruchtlosem Verstreichen den Rücktritt vom Kaufvertrag erkläre. Wie immer in solchen Fällen, so gilt auch hier, daß man notfalls halt auch wirklich bereit und in der Lage sein sollte, das Ganze auf einem formaljuristischen Weg zu verfolgen.