Beiträge von BigBlue007

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    Original geschrieben von BigBlue007
    5. Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Legastheniker keine Webseiten betreiben und schon gar keine Waren verkaufen sollten... :rolleyes: :D :D


    Dabei hatte ich mir die Seite selbst noch gar nicht angeschaut, sondern nur aus dem Posting hier gefolgert. Jetzt jedoch...


    :eek: :eek:


    :D


    (Manchmal hat man den Eindruck, die bei Beepworld haben da so einen Test, und Webspace bekommt nur, wer durchfällt. Ich kenne zwar nicht viele Beepworld-Seiten, aber die, die ich kenne - da scheint durchaus Prinzip dahinter zu sein... :rolleyes: :D )

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    Original geschrieben von Stephan I.
    Hast Du schlecht gefrühstückst ja?


    Nein, tatsächlich will ich gerade damit beginnen. Spätaufsteher... :D

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    Kannst Du nicht einfach sachlich bleiben?
    Was soll das Gemotze und die Schlechtmacherei? Habe ich Dir irgendwas getan?


    Ich kann eigentlich nicht erkennen, daß ich unsachlich geworden wäre. Meine Antwort an Dich ist sicher nicht unsachlicher oder schlechter als Deine merkwürdige Idee.

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    Aber vielleicht gibt es ja verschiedene Auslegungen zu Fernabsatzverträgen?


    Unwahrscheinlich, aber es werden ja vielleicht noch mehr Leute antworten, dann gibts vielleicht doch noch verschiedene Meinungen... :D

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    Ich bin noch nicht als Händler aufgetreten, sondern bin gerade in der gröbsten Planung.


    Okay, das war nicht zu erkennen.

    Ich wüßte nicht, was daran arrogant ist. Ich habe Dir durchaus sachlich geantwortet. Daß dann die per edit nachgeschobene Anmerkung möglicherweise etwas gnatzig klingt, liegt einfach daran, daß es IMHO eine absolute Unverschämtheit ist, daß ein Händler auch nur auf so eine Idee kommen kann. Du tätest als Händler gut daran, wenn Du Dich proaktiv über die geltenden Gesetze informieren und entsprechend handeln würdest. Offenbar hast Du das nicht getan, ansonsten hätte sich Deine Frage erübrigt.


    Fazit: Du bist Händler, hast (zumindest in diesem Kontext) keine Ahnung vom BGB, verkaufst aber trotzdem munter Zeugs, und wirfst MIR Arroganz vor?? Wer mit einem solchen Maß an Arroganz und vor allem Ignoranz ein Geschäft betreibt, der sollte sich wohl besser an die eigene Nase fassen.


    Keine Ahnung, ob Du auch hier auf TT werbenderweise tätig bist. Falls ja, ist es wohl wieder an der Zeit für ein :flop:


    edit: Warum hast Du Dein Posting jetzt gelöscht?

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    Danke für Deine überaus arroganten Worte...
    Warum mußt Du immer gleich so rumstänkern? Eine sachliche Antwort hätte schon gereicht.
    Antworte demnächst am besten gar nicht erst auf meine Postings...


    Es kann doch jeder wissen, daß Du meine Ansicht für arrogant hälst und daß ich Dir beim nächsten Mal am besten gar nicht mehr antworten soll. Dummerweise kann ich halt immernoch selbst entscheiden, wem ich wann antworte... :D

    Re: 2 Fragen: § 312b BGB und Bilder von Handys


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    Original geschrieben von Stephan I.
    Ich wollte mal wissen, ob ich als Händler wohl den Handykarton versiegeln darf, um sicherzustellen, daß die Kunden die Handys nicht nur ausprobieren und dann per § 312 b BGB (ehemals FernAbsG) zurücksenden? Ich würde in den Karton gern einen Zettel legen: Handy geprüft! (oder sowas) und dann mit einem Klebestreifen, den nur ich habe (Firmenstempel drauf), zukleben.


    Das kannst Du zwar machen, bringt aber nichts. Denn der Kunde darf das Gerät ja durchaus benutzen und, falls er unzufrieden damit ist oder es gar defekt ist, es gemäß der genannten Gesetzeslage zurücksenden.

