Beiträge von BigBlue007

    Bitte keine Doppelpostings. Und vor allem muß für diese Frage doch nun ganz sicher kein eigener Thread sein, oder? :flop:


    PS: Wenn jemand sich das Gerät geholt und Zeit sowie Lust hat, einen Testbericht zu erstellen, wird er das machen, auch ohne daß x-mal danach gefragt wird. Ansonsten könnte ja auch einfach mal gelten "Selber machen". Warum erwartest Du von Anderen, daß sie EUR 649,- ausgeben, um Dir dann zu sagen, ob sich die Ausgabe lohnt? Du könntest es auch machen und es uns dann wissen lassen... ;) :D

    So gehts aber nicht!


    Die MM-Homepage sagt nichts darüber, daß die Preise dort nur beim Onlineversand gelten würden. Gleichzeitig gibts auf der Seite die Shopsuche.


    Ergo muß ich davon ausgehen, daß ich die Preise auf der Seite auch in den Läden bekomme. Ich würde auf 169,- bestehen (bzw. werde das auch tatsächlich, da ich am Mo. auch versuchen werde, eins zu bekommen), mir notfalls den Marktleiter holen lassen und mit Anwalt drohen.

    Zitat

    Original geschrieben von seventy7
    danke für eure tipps. werd mal am montag nen anwalt kontakten. finds ja auch arg, dass die des so abschicken, dass man es am samstag erhält, so dass weitere 2 tage reaktionsfrist verstreichen!


    Stimmt nicht. Ausnahmsweise wird das mit der Samstagszustellung von unangenehmer Post (da gibts viele Beispiele für, Finanzamt usw.) deswegen so gemacht, daß man zwei Tage MEHR Zeit hat. Wenn man z.B. innerhalb von 2 Wochen reagiert haben muß, dann reicht es, wenn die Reaktion am entsprechenden Montag eingeht, da am Samstag nirgendwo jemand ist... ;)

    Zitat

    noch interessanter ist auch, dass die des nicht per einschreiben geschickt haben. was wäre denn, wenn ich im urlaub bin?!


    Wenn es nicht per Einschreiben verschickt worden ist, könntest Du den Empfang des Briefes später natürlich auch anfechten.

    Zu 1: Da hatten wohl andere auch schon Probleme. Wirf mal die Suche an.


    Zu 2: Versuchs mal mit einer Formatierung des Gerätes (übers Servicemenü).


    Online via USB geht genauso wie via BT, die FAQ ist an dieser Stelle nicht ganz korrekt (<demErstellergleichmalnePNschick>).

    Verwende das nächste mal bitte eine aussagekräftige Threadüberschrift. "P800" - was soll man sich da drunter vorstellen?


    Es geht im Prinzip genauso wie im Outlook Express. Wenn Du TOL-Mails abholen willst, mußt Du bei T-Online eingewählt sein. Bei AOL wüßte ich nicht, daß die überhaupt Mailserver nach POP3- und SMTP-Standard haben.


    Im "Mobilfunk Allgemein" gibts einen Thread mit Zugangsdaten.

    Man muss beim Suchen halt auch einfach mal ein wenig Initiative und Phantasie zeigen und nicht gleich, nur weils beim ersten Versuch nicht klappt, die Flinte ins Korn werfen.


    Ich z.B. habe nach "P800" und "Servicemenü" gesucht. Diese Suchbegriffe liegen IMHO auch ausgesprochen nahe, oder nicht? ;)


    Ausgespuckt hat die Suche 3 Threads, einer davon heißt P800 FAQ. Der Threadtitel läßt IMHO durchaus vermuten, daß man dort drin fündig werden könnte... ;)


    Und nein, solche Infos gehören - jedenfalls IMHO - NICHT in ein Datenblatt. Sondern z.B. in genau einen solchen FAQ-Thread. Schließlich heißt es "Datenblatt" und nicht "Daten-, Tipps- und Tricks - Blatt". Du willst die Tastenkombination für das Servicemenü reinhaben. SW-Version würde Dir auch gefallen (wer soll das dann immer up to date halten?). Der Nächste hätte gerne alle anderen secret codes mit rein, die es für dieses Gerät so gibt. Der Übernächste hätte gerne die Einstellungen für den EMail-Client und T-Online.


    Wo willst Du da eine Grenze ziehen?


    Nein nein, das ist schon gut so, wie es ist. Ein Datenblatt enthält Daten, keine Tipps, Tricks, secret codes usw.. Sowas findest Du - wie oben bewiesen - problemlos im Forum direkt.

    SunnyStar:


    Bitte keine überflüssige und zeitraubende Haarspalterei. Natürlich hätte ich statt


    "Hier wäre es übrigens tatsächlich so, daß der Verkäufer durchaus gegen Dich vorgehen könnte"


    auch schreiben können:


    "Hier wäre es übrigens tatsächlich so, daß der Verkäufer durchaus gegen denjenigen welchen vorgehen könnte".


    Das ist doch aber nun völlig egal. Der Hinweis, daß "jemand" (nicht unbedingt Du) die Käufer warnen "sollte", kam nun mal von Dir.