Re: 2 Fragen: § 312b BGB und Bilder von Handys
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Original geschrieben von Stephan I.
Ich wollte mal wissen, ob ich als Händler wohl den Handykarton versiegeln darf, um sicherzustellen, daß die Kunden die Handys nicht nur ausprobieren und dann per § 312 b BGB (ehemals FernAbsG) zurücksenden? Ich würde in den Karton gern einen Zettel legen: Handy geprüft! (oder sowas) und dann mit einem Klebestreifen, den nur ich habe (Firmenstempel drauf), zukleben.
Das kannst Du zwar machen, bringt aber nichts. Denn der Kunde darf das Gerät ja durchaus benutzen und, falls er unzufrieden damit ist oder es gar defekt ist, es gemäß der genannten Gesetzeslage zurücksenden.
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Ist das Siegel gebrochen, können die Kunden eben nicht mehr gemäß § 312 b BGB zurücksenden
Doch, das können sie trotzdem. Was sollte einem denn sonst das Rückgaberecht bringen, wenn man den Artikel nicht mal auspacken, geschweige denn testen darf?
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Ist das zulässig? Oder darf der Kunde im Sinne von § 312 b BGB den Karton zur Sichtprüfung öffnen?
Wie gesagt nicht nur zur Sichtprüfung, er darf das Gerät sogar einschalten und testen.
Wenn ich mir die Anmerkung erlauben darf: Es ist IMHO relativ schockierend, wie uninformiert Du als Händler bist und was für kundenunfreundliche (und natürlich auch gesetzwidrige) Ideen Du da hast... 
Zwar ist das Verhalten einiger Kunden umgekehrt ebenfalls ziemlich untragbar, aber einen 100%igen Schutz dagegen gibt es nicht. Du kannst natürlich zum einen sagen, daß Du Kunden, die einmal von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, nicht mehr belieferst. Zum zweiten kannst Du - und dies dann durchaus in Übereinstimmung mit geltendem Recht - eine eventuelle Verschlechterung der Sache dem Kunden gegenüber in Rechnung stellen. Wenn also z.B. Kratzer auf dem Cover sind, dann muß er natürlich ein neues bezahlen. Wobei allerdings IMHO Du in der Beweispflicht bist, daß die Kratzer vor dem Versand nicht da waren.
Am Ende des Tages ist es dann aber halt trotzdem so, daß wenn man mit den u.U. auftretenden Problemen, die diese Rechtslage für Verkäufer mit sich bringt, nicht leben kann, dann sollte man es besser sein lassen, oder wie der Japaner sagt: If you can't stand the heat - stay out of the kitchen. 