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    Ist das Siegel gebrochen, können die Kunden eben nicht mehr gemäß § 312 b BGB zurücksenden


    Doch, das können sie trotzdem. Was sollte einem denn sonst das Rückgaberecht bringen, wenn man den Artikel nicht mal auspacken, geschweige denn testen darf?

    Zitat


    Ist das zulässig? Oder darf der Kunde im Sinne von § 312 b BGB den Karton zur Sichtprüfung öffnen?


    Wie gesagt nicht nur zur Sichtprüfung, er darf das Gerät sogar einschalten und testen.


    Wenn ich mir die Anmerkung erlauben darf: Es ist IMHO relativ schockierend, wie uninformiert Du als Händler bist und was für kundenunfreundliche (und natürlich auch gesetzwidrige) Ideen Du da hast... :rolleyes:


    Zwar ist das Verhalten einiger Kunden umgekehrt ebenfalls ziemlich untragbar, aber einen 100%igen Schutz dagegen gibt es nicht. Du kannst natürlich zum einen sagen, daß Du Kunden, die einmal von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, nicht mehr belieferst. Zum zweiten kannst Du - und dies dann durchaus in Übereinstimmung mit geltendem Recht - eine eventuelle Verschlechterung der Sache dem Kunden gegenüber in Rechnung stellen. Wenn also z.B. Kratzer auf dem Cover sind, dann muß er natürlich ein neues bezahlen. Wobei allerdings IMHO Du in der Beweispflicht bist, daß die Kratzer vor dem Versand nicht da waren.


    Am Ende des Tages ist es dann aber halt trotzdem so, daß wenn man mit den u.U. auftretenden Problemen, die diese Rechtslage für Verkäufer mit sich bringt, nicht leben kann, dann sollte man es besser sein lassen, oder wie der Japaner sagt: If you can't stand the heat - stay out of the kitchen. :D

    Anleitung jetzt c't-"zertifiziert" :-))


    In der neuen c't findet sich ein sehr informativer und umfangreicher Beitrag über BT im Allgemeinen. Auf den Seiten 84 und 85 wird die Methode zum Anpassen der INFs beschrieben, so wie ich es hier beschrieben habe. Allerdings stark komprimiert und wirklich nur von Leuten nachzuvollziehen, die prinzipiell wissen, worum es geht. Auch ein Hinweis auf die abgesicherte 1.3.2.7er Version von TDK erfolgt, freilich ohne den Hinweis, daß es die Software ohne den Lock inzw. auch von Anycom gibt... :cool:

    Ich habe vor einigen Tagen in einem o2-Shop ein BT-Headset für 79,95 gesehen. Leider nur hinter Glas, und der Shop war zu voll und ich hatte es zu eilig, um es mir zeigen zu lassen. War vom Prinzip her so ähnlich wie das Ericsson HBH-20, also mit einem In-Ear-Stöpsel, das am eigentlichen Gerät dranhängt. Dazu 3 Wechselcover für den Empänger.


    Kennt jemand das Teil? Irgendwo Bilder? Google hat nichts gebracht, auf der o2-Seite gibts auch nix (die verkaufen lt. Shopsystem gar kein Zubehör).


    Wie auch immer - billiger gibts derzeit wohl kein BT-Headset - auch wenn ich persönlich das Prinzip des HBH-20 seinerzeit weniger begeisterlich fand (mag keine In-Ear-Headsets, außerdem ist wieder ein Kabel dran).


    edit: Habs inzwischen doch gefunden: Skypower EzClip EZ232.

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    Original geschrieben von brandch
    Zur Zeit ist es der mit Abstand günstigste Anbieter in Deutschland. Kann man dort bestellen oder nicht?


    Wie das? Hat er es denn schon? ;)
    Er ist allenfalls derjenige, der zurzeit den billigsten Preis auf seiner Homepage nennt. Wenn das Gerät tatsächlich lieferbar ist, wird man u.a. hier im Werbeforum sicher auch günstigere Anbieter finden.