Beiträge von BigBlue007

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Für volume.d2gprs.de gilt der Standartpreis für GPRS, das Inklusivvolumen ist imho auch nicht anrrechenbar.


    Also obwohl ich es war, der hier gefragt hat: DAS kann ganz sicher nicht sein. Grund: Dieser APN ist auf allen D2-Geräten, die vor Einführung der neuen APNs ausgeliefert wurden, vorinstalliert. Und das würde ja dann bedeuten, daß ich plötzlich von heute auf morgen und ohne es zu wissen, mein Inklusivvolumen nicht mehr nutzen würde. Das halte ich für absolut ausgeschlossen.


    Habe mich jetzt selbst schlau gemacht. Die Businesshotline von Vodafone ist i.d.R. recht kompetent. ;)


    Unser alter D2 classic premium - Tarif wurde autom. auf den entspr. Vodafone-Tarif umgestellt. Dasselbe gilt für den alten GPRS-Tarfif (DM 19 pro Monat, 1MB inkl.). Das bedeutet, daß ich, wie schon vermutet, in dem GPRS-L - Tarif bin.


    Die beiden neuen APNs wurden angeblich eingerichtet, damit insbes. gewerbliche Nutzer die Möglichkeit haben, den Zugang via GPRS auf WAP zu beschränken. D.h. man kann den web.vodafone.de selektiv für die Verwendung mit bestimmten Karten sperren lassen. Der alte volume.d2gprs.de erkennt automatisch, ob man wappt oder ob es eine Internetverbindung ist. Abrechnet wird dann entspr. den Preisen im GPRS-L - Tarif. Das 1MB Inklusivvolumen ist auf jeden Fall immer enthalten, egal welchen der 3 APNs man nutzt. Ausnahme: GPRS via roaming im Ausland.

    Das sehe ich halt etwas anders, und mit mir nach wie vor zahlreiche andere Staaten, die nach unserer Definition genauso human-demokratisch sind wie wir selbst. Das gilt natürlich nicht alle von den IMHO noch 85 Staaten, in denen es die Todesstrafe noch gibt, aber zumindest für einige davon, insbes. die USA.

    Dabei gönne ich es einem Hund noch eher. Denn ein Hund, der einen Menschen anfällt, tut dies - nicht immer, aber zumindest doch i.d.R. - weil er von seinem Besitzer falsch erzogen, mißhandelt wurde usw.. Ein Hund ist nicht intelligent, er kann nichts dafür. Hier wäre ich dann eher dafür, daß der Halter in den Bau geht, und zwar lange.


    Wenn ein Mensch hingegen wohlüberlegt ein Kind entführt, Geld erpresst und das Kind zu diesem Zeitpunkt schon getötet hat, dann hat dieser Mensch das Recht auf Leben verwirkt.


    Vielleicht haben wir irgendwann technisch die Möglichkeit zu einer Gehirnwäsche, so daß ein solcher Mensch psychisch korrigiert werden kann. Das ist dann faktisch ein Tod, da das Bewußtsein dieses Menschen ausgelöscht wird, und praktisch ist es doch keiner, da der Körper mit einem neuen Bewußtsein weiterlebt. Da gabs doch mal irgendeinen Film...


    Müßte man mal intensiv drüber nachdenken, ob das eine gute Sache wäre. Hat zweifellos auch viele Haken. Anyway - Stand heute muß so ein Verbrecher weg, und zwar ganz weg.

    Ja, denn: Die Menschheit ist evolutionär leider noch nicht so weit entwickelt, daß Konflikte ohne Kriege beseitigt werden können. Dies gilt natürlich nicht immer und überall - glücklicherweise - aber Krieg als Lösung grundsätzlich auszuschließen ist illusorisch. Es wäre schön, wenn es anders wäre - ist es aber nicht.