Beiträge von BigBlue007

    Zitat

    Original geschrieben von Melone
    Natürlich gibts das T68i schon in Mineral-Grey. Allerdings ist es erst relativ spät erschienen und da das Gerät kaum gefragt ist, ist auch das Angebot bei ebay dementsprechend rar.


    Das Gegenteil ist der Fall. Mineral Grey ist deutlich mehr gefragt als das üble Babyblau. Genau deswegen bekommt man bei ebay die Hässlichen hinterhergeschmissen.

    Zitat

    Original geschrieben von Realfargo
    Übrigens, Du hast Anspruch auf ein Ersatzgerät für die Zeit der Reparatur, sonst könntest Du denen die Beschaffung eines "Überbrückungsgerätes" in Rechnung stellen.


    Das muß dann aber eine vodafone-Regelung sein. Per Gesetz besteht ein solcher Anspruch nämlich nicht. Wüßte jedenfalls nicht, worauf der fußen sollte...


    hirschi:


    Der Fehler muß nicht von Anfang an vorhanden gewesen sein. Es ist eben einfach so, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, daß wenn innerhalb von 6 Monaten ein Fehler auftritt, dieser quasi "latent" schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war. Der Händler müsste Dir das Gegenteil beweisen, um um seine Gewährleistungsverpflichtung herumzukommen.


    In den verbleibenden 18 Monaten der gesetzl. Gewährleistung ist es dann andersherum.

    P800-FAQ, Topp-Thema in diesem Forum (also ganz oben, nicht zu übersehen):



    War das wirklich so schwer? Und in jedem Falle hätte man die Frage an den genannten bestehenden Thread, den man auch unabh. von der FAQ mit der Suche findet, anhängen können.

    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Da stellt sich mir die Frage, wie ein Vodafone-Shop nachbessern will!?


    Das ist genau der Punkt, den viele Leute unverständlicherweise nicht begreifen: WIE ein Händler nachbessert, ist doch nicht Dein Problem! Es kann doch naheliegenderweise nicht sein, daß Dir irgend jemand was verkauft und dann später für eventuelle Schäden, Reparaturen usw. nur deshalb nicht aufzukommen braucht, weil es direkt in dem Laden, wo man es gekauft hat, niemanden gibt, der da was reparieren kann. Das WIE ist ausschließlich das Problem des Verkäufers. Natürlich wird er i.d.R. ein defektes Gerät zur Nachbesserung irgendwohin einschicken müssen. Wohin er es schickt, und daß es innerhalb einer angemessenen Frist (max. 2-3 Wochen) wieder da ist, das alles ist sein Problem.

    Zitat

    Die könnten natürlich die Tastaturmatte wechseln, und dann wäre der Fehler wahrscheinlich beseitigt. Aber wenn dann von mir irgendwelche Öffnungsspuren entdeckt werden, will ich das Gerät natürlich nicht zurück, auch wenn es wieder richtig funktioniert!


    Wieso das? Natürlich muß es dem Händler oder dem von ihm beauftragten Erfüllungsgehilfen (die besagte Stelle, an die er das Gerät zur Reparatur schickt) möglich und erlaubt sein, das Gerät zwecks Reparatur zu öffnen.

    Zitat

    Naja, dann werde ich entweder drei Nachbesserungsversuche abwarten müssen, oder ich rufe doch lieber bei Siemens an. Das könnte mir sicherlich schneller und stressfreier zu einem einwandfreien Handy verhelfen!?:cool:


    Ja, das ist auch zweifellos so. Und dennoch - einer der zahlreichen Unterschiede, die eher für die andere Variante sprechen würden: Siemens darf Dir das Gerät 20x wegen desselben Fehlers umtauschen, ohne daß Du irgendwelche Handhaben gegen die hättest. Der Verkäufer kann sich dagegen nur eine begrenzte Anzahl an Versuchen (i.d.R. zwei) erlauben, danach ist Sense.

    Du kannst Deine Postings nachträglich editieren, mußt also nicht unbedingt ein Neues erstellen, wenn Du nur was vergessen hast und noch keiner nach Dir wieder was geschrieben hat.


    Der Connection Manager ist hierfür erstmal wurscht. Warum bei Dir keine anderen COM-Ports außer IR angezeigt werden - keine Ahnung, kann wie gesagt alles mögliche sein. Ein grundsätzliches Problem der Kombination aus PC-Suite und BT-Software ist es jedenfalls nicht.


    Hast Du Dir von Nokia schon die neueste PC-Suite 1.2.0 gezogen?

    Das mag sein, gehört aber nunmal dazu, wenn man einen Dienstleistungsjob hat. Andere Leute arbeiten in Fabriken in Schichten. Dass Verkäufer ein "Tagsüber-Job" ist, ist ja nix anderes als eine fast nur noch hierzulande lebende heilige Kuh, die schnellstmöglich geschlachtet gehört.

    Einfache Antwort: Ja, das darf er. Er kann von der gegnerischen Versicherung Schadenersatz auf Gutachtenbasis bekommen. Wie und wo er den Schaden dann reparieren läßt und was das kostet, ist seine Sache. Er bräuchte den Schaden auch gar nicht reparieren zu lassen... ;) Ist absolut legal.


    Und sollte sich nach dem Gutachten herausstellen, daß die Reparatur doch teurer wird als der Gutachter ursprünglich festgestellt hat, kann man den Differenzbetrag auch später noch von der gegnerischen Versicherung bekommen